Medieninformationen 2008 [LDL]
[144/2008 - 04.12.2008]
Ausbau der Rochlitzer Straße in Colditz kann realisiert werden
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt dem Ausbau der Bundesstraße B 107 (Rochlitzer Straße) in Colditz zugestimmt und den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Damit kann der grundhafte Ausbau der B 107 (Rochlitzer Straße) in Colditz zwischen der Staatsstraße 44 (Geithainer Straße) und der Bahnunterführung auf einer Länge von 755 m erfolgen. Die planfestgestellte Maßnahme ist Bestandteil des Vorhabens „Ausbau der B 107 zwischen der B 176 und der S 44“ und schließt an den bereits fertig gestellten 1. Bauabschnitt „Ausbau der B 107 zwischen der B 176 und der Bahnunterführung“ an. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 6,50 m, bestehend aus zwei Fahrstreifen zu je 3,25 m, ausgebildet. Auf der Seite der bebauten Wohngrundstücke wird ein Gehweg angelegt, dessen Breite aufgrund der vorhandenen Bebauung bzw. Grundstücksgrenzen zwischen 1,50 und 2,25 m Breite variiert. Im Zuge der Baumaßnahme werden Ingenieurbauwerke zur Absicherung der tal- und bergseitigen Böschungen errichtet und eine funktionsfähige Oberflächenentwässerung hergestellt.
Die Ausbaumaßnahme ist notwendig, da die B 107 im Bereich der Rochlitzer Straße erhebliche Mängel wie Abbrüche des Fahrbahnrandes und Tragfähigkeitsverluste aufweist. Die Ursachen hierfür sind die nicht standsicheren Böschungen und Ausspülungen durch unkontrolliert abfließendes Oberflächenwasser. Aufgrund dieser Mängel ist die Straße entgegen ihrer Bestimmung als Bundesstraße gegenwärtig nur als Einbahnstraße befahrbar und erfüllt daher überwiegend die Funktion einer Straße mit Anliegerverkehr. Der gegenwärtige bauliche Zustand der Bundesstraße hat zur Folge, dass der Durchgangsverkehr, sobald er Colditz erreicht, auf das kommunale Straßennetz (Thumirnichter Straße, Hohle) umgeleitet werden muss, welches für diese Belastungen nicht ausgelegt ist.
Nach Realisierung der Maßnahme wird sich die Verkehrsbelegung auf der Rochlitzer Straße deutlich erhöhen und in der Thumirnichter Straße und der Hohle entsprechend verringern. Zum Schutz der Wohnbebauung in der Rochlitzer Straße wurden im Planfeststellungsbeschluss Ansprüche gegenüber dem Vorhabenträger auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an den jeweils betroffenen Gebäudeseiten und Geschosslagen festgestellt, wobei für vier sog. Außenwohnbereiche (z.B. Terrassen) eine Entschädigung in Betracht kommt.
Die zu fällenden Bäume werden durch Neuanpflanzungen ersetzt. Weitere Kompensationsmaßnahmen betreffen z.B. die Sanierung und naturnahe Umgestaltung des Dorfteiches und seines Umfeldes in der Ortslage Lastau.
Die Straßenbauverwaltung strebt eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.
Damit kann der grundhafte Ausbau der B 107 (Rochlitzer Straße) in Colditz zwischen der Staatsstraße 44 (Geithainer Straße) und der Bahnunterführung auf einer Länge von 755 m erfolgen. Die planfestgestellte Maßnahme ist Bestandteil des Vorhabens „Ausbau der B 107 zwischen der B 176 und der S 44“ und schließt an den bereits fertig gestellten 1. Bauabschnitt „Ausbau der B 107 zwischen der B 176 und der Bahnunterführung“ an. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 6,50 m, bestehend aus zwei Fahrstreifen zu je 3,25 m, ausgebildet. Auf der Seite der bebauten Wohngrundstücke wird ein Gehweg angelegt, dessen Breite aufgrund der vorhandenen Bebauung bzw. Grundstücksgrenzen zwischen 1,50 und 2,25 m Breite variiert. Im Zuge der Baumaßnahme werden Ingenieurbauwerke zur Absicherung der tal- und bergseitigen Böschungen errichtet und eine funktionsfähige Oberflächenentwässerung hergestellt.
Die Ausbaumaßnahme ist notwendig, da die B 107 im Bereich der Rochlitzer Straße erhebliche Mängel wie Abbrüche des Fahrbahnrandes und Tragfähigkeitsverluste aufweist. Die Ursachen hierfür sind die nicht standsicheren Böschungen und Ausspülungen durch unkontrolliert abfließendes Oberflächenwasser. Aufgrund dieser Mängel ist die Straße entgegen ihrer Bestimmung als Bundesstraße gegenwärtig nur als Einbahnstraße befahrbar und erfüllt daher überwiegend die Funktion einer Straße mit Anliegerverkehr. Der gegenwärtige bauliche Zustand der Bundesstraße hat zur Folge, dass der Durchgangsverkehr, sobald er Colditz erreicht, auf das kommunale Straßennetz (Thumirnichter Straße, Hohle) umgeleitet werden muss, welches für diese Belastungen nicht ausgelegt ist.
Nach Realisierung der Maßnahme wird sich die Verkehrsbelegung auf der Rochlitzer Straße deutlich erhöhen und in der Thumirnichter Straße und der Hohle entsprechend verringern. Zum Schutz der Wohnbebauung in der Rochlitzer Straße wurden im Planfeststellungsbeschluss Ansprüche gegenüber dem Vorhabenträger auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an den jeweils betroffenen Gebäudeseiten und Geschosslagen festgestellt, wobei für vier sog. Außenwohnbereiche (z.B. Terrassen) eine Entschädigung in Betracht kommt.
Die zu fällenden Bäume werden durch Neuanpflanzungen ersetzt. Weitere Kompensationsmaßnahmen betreffen z.B. die Sanierung und naturnahe Umgestaltung des Dorfteiches und seines Umfeldes in der Ortslage Lastau.
Die Straßenbauverwaltung strebt eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.