Medieninformationen 2008 [LDL]
[079/2008 - 10.07.2008]
Regierungspräsidium überprüft Einhaltung der Betreiberpflichten beim Betrieb von Fracht- und Gepäckdurchleuchtungsanlagen
Verbunden mit dem gestiegenen Flugverkehr und des sich im Ergebnis weltweiter terroristischer Aktivitäten erhöhten Sicherheitsbedürfnisses hat sich auf dem Flughafen Leipzig-Halle die Zahl der Gepäck- und Frachtdurchleuchtungsanlagen weiter erhöht. Derzeit befinden sich auf dem Flughafen insgesamt 45 Geräte im Einsatz, deren ordnungsgemäßer Betrieb zu überwachen ist. Davon werden 21 Anlagen allein von DHL betrieben.
Die Anlagen arbeiten mit einem fächerförmigen Röntgenstrahl, der das Gepäck durchdringt und dessen Schwächung nach dem Durchgang durch das Gepäckstück mit einem Sensor ermittelt wird. Dabei ist auszuschließen, dass sich die Röntgenstrahlung der Gepäckkontrollgeräte in schädigender Weise auf die Umgebung, das Personal oder auf im Gepäck befindliche Lebensmittel auswirken kann. Der Grenzwert für Belastungen von Personen, die von derartigen Anlagen ausgehen dürfen, liegt bei 1 Millisievert (mSv) im Kalenderjahr.
Die Dosis bei einem Durchlauf eines Gepäckstückes durch eine dem Stand der Technik entsprechende Gepäckkontrollanlage beträgt bis zu 3 µSv (=0,003 mSv). Damit ist eine Aktivierung von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen ausgeschlossen. Zudem liegt die gemessene Ortsdosisleistung in der unmittelbaren Umgebung der Gepäckprüfanlagen bei den üblichen Einschaltzeiten ebenfalls weit unter dem genannten Grenzwert von 1 mSv im Kalenderjahr. So werden regelmäßig Jahresäquivalentdosen an Arbeitsplätzen von ca. 0,01 mSv ermittelt. Das ist ein Wert, der um den Faktor 100 unter dem Grenzwert für die Bevölkerung und mindestens um den Faktor 200 unter dem Wert der natürlichen Jahresdosis für die Bevölkerung von durchschnittlich 2,1 mSv liegt, die durch die permanent natürliche kosmische und terrestrische Strahlung der wir ausgesetzt sind, hervorgerufen wird.
Obwohl die Strahlenbelastung in der Umgebung der Röntgengeräte in aller Regel immer wieder als unbedenklich eingestuft wird, ist die regelmäßige messtechnische Überprüfung durch unabhängige Sachverständige dringend erforderlich, um Strahlenunfälle durch Unachtsamkeit, menschliches Versagen oder Gerätedefekte auszuschließen. Ob die Betreiber derartiger Anlagen dieser Verpflichtung nachkommen, wird seitens der Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums kontinuierlich überprüft.
„Im Ergebnis der bisherigen Überprüfung darf mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes der Gepäckkontrollanlagen konsequent nachkommen“, so der Abteilungsleiter Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Leipzig Dr. Bertwin Minks. Die Kontrollen werden fortgesetzt.
Die Anlagen arbeiten mit einem fächerförmigen Röntgenstrahl, der das Gepäck durchdringt und dessen Schwächung nach dem Durchgang durch das Gepäckstück mit einem Sensor ermittelt wird. Dabei ist auszuschließen, dass sich die Röntgenstrahlung der Gepäckkontrollgeräte in schädigender Weise auf die Umgebung, das Personal oder auf im Gepäck befindliche Lebensmittel auswirken kann. Der Grenzwert für Belastungen von Personen, die von derartigen Anlagen ausgehen dürfen, liegt bei 1 Millisievert (mSv) im Kalenderjahr.
Die Dosis bei einem Durchlauf eines Gepäckstückes durch eine dem Stand der Technik entsprechende Gepäckkontrollanlage beträgt bis zu 3 µSv (=0,003 mSv). Damit ist eine Aktivierung von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen ausgeschlossen. Zudem liegt die gemessene Ortsdosisleistung in der unmittelbaren Umgebung der Gepäckprüfanlagen bei den üblichen Einschaltzeiten ebenfalls weit unter dem genannten Grenzwert von 1 mSv im Kalenderjahr. So werden regelmäßig Jahresäquivalentdosen an Arbeitsplätzen von ca. 0,01 mSv ermittelt. Das ist ein Wert, der um den Faktor 100 unter dem Grenzwert für die Bevölkerung und mindestens um den Faktor 200 unter dem Wert der natürlichen Jahresdosis für die Bevölkerung von durchschnittlich 2,1 mSv liegt, die durch die permanent natürliche kosmische und terrestrische Strahlung der wir ausgesetzt sind, hervorgerufen wird.
Obwohl die Strahlenbelastung in der Umgebung der Röntgengeräte in aller Regel immer wieder als unbedenklich eingestuft wird, ist die regelmäßige messtechnische Überprüfung durch unabhängige Sachverständige dringend erforderlich, um Strahlenunfälle durch Unachtsamkeit, menschliches Versagen oder Gerätedefekte auszuschließen. Ob die Betreiber derartiger Anlagen dieser Verpflichtung nachkommen, wird seitens der Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums kontinuierlich überprüft.
„Im Ergebnis der bisherigen Überprüfung darf mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes der Gepäckkontrollanlagen konsequent nachkommen“, so der Abteilungsleiter Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Leipzig Dr. Bertwin Minks. Die Kontrollen werden fortgesetzt.