Medieninformationen 2008 [LDL]
[051/2008 - 29.04.2008]
Regionaler Meinungsaustausch zur Umsetzung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetz wurde im Regierungspräsidium fortgesetzt
Nutzung der vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr stand im Focus der Diskussion
Unter Leitung des Regierungspräsidenten Walter Christian Steinbach fand gestern im Regierungspräsidium Leipzig eine Sondersitzung zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz statt. Diese Sondersitzung wurde im Ergebnis der achten regionalen Ladenschlusskonferenz, die am 10.04.2008 (vgl. PM 37/2008) gleichfalls im Regierungspräsidium stattfand, vereinbart.
Unter Teilnahme von Vertretern des regionalen Handels und der Gewerkschaft Ver.di stand im Mittelpunkt des Meinungsaustausches die Frage, ob die Gewährung von vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, beschränkt auf einen Ortsteil, die Möglichkeit der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage für das gesamte Stadtgebiet verbraucht.
Diese Unklarheit im Gesetz ist zurzeit Gegenstand einer Klage der Evangelischen Kirche vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen eine Rechtsverordnung der Stadt Leipzig, die in verschiedenen Stadtteilen bis zu vier Sonn- und Feiertage zu verschiedenen Zeitpunkten erlaubt.
Im Ergebnis der geführten Diskussion konnte mit den anwesenden Vertretern der Gewerkschaft Ver.di Übereinstimmung dahingehend erzielt werden, dass jede Variante akzeptiert wird, vorausgesetzt, sie belastet den Arbeitnehmer mit maximal vier Sonn- und Feiertagen im Jahr.
Das Ergebnis der Sondersitzung soll nunmehr dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mitgeteilt werden, verbunden mit der Bitte, dieses in eine Gesetzesinitiative zur Präzisierung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes in dem diskutierten Punkt münden zu lassen.
Leider blieben trotz Einladung die Vertreter der beiden Kirchen der Beratung aus nicht bekannten Gründen fern.
Unter Teilnahme von Vertretern des regionalen Handels und der Gewerkschaft Ver.di stand im Mittelpunkt des Meinungsaustausches die Frage, ob die Gewährung von vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen, beschränkt auf einen Ortsteil, die Möglichkeit der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage für das gesamte Stadtgebiet verbraucht.
Diese Unklarheit im Gesetz ist zurzeit Gegenstand einer Klage der Evangelischen Kirche vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen eine Rechtsverordnung der Stadt Leipzig, die in verschiedenen Stadtteilen bis zu vier Sonn- und Feiertage zu verschiedenen Zeitpunkten erlaubt.
Im Ergebnis der geführten Diskussion konnte mit den anwesenden Vertretern der Gewerkschaft Ver.di Übereinstimmung dahingehend erzielt werden, dass jede Variante akzeptiert wird, vorausgesetzt, sie belastet den Arbeitnehmer mit maximal vier Sonn- und Feiertagen im Jahr.
Das Ergebnis der Sondersitzung soll nunmehr dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mitgeteilt werden, verbunden mit der Bitte, dieses in eine Gesetzesinitiative zur Präzisierung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes in dem diskutierten Punkt münden zu lassen.
Leider blieben trotz Einladung die Vertreter der beiden Kirchen der Beratung aus nicht bekannten Gründen fern.