Medieninformationen 2008 [LDL]
[031/2008 - 26.03.2008]
LVB regelt kostenlose Beförderung für noch nicht schulpflichtige Kinder
Regierungspräsidium bestätigt neue Tarifbestimmung
Das Regierungspräsidium Leipzig hat heute dem Antrag der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH vom 10.03.2008 auf Ergänzung zu den bereits bestätigten Tarifbestimmungen vom 01.08.2007 und Beförderungsbedingungen zugestimmt. Zusätzlich wurde folgender Passus aufgenommen:
"Kinder ab 6 Jahren bis zur Einschulung werden auf den Linien der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH unentgeltlich befördert. Gleiches gilt für Kindergruppen. Die Begleiter von Kindergruppen haben eine Fahrkarte gemäß gültigem Tarif zu lösen."
Im vergangenen Sommer hatte sich im Tarifsystem der LVB GmbH eine Lücke gezeigt: Ein Leipziger hatte seine Kinder aus Bamberg zu Besuch und musste feststellen, dass sein sechs Jahre alter Sohn, der noch nicht zur Schule ging, für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Leipzig dasselbe bezahlen sollte wie ein Erwachsener. Laut Tarifbestimmungen der LVB durften Kinder bis fünf Jahren kostenlos fahren, für Schüler gibt es Ermäßigungen. Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr, die noch nicht zur Schule gingen, fielen danach unter keine der beiden Sonderregelungen und mussten den vollen Preis zahlen.
Die LVB GmbH hat nun diese Tariflücke geschlossen. Die neu geregelte unentgeltliche Beförderung tritt zum 01. April 2008 in Kraft. Sie gilt nur für den Bereich der LVB GmbH, die anderen im MDV ansässigen Verkehrsunternehmen haben sich dieser Regelung nicht angeschlossen.
"Kinder ab 6 Jahren bis zur Einschulung werden auf den Linien der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH unentgeltlich befördert. Gleiches gilt für Kindergruppen. Die Begleiter von Kindergruppen haben eine Fahrkarte gemäß gültigem Tarif zu lösen."
Im vergangenen Sommer hatte sich im Tarifsystem der LVB GmbH eine Lücke gezeigt: Ein Leipziger hatte seine Kinder aus Bamberg zu Besuch und musste feststellen, dass sein sechs Jahre alter Sohn, der noch nicht zur Schule ging, für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Leipzig dasselbe bezahlen sollte wie ein Erwachsener. Laut Tarifbestimmungen der LVB durften Kinder bis fünf Jahren kostenlos fahren, für Schüler gibt es Ermäßigungen. Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr, die noch nicht zur Schule gingen, fielen danach unter keine der beiden Sonderregelungen und mussten den vollen Preis zahlen.
Die LVB GmbH hat nun diese Tariflücke geschlossen. Die neu geregelte unentgeltliche Beförderung tritt zum 01. April 2008 in Kraft. Sie gilt nur für den Bereich der LVB GmbH, die anderen im MDV ansässigen Verkehrsunternehmen haben sich dieser Regelung nicht angeschlossen.