Medieninformationen 2008 [LDL]
[092/2008 - 25.07.2008]
Wahlprüfung der Kreistags- und Landratswahl für den künftigen Landkreis Nordsachsen abgeschlossen
Regierungspräsidium erklärt die Kreiswahlen vom 08. und 22. Juni für gültig
Heute hat das Regierungspräsidium Leipzig die Wahlen zum Kreistag und die Landratswahlen für den künftigen Landkreis Nordsachsen für gültig erklärt. Damit können die 80 gewählten Kreisräte ihr Amt pünktlich zum 01.08.2008 antreten.
Als Rechtsaufsichtsbehörde hatte das Regierungspräsidium die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses auf ihre Vereinbarkeit mit den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Dazu zählen unter anderem die Rechtskonformität der Bekanntmachung der Wahl, die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge durch die Parteien und Wählervereinigungen, die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses, die Arbeit der Wahlvorstände in den Gemeinden und schließlich die richtige Feststellung der Gewählten.
Im Ergebnis der Prüfung wurden keine Mängel festgestellt, die sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt und die Gültigkeit der Wahl beeinflusst haben bzw. hätten.
Jedoch wurden von Bewerbern zur Kreistagswahl als auch von Bürgern Einsprüche gegen beide Wahlen eingelegt. Sie betreffen vermeintliche Unregelmäßigkeiten bei der Ausstattung von Wahllokalen in der Gemeinde Wermsdorf und der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses in Mügeln. Die nicht zur Kreistagswahl zugelassene Sächsische Volkspartei rügte außerdem noch einmal, dass ihre Wahlvorschläge wegen fehlender Unterstützungsunterschriften nicht zur Wahl zugelassen worden waren.
Die insgesamt neun Einsprüche wurden durch das Regierungspräsidium zurückgewiesen, weil in allen Fällen kein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen vorgelegen hat. Gegen diese Feststellung steht den Betroffenen jedoch noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Das führt dazu, dass der gewählte Landrat Michael Czupalla zunächst zum Beauftragten für den Landkreis Nordsachsen bestellt werden wird. Er kann sein Amt erst nach dem ungenutzten Ablauf der Klagefrist von einem Monat antreten. Auf die Kreisräte wirkt sich die Wahlanfechtung im Hinblick auf die Ausübung ihres Amtes ab dem 01.08.2008 nicht aus.
Durch die Wahlen sind somit die Kreisräte als auch der Landrat legitimiert, ihre künftigen Aufgaben für den Landkreis Nordsachsen – der zum 1. August aus den bisherigen Landkreisen Delitzsch und Torgau - Oschatz entsteht - verantwortungsbewusst zu erfüllen.
„Ich gratuliere den Gewählten und danke gleichzeitig den vielen ehrenamtlichen Wahlhelfern, die einen großen Anteil am Gelingen der Wahl hatten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die kommunalen Entscheidungsträger und die Verwaltungen des zukünftigen Landkreises Nordsachsen den Bürgern und der Wirtschaft unter geänderten Rahmenbedingungen und bei umfangreichem Aufgabenzuwachs noch leistungsfähiger gegenüber treten werden. Die künftige Landesdirektion Leipzig wird hierzu jedwede Unterstützung geben“, so Regierungspräsident Walter Christian Steinbach aus Anlass des Abschlusses der Wahlprüfung für den neuen Landkreis Nordsachsen.
Als Rechtsaufsichtsbehörde hatte das Regierungspräsidium die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses auf ihre Vereinbarkeit mit den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Dazu zählen unter anderem die Rechtskonformität der Bekanntmachung der Wahl, die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge durch die Parteien und Wählervereinigungen, die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses, die Arbeit der Wahlvorstände in den Gemeinden und schließlich die richtige Feststellung der Gewählten.
Im Ergebnis der Prüfung wurden keine Mängel festgestellt, die sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt und die Gültigkeit der Wahl beeinflusst haben bzw. hätten.
Jedoch wurden von Bewerbern zur Kreistagswahl als auch von Bürgern Einsprüche gegen beide Wahlen eingelegt. Sie betreffen vermeintliche Unregelmäßigkeiten bei der Ausstattung von Wahllokalen in der Gemeinde Wermsdorf und der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses in Mügeln. Die nicht zur Kreistagswahl zugelassene Sächsische Volkspartei rügte außerdem noch einmal, dass ihre Wahlvorschläge wegen fehlender Unterstützungsunterschriften nicht zur Wahl zugelassen worden waren.
Die insgesamt neun Einsprüche wurden durch das Regierungspräsidium zurückgewiesen, weil in allen Fällen kein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen vorgelegen hat. Gegen diese Feststellung steht den Betroffenen jedoch noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Das führt dazu, dass der gewählte Landrat Michael Czupalla zunächst zum Beauftragten für den Landkreis Nordsachsen bestellt werden wird. Er kann sein Amt erst nach dem ungenutzten Ablauf der Klagefrist von einem Monat antreten. Auf die Kreisräte wirkt sich die Wahlanfechtung im Hinblick auf die Ausübung ihres Amtes ab dem 01.08.2008 nicht aus.
Durch die Wahlen sind somit die Kreisräte als auch der Landrat legitimiert, ihre künftigen Aufgaben für den Landkreis Nordsachsen – der zum 1. August aus den bisherigen Landkreisen Delitzsch und Torgau - Oschatz entsteht - verantwortungsbewusst zu erfüllen.
„Ich gratuliere den Gewählten und danke gleichzeitig den vielen ehrenamtlichen Wahlhelfern, die einen großen Anteil am Gelingen der Wahl hatten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die kommunalen Entscheidungsträger und die Verwaltungen des zukünftigen Landkreises Nordsachsen den Bürgern und der Wirtschaft unter geänderten Rahmenbedingungen und bei umfangreichem Aufgabenzuwachs noch leistungsfähiger gegenüber treten werden. Die künftige Landesdirektion Leipzig wird hierzu jedwede Unterstützung geben“, so Regierungspräsident Walter Christian Steinbach aus Anlass des Abschlusses der Wahlprüfung für den neuen Landkreis Nordsachsen.