Medieninformationen 2008 [LDL]
[029/2008 - 14.03.2008]
Regierungspräsidium Leipzig genehmigt Maßnahmeplan des Landkreises Döbeln zur Verwendung der Anschubfinanzierung im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt den Maßnahmeplan des Landkreises Döbeln zur Verwendung der Anschubfinanzierung im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung in Höhe von 10 Millionen Euro genehmigt.
Damit können dem Landkreis Döbeln der erste Anteil der Anschubfinanzierung in Höhe von 5 Millionen Euro zum 15. März 2008 sowie jeweils 2,5 Millionen Euro zum 15. Mai 2008 und 15. August 2008 auf der Grundlage des genehmigten Maßnahmeplans ausgezahlt werden.
Auf der Grundlage des genehmigten Maßnahmeplanes, der von den Landkreisen Freiberg und Mittweida ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde, sollen die Finanzmittel insbesondere zum Ausbau von Kreisstraßen, zur Ertüchtigung der EDV, für Hochbaumaßnahmen an kreiseigenen Verwaltungsgebäuden und Schulen sowie zur Schuldentilgung eingesetzt werden.
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Anschubfinanzierung neben investiven Maßnahmen auch strukturelle Anpassungsmaßnahmen zur Förderung des Integrationsprozesses, die effiziente Neuausrichtung der Verwaltungen bei der Bildung neuer Landkreise sowie den Schuldenabbau der Landkreise.
Mit dieser Genehmigung kann der Landkreis Döbeln die Vorhaben gemäß Maßnahmeplan nun umsetzen.
Damit können dem Landkreis Döbeln der erste Anteil der Anschubfinanzierung in Höhe von 5 Millionen Euro zum 15. März 2008 sowie jeweils 2,5 Millionen Euro zum 15. Mai 2008 und 15. August 2008 auf der Grundlage des genehmigten Maßnahmeplans ausgezahlt werden.
Auf der Grundlage des genehmigten Maßnahmeplanes, der von den Landkreisen Freiberg und Mittweida ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde, sollen die Finanzmittel insbesondere zum Ausbau von Kreisstraßen, zur Ertüchtigung der EDV, für Hochbaumaßnahmen an kreiseigenen Verwaltungsgebäuden und Schulen sowie zur Schuldentilgung eingesetzt werden.
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Anschubfinanzierung neben investiven Maßnahmen auch strukturelle Anpassungsmaßnahmen zur Förderung des Integrationsprozesses, die effiziente Neuausrichtung der Verwaltungen bei der Bildung neuer Landkreise sowie den Schuldenabbau der Landkreise.
Mit dieser Genehmigung kann der Landkreis Döbeln die Vorhaben gemäß Maßnahmeplan nun umsetzen.