Medieninformationen 2008 [LDL]
[009/2008 - 01.02.2008]
Regierungspräsidium ordnet ergänzende Maßnahmen zur Beräumung des Kurzzeit-Zwischenlagers auf der Deponie Spröda an
Durch den Umweltfachbereich des Regierungspräsidiums Leipzig wurde regelmäßig der Betrieb des Kurzzeit – Zwischenlagers der Kreiswerke Delitzsch auf der Deponie Spröda in der zurückliegenden Zeit überwacht. Kontrollen fanden unter anderem am 12.12.2007 und 21.01.2008 statt, in deren Ergebnis ein genehmigungskonformer Betrieb des Lagers festgestellt werden konnte.
Erkennbar war jedoch, dass bedingt durch die Ausbautechnologie eingebaute Ballen beschädigt waren, die unmittelbar einer Verwertung zugeführt werden sollten.
Bei einer erneuten Überprüfung des Lagers am heutigen Tag wurde festgestellt, dass durch den verstärkten Rückbau der gelagerten Materialien größere Bereiche der Abdeckung entfernt wurden, ohne dass dies technologisch erforderlich war. Umweltgefährdungen entstehen hierdurch nicht.
Um Verwehungen losen Materials zu vermeiden, hat das Regierungspräsidium die Kreiswerke Delitzsch am heutigen Nachmittag verpflichtet, sofort den Abtransport von überschüssigem, losem Material zu sichern. Zudem wurde angeordnet, eingelagerte Massen nur im Rahmen des technologisch Erforderlichen freizulegen.
Über das Veranlasste haben die Kreiswerke dem Regierungspräsidium arbeitstäglich zu berichten.
Erkennbar war jedoch, dass bedingt durch die Ausbautechnologie eingebaute Ballen beschädigt waren, die unmittelbar einer Verwertung zugeführt werden sollten.
Bei einer erneuten Überprüfung des Lagers am heutigen Tag wurde festgestellt, dass durch den verstärkten Rückbau der gelagerten Materialien größere Bereiche der Abdeckung entfernt wurden, ohne dass dies technologisch erforderlich war. Umweltgefährdungen entstehen hierdurch nicht.
Um Verwehungen losen Materials zu vermeiden, hat das Regierungspräsidium die Kreiswerke Delitzsch am heutigen Nachmittag verpflichtet, sofort den Abtransport von überschüssigem, losem Material zu sichern. Zudem wurde angeordnet, eingelagerte Massen nur im Rahmen des technologisch Erforderlichen freizulegen.
Über das Veranlasste haben die Kreiswerke dem Regierungspräsidium arbeitstäglich zu berichten.