Medieninformationen 2008 [LDL]
[100/2008 - 12.08.2008]
Stadt Torgau möchte Status einer Großen Kreisstadt erlangen
Landesdirektion befürwortet Antrag
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den Antrag der Stadt Torgau auf Erklärung zur Großen Kreisstadt gegenüber der Staatsregierung befürwortet. Maßgebend hierfür war, dass die von der Stadt Torgau dem Landratsamt Nordsachsen vorgelegten Unterlagen belegen, dass die Kreisstadt Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben bietet. Hierbei handelt es sich um Aufgaben zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung, die die Stadt Torgau nach der Erklärung zur Großen Kreisstadt durch die Staatsregierung künftig an Stelle des Landkreises als untere Verwaltungsbehörde wahrnimmt. Konkret sind dies z.B. verkehrsrechtliche Anordnungen für alle Straßen im Stadtgebiet, die Genehmigung von Schwerlasttransporten und Veranstaltungen auf Straßen und Ausnahmegenehmigungen von Parkverboten.
Der Sächsische Landtag hatte im Rahmen der Verwaltungsreform, die für die Erklärung zur Großen Kreisstadt notwendige Mindesteinwohnerzahl von 20.000 auf 17.500 abgesenkt. Dies ermöglicht der Stadt Torgau jetzt die Übernahme dieser Aufgaben. Die Prüfung der Stellungnahme des Landratsamtes und der Angaben der Stadt Torgau durch die Landesdirektion ergab, dass die Stadt Torgau über die Finanz-, Personal- und Sachausstattung verfügt, um die Aufgaben einer Großen Kreisstadt ordnungsgemäß zu erfüllen. Angesichts der positiven finanzwirtschaftlichen Daten, insbesondere zur Nettoinvestitionsrate, Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt, zum Rechnungsergebnis, zu den hohen Rücklagen und vor dem Hintergrund, dass der Schuldenstand bis Ende 2011 weiter planmäßig reduziert wird, kann von einer geordneten Finanzausstattung und stabilen Haushaltslage der Stadt Torgau gesprochen werden.
Auch raumordnerisch wird die Erklärung zur Großen Kreisstadt befürwortet, denn damit wird eine Stärkung der Stadt als Mittelzentrum einhergehen. Zugleich kann sie zur Bündelung von Kompetenzen und einer damit verbundenen Beschleunigung von Verwaltungsabläufen beitragen.
Der Sächsische Landtag hatte im Rahmen der Verwaltungsreform, die für die Erklärung zur Großen Kreisstadt notwendige Mindesteinwohnerzahl von 20.000 auf 17.500 abgesenkt. Dies ermöglicht der Stadt Torgau jetzt die Übernahme dieser Aufgaben. Die Prüfung der Stellungnahme des Landratsamtes und der Angaben der Stadt Torgau durch die Landesdirektion ergab, dass die Stadt Torgau über die Finanz-, Personal- und Sachausstattung verfügt, um die Aufgaben einer Großen Kreisstadt ordnungsgemäß zu erfüllen. Angesichts der positiven finanzwirtschaftlichen Daten, insbesondere zur Nettoinvestitionsrate, Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt, zum Rechnungsergebnis, zu den hohen Rücklagen und vor dem Hintergrund, dass der Schuldenstand bis Ende 2011 weiter planmäßig reduziert wird, kann von einer geordneten Finanzausstattung und stabilen Haushaltslage der Stadt Torgau gesprochen werden.
Auch raumordnerisch wird die Erklärung zur Großen Kreisstadt befürwortet, denn damit wird eine Stärkung der Stadt als Mittelzentrum einhergehen. Zugleich kann sie zur Bündelung von Kompetenzen und einer damit verbundenen Beschleunigung von Verwaltungsabläufen beitragen.