Medieninformationen 2008 [LDL]
[025/2008 - 06.03.2008]
Regierungspräsidium Leipzig überprüft technische Sicherheit von Spielplatzgeräten
Erhebliche Defizite festgestellt
Die Abteilung Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Leipzig ist Marktaufsichtsbehörde für den technischen Verbraucherschutz und überprüft im Rahmen dieser Zuständigkeit Verbraucherprodukte auf die Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen.
In dieser Funktion führte die Abteilung Arbeitsschutz im Jahr 2007 eine Schwerpunktaktion durch, die dem Schutz und der Sicherheit spielender Kinder diente. Überprüft wurde, ob die Spielgeräte auf Spielplätzen im privaten und öffentlichen Bereich den Anforderungen aus dem harmonisierten europäischen Normenpaket gerecht werden.
Für die Überprüfung wurden zunächst 16 Spielplätze in den Städten Leipzig und Markkleeberg gezielt ausgewählt, um diese auf etwaige Mängeln bei Konstruktion, Montage und Aufstellung zu kontrollieren. Im Rahmen der Aktion wurden 64 Spielplatzgeräte, darunter vor allem Holztiere, kombinierte Spielgeräte mit Rampen, Rutschen, Leitern, Treppen, Hängebrücken und Kletterelementen sowie Klettergerüste mit Stangen und Ketten überprüft.
Das Ergebnis der Recherchen gibt Anlass zur Beunruhigung: Lediglich ein Gerät wurde vorgefunden, bei dem kein Mangel feststellbar war.
Zwar konnten die Betreiber in der Regel eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Spielplatzgeräte nachweisen, auffällig waren jedoch dagegen die zahlreichen formellen Mängel hinsichtlich der geforderten Kennzeichnung und Bereitstellung von Herstellerunterlagen.
Hier hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen vollständig dokumentiert vorliegen.
Es wurden diverse verschlissene Holzbauteile, abgenutzte Ummantelungen an den Drahtseilen von Raumnetzen sowie witterungs- und konstruktionsbedingte Defizite an den Konstruktionselementen mit Bodenkontakt festgestellt, obwohl die einbezogenen Spielplätze erst seit relativ kurzer Zeit genutzt werden. In keinem Fall machten es die festgestellten Mängel erforderlich, Spielmöglichkeiten an den Geräten einzuschränken oder einen Spielplatz für die Benutzung zu sperren.
Nach Auswertung aller Unterlagen wird die Abteilung Arbeitsschutz mit den Inverkehrbringern von Spielplatzgeräten Kontakt aufnehmen, damit zukünftig alle Sicherheitsanforderungen bei der Herstellung, Aufstellung und Montage der Baugruppen beachtet werden. Die Betreiber haben vor allem die Prüfungen, Pflege- und Sanierungsarbeiten abzusichern, damit die Spielplätze von den Kindern ständig gefahrlos benutzt werden können.
Die Überprüfungen werden im Jahr 2008 fortgesetzt.
In dieser Funktion führte die Abteilung Arbeitsschutz im Jahr 2007 eine Schwerpunktaktion durch, die dem Schutz und der Sicherheit spielender Kinder diente. Überprüft wurde, ob die Spielgeräte auf Spielplätzen im privaten und öffentlichen Bereich den Anforderungen aus dem harmonisierten europäischen Normenpaket gerecht werden.
Für die Überprüfung wurden zunächst 16 Spielplätze in den Städten Leipzig und Markkleeberg gezielt ausgewählt, um diese auf etwaige Mängeln bei Konstruktion, Montage und Aufstellung zu kontrollieren. Im Rahmen der Aktion wurden 64 Spielplatzgeräte, darunter vor allem Holztiere, kombinierte Spielgeräte mit Rampen, Rutschen, Leitern, Treppen, Hängebrücken und Kletterelementen sowie Klettergerüste mit Stangen und Ketten überprüft.
Das Ergebnis der Recherchen gibt Anlass zur Beunruhigung: Lediglich ein Gerät wurde vorgefunden, bei dem kein Mangel feststellbar war.
Zwar konnten die Betreiber in der Regel eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Spielplatzgeräte nachweisen, auffällig waren jedoch dagegen die zahlreichen formellen Mängel hinsichtlich der geforderten Kennzeichnung und Bereitstellung von Herstellerunterlagen.
Hier hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen vollständig dokumentiert vorliegen.
Es wurden diverse verschlissene Holzbauteile, abgenutzte Ummantelungen an den Drahtseilen von Raumnetzen sowie witterungs- und konstruktionsbedingte Defizite an den Konstruktionselementen mit Bodenkontakt festgestellt, obwohl die einbezogenen Spielplätze erst seit relativ kurzer Zeit genutzt werden. In keinem Fall machten es die festgestellten Mängel erforderlich, Spielmöglichkeiten an den Geräten einzuschränken oder einen Spielplatz für die Benutzung zu sperren.
Nach Auswertung aller Unterlagen wird die Abteilung Arbeitsschutz mit den Inverkehrbringern von Spielplatzgeräten Kontakt aufnehmen, damit zukünftig alle Sicherheitsanforderungen bei der Herstellung, Aufstellung und Montage der Baugruppen beachtet werden. Die Betreiber haben vor allem die Prüfungen, Pflege- und Sanierungsarbeiten abzusichern, damit die Spielplätze von den Kindern ständig gefahrlos benutzt werden können.
Die Überprüfungen werden im Jahr 2008 fortgesetzt.