Medieninformationen 2008 [LDL]
[045/2008 - 18.04.2008]
Regierungspräsidium muss Fördermittelbescheid widerrufen
Sanierung der ehemaligen chemischen Reinigung Merseburger Str. 122 / Spittastr. 23 betroffen
Auf Antrag der Stadt Leipzig hatte das Regierungspräsidium im Oktober vergangenen Jahres Fördermittel für die Sanierung des Geländes der ehemaligen chemischen Reinigung in der Merseburger Str. 122 / Spittastr. 23, bewilligt. Mit diesen Fördermitteln, die der Freistaat Sachsen zur Altlastensanierung auf ehemaligen Betriebsgrundstücken zur Verfügung stellt, beabsichtigte die Stadt Leipzig, bis spätestens 2008 die Grundwasser- und Bodenluftkontaminationen am genannten Standort zu beseitigen.
Nach dem von der Stadt Leipzig vorgelegten Bauzeitenplan sind zur Realisierung der bewilligten Maßnahmen 11 Monate erforderlich.
Die Förderzusage und der hierzu erlassene Bescheid mussten jetzt vom Regierungspräsidium Leipzig widerrufen werden, weil die umzusetzende Maßnahme trotz mehrfacher Hinweise seitens des Regierungspräsidiums gegenüber der Stadt bis heute nicht begonnen wurde. Der Widerruf ist erforderlich, da unter Beachtung des Bauzeitenplanes die zwingende haushaltsrechtliche Vorgabe zur vollständigen Realisierung der Maßnahme einschließlich Rechnungslegung und Bezahlung bis spätestens Ende November 2008 seitens der Stadt nicht eingehalten werden kann.
Nach dem von der Stadt Leipzig vorgelegten Bauzeitenplan sind zur Realisierung der bewilligten Maßnahmen 11 Monate erforderlich.
Die Förderzusage und der hierzu erlassene Bescheid mussten jetzt vom Regierungspräsidium Leipzig widerrufen werden, weil die umzusetzende Maßnahme trotz mehrfacher Hinweise seitens des Regierungspräsidiums gegenüber der Stadt bis heute nicht begonnen wurde. Der Widerruf ist erforderlich, da unter Beachtung des Bauzeitenplanes die zwingende haushaltsrechtliche Vorgabe zur vollständigen Realisierung der Maßnahme einschließlich Rechnungslegung und Bezahlung bis spätestens Ende November 2008 seitens der Stadt nicht eingehalten werden kann.