Medieninformationen 2008 [LDL]
[019/2008 - 20.02.2008]
Regierungspräsidium weist Überprüfungen des Schießplatzes Sörnewitz an
Aus gegebenem Anlass hat das Regierungspräsidium Leipzig am heutigen Tag das Landratsamt Torgau/Oschatz angewiesen, umgehend eine Überprüfung des Schießplatzes in Sörnewitz zu veranlassen. Ziel der Überprüfung ist es, für diesen Standort illegale Müllbeseitigung - wie im Fall Mügeln erfolgt - auszuschließen.
Darüber hinaus stellt das Regierungspräsidium im Zusammenhang mit Vorwürfen der Untätigkeit im Fall des Schießplatzes Mügeln folgendes klar:
Auch künftig wird das Regierungspräsidium alle seine verwaltungsrechtlichen und aufsichtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine genehmigungskonforme Ausführung der Erweiterung des Schießplatzes Mügeln zu gewährleisten.
Darüber hinaus stellt das Regierungspräsidium im Zusammenhang mit Vorwürfen der Untätigkeit im Fall des Schießplatzes Mügeln folgendes klar:
- Zuständige Genehmigungsbehörde für die Arbeiten am Schießplatz Mügeln ist das Landratsamt Torgau-Oschatz. Das schließt die Überwachung der genehmigungskonformen Ausführung der Arbeiten ein.
- Mit Bekanntwerden von Hinweisen, dass möglicherweise nicht genehmigungskonforme Abfälle in den Erdwällen auf dem Schießplatz eingebaut werden, hat das Regierungspräsidium dem Landratsamt Torgau-Oschatz unverzüglich seine fachliche Unterstützung zur Bewertung der Situation angeboten. Diese wurde nicht in Anspruch genommen.
- Gespräche mit der Bürgerinitiative fanden im Dezember 2007 statt. Eine dort vorgelegte Fotodokumentation wurde im Einvernehmen mit der Bürgerinitiative an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben. Vereinbart wurde zudem, vor Einleitung weiterer Schritte die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft abzuwarten.
- In einem Schreiben von Anfang 2008 wurde der BUND – Landesvorsitzende, Herr Weiland, zum Sachverhalt und den mit der Bürgerinitiative getroffenen Vereinbarungen informiert. Auch vor diesem Hintergrund sind die Vorwürfe von Herrn Weiland in der Presseverlautbarung vom gestrigen Tag gegen das Regierungspräsidium nicht erklärbar.
- Am 14.02.2008 erging seitens des Regierungspräsidiums an das Landratsamt Torgau-Oschatz die Weisung, Proben am Nord- und Südwall des Schießplatzes zu entnehmen und diese untersuchen zu lassen, nachdem das LRA einer vorlaufenden Empfehlung nicht nachgekommen war.
- Im Ergebnis der Beprobung des Nordwalles sah sich das Regierungspräsidium am 19.02.2008 veranlasst, das Landratsamt Torgau-Oschatz anzuweisen, für einen Rückbau des Nordwalls zu sorgen (s. PM 016/2008 vom 19.02.2008).
7.Auf Weisung des Regierungspräsidiums wurde die Beprobung des Südwalls am 20.02.2008 fortgesetzt. Im Ergebnis dieser Probenahme werden auch Teilbereiche des Südwalles zu beräumen und zu entsorgen sein.
Auch künftig wird das Regierungspräsidium alle seine verwaltungsrechtlichen und aufsichtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine genehmigungskonforme Ausführung der Erweiterung des Schießplatzes Mügeln zu gewährleisten.