Medieninformationen 2008 [LDL]
[022/2008 - 28.02.2008]
Gemeinsamer Kreiswahlausschuss für den künftigen Landkreis Nordsachsen arbeitsfähig
Nachdem vorige Woche bereits der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Landkreise Muldentalkreis und Leipziger Land tagte (siehe PM 021/2008 vom 22.02.2008), tagte gestern in Vorbereitung auf die Kreistags- und Landratswahlen am 08. Juni 2008 im Regierungspräsidium Leipzig auch der gemeinsame Kreiswahlausschuss für den zukünftigen Landkreis Nordsachsen. Das Regierungspräsidium hatte die von den beiden Kreistagen gewählten Mitglieder zu einer ersten Sitzung eingeladen, bei der es ausschließlich um die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlausschusses ging.
Die Mitglieder des gemeinsamen Wahlausschusses wählten Herrn Uwe Kupfer aus dem Landkreis Torgau-Oschatz zu ihrem Vorsitzenden. Herr Steffen Fleischer aus dem Landkreis Delitzsch wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Kreiswahlausschuss hat wichtige Aufgaben für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Kreistages und des Landrates bzw. der Landrätin für den künftigen Landkreis Nordsachsen zu erfüllen. So hat er zum Beispiel über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und das Wahlergebnis festzustellen.
„Ich danke den Mitgliedern des gemeinsamen Wahlausschusses für ihre Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit und wünsche viel Erfolg bei der Bewältigung der verantwortungsvollen Arbeit“, so Regierungsvizepräsident Andreas Geisler.
Das Regierungspräsidium hatte zu dieser Beratung eingeladen, weil es durch die gesetzlichen Vorschriften zur Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen für die Konstituierung der Kreiswahlausschüsse verantwortlich ist.
Die Mitglieder des gemeinsamen Wahlausschusses wählten Herrn Uwe Kupfer aus dem Landkreis Torgau-Oschatz zu ihrem Vorsitzenden. Herr Steffen Fleischer aus dem Landkreis Delitzsch wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Kreiswahlausschuss hat wichtige Aufgaben für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Kreistages und des Landrates bzw. der Landrätin für den künftigen Landkreis Nordsachsen zu erfüllen. So hat er zum Beispiel über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und das Wahlergebnis festzustellen.
„Ich danke den Mitgliedern des gemeinsamen Wahlausschusses für ihre Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit und wünsche viel Erfolg bei der Bewältigung der verantwortungsvollen Arbeit“, so Regierungsvizepräsident Andreas Geisler.
Das Regierungspräsidium hatte zu dieser Beratung eingeladen, weil es durch die gesetzlichen Vorschriften zur Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen für die Konstituierung der Kreiswahlausschüsse verantwortlich ist.