Medieninformationen 2008 [LDL]
[078/2008 - 08.07.2008]
Regierungspräsidium überprüft Verwendung von Gefahrstoffen in Schulen
Die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig hat im Rahmen der im Freistaat Sachsen durchgeführten Schwerpunktaktion „Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Schulen“ in den zurückliegenden Monaten 40 Mittelschulen und Gymnasien im Regierungsbezirk Leipzig hinsichtlich der Einhaltung gefahrstoffrechtlicher Arbeitsschutzvorschriften im Chemieunterricht kontrolliert. Anlass für diese Aktion waren das Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 und das Unfallgeschehen bei Schülerexperimenten im Schulunterricht. So strömte im Chemieraum einer Schule des Regierungsbezirkes während eines Experimentes Propangas aus einer Druckgasflasche, wodurch ein gefährliches explosives Gas-Luft-Gemisch entstand. In einem weiteren Fall verätzte sich eine Schülerin, weil sich auf ihrem Stuhl Reste von Natriumhydroxid aus einem Schülerversuch befanden. Bei einem Experimentalvortrag in einer anderen Schule der Leipziger Region zersprang ein Glasgefäß mit giftigem Brom, wobei Glassplitter einen Lehrer ins Auge trafen und die entstehenden Dämpfe Verätzungen verursachten. Darüber hinaus gab es auch Unfälle, bei denen durch versehentliches Verschütten Formaldehyd freigesetzt wurde, dass bei Schülern und Lehrern zu Schleimhautreizungen führte.
Diese bedauerlichen Vorkommnisse verdeutlichen, dass der Einsatz von Chemikalien häufig besondere Vorkehrungen in Bezug auf die Gewährleistung des Arbeitsschutzes für Lehrer und Schüler erfordert.
Bei den Kontrollen überprüfte das Regierungspräsidium die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und führte Beratungen mit den verantwortlichen Schulleitern und Chemiefachlehrern zur Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften durch. Zudem wurde besonderes Augenmerk auf die bauliche Ausrüstung der Chemiekabinette, die Durchführung von Unterweisungen, die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die sichere Lagerung, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und die Entsorgung von Gefahrstoffen gelegt. Kontrolliert wurde auch die Einhaltung von Verwendungsverboten für besonders gefährliche Chemikalien, wie z. B. krebserzeugende Stoffe. Es wurde geprüft, ob die erforderlichen Körperschutzmittel und Erste-Hilfe-Ausrüstungen vorhanden waren, ausreichend fortgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen und die Lüftungsanlagen der Laborabzüge und Sicherheitsschränke regelmäßig gewartet werden. Die Kontrollen zeigten, dass die Chemiekabinette sicherheitstechnisch gut ausgestattet sind und die Lehrer den Chemieunterricht aus der Sicht des Arbeitsschutzes verantwortungsvoll gestalten. Besonderes Augenmerk wird auf die Sicherheitsunterweisung der Schüler und den Ersatz besonders gefährlicher Chemikalien gelegt.
In fast allen Schulen sind jedoch auch Mängel festgestellt worden. So fehlten häufig die rechtskonformen Gefahrenkennzeichnungen an Chemikaliengefäßen. Oft geben die Lehrer an, zu wenig Zeit oder zu geringe finanziellen Mittel für die notwendige Etikettierung zu haben. Von Seiten der Arbeitsschutzbehörde wurde vorgeschlagen, im Rahmen der Projektarbeit gemeinsam mit den Schülern die erforderliche Kennzeichnung vorzunehmen sowie die Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur und einige kommunale Schulträger um weitergehende Unterstützung zu bitten.
Die Arbeitsschutzbehörde schätzt ein, dass es mit den Überprüfungen gelungen ist, die Chemielehrer für die Gefahrstoffproblematik weiter zu sensibilisieren und offene Fragen zu beantworten. Zahlreiche Internetportale, z. B. www.rguvv.sichere-schule.info können zudem eine anschauliche Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften in Bildungseinrichtungen geben. Die Schulleiter und Chemiefachlehrer standen der Aktion sehr aufgeschlossen gegenüber und sicherten zu, die praktischen Hinweise der Fachbehörde zur Gewährleistung eines sicheren Chemieunterrichts umzusetzen und die festgestellten Mängel zu beseitigen. Die Kontrollen werden fortgeführt.
Diese bedauerlichen Vorkommnisse verdeutlichen, dass der Einsatz von Chemikalien häufig besondere Vorkehrungen in Bezug auf die Gewährleistung des Arbeitsschutzes für Lehrer und Schüler erfordert.
Bei den Kontrollen überprüfte das Regierungspräsidium die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und führte Beratungen mit den verantwortlichen Schulleitern und Chemiefachlehrern zur Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften durch. Zudem wurde besonderes Augenmerk auf die bauliche Ausrüstung der Chemiekabinette, die Durchführung von Unterweisungen, die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die sichere Lagerung, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und die Entsorgung von Gefahrstoffen gelegt. Kontrolliert wurde auch die Einhaltung von Verwendungsverboten für besonders gefährliche Chemikalien, wie z. B. krebserzeugende Stoffe. Es wurde geprüft, ob die erforderlichen Körperschutzmittel und Erste-Hilfe-Ausrüstungen vorhanden waren, ausreichend fortgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen und die Lüftungsanlagen der Laborabzüge und Sicherheitsschränke regelmäßig gewartet werden. Die Kontrollen zeigten, dass die Chemiekabinette sicherheitstechnisch gut ausgestattet sind und die Lehrer den Chemieunterricht aus der Sicht des Arbeitsschutzes verantwortungsvoll gestalten. Besonderes Augenmerk wird auf die Sicherheitsunterweisung der Schüler und den Ersatz besonders gefährlicher Chemikalien gelegt.
In fast allen Schulen sind jedoch auch Mängel festgestellt worden. So fehlten häufig die rechtskonformen Gefahrenkennzeichnungen an Chemikaliengefäßen. Oft geben die Lehrer an, zu wenig Zeit oder zu geringe finanziellen Mittel für die notwendige Etikettierung zu haben. Von Seiten der Arbeitsschutzbehörde wurde vorgeschlagen, im Rahmen der Projektarbeit gemeinsam mit den Schülern die erforderliche Kennzeichnung vorzunehmen sowie die Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur und einige kommunale Schulträger um weitergehende Unterstützung zu bitten.
Die Arbeitsschutzbehörde schätzt ein, dass es mit den Überprüfungen gelungen ist, die Chemielehrer für die Gefahrstoffproblematik weiter zu sensibilisieren und offene Fragen zu beantworten. Zahlreiche Internetportale, z. B. www.rguvv.sichere-schule.info können zudem eine anschauliche Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften in Bildungseinrichtungen geben. Die Schulleiter und Chemiefachlehrer standen der Aktion sehr aufgeschlossen gegenüber und sicherten zu, die praktischen Hinweise der Fachbehörde zur Gewährleistung eines sicheren Chemieunterrichts umzusetzen und die festgestellten Mängel zu beseitigen. Die Kontrollen werden fortgeführt.