Medieninformationen 2008 [LDL]
[099/2008 - 12.08.2008]
Landesdirektion Leipzig erkennt Stiftung Lebenshilfe Oschatz als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Oschatz an
Die Landesdirektion Leipzig hat heute die Stiftung Lebenshilfe Oschatz anerkannt. Mit der Bekanntgabe dieser Anerkennung entsteht die Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Die Lebenshilfe e.V. Regionalvereinigung Oschatz als Stifterin der neu zu errichtenden Stiftung wurde durch das frühere Regierungspräsidium bzw. die jetzige Landesdirektion Leipzig im Anerkennungsverfahren rechtlich betreut. Insbesondere wurde das eingereichte Stiftungskonzept auf seine Vereinbarkeit mit den stiftungsrechtlichen Anforderungen hin überprüft.
Zweck der Stiftung Lebenshilfe Oschatz ist die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen. So fördert bzw. unterstützt die Stiftung die Bereiche der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die Hilfe für behinderte Menschen.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die eine wirksame Hilfe für geistig behinderte Menschen aller Altersstufen und ihre Familien bedeuten, wie zum Beispiel die Einrichtung von Trainingswochen für behinderte Menschen und die Beschaffung von Therapiematerial für behinderte Kinder in der Frühförderung.
Zudem übernimmt die Stiftung insbesondere alle Aufwendungen für eine angemessene Bestattung beim Ableben von Betreuten, Bewohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen oder Mitglieder und Angestellte der Lebenshilfe e.V. Regionalvereinigung Oschatz, die hilfebedürftig sind.
Die Stiftung Lebenshilfe Oschatz ist die vierte, neu anerkannte Stiftung in diesem Jahr. Insgesamt werden sechsundsiebzig Stiftungen im Stiftungsverzeichnis des Direktionsbezirkes Leipzig geführt.
Die Lebenshilfe e.V. Regionalvereinigung Oschatz als Stifterin der neu zu errichtenden Stiftung wurde durch das frühere Regierungspräsidium bzw. die jetzige Landesdirektion Leipzig im Anerkennungsverfahren rechtlich betreut. Insbesondere wurde das eingereichte Stiftungskonzept auf seine Vereinbarkeit mit den stiftungsrechtlichen Anforderungen hin überprüft.
Zweck der Stiftung Lebenshilfe Oschatz ist die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen. So fördert bzw. unterstützt die Stiftung die Bereiche der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die Hilfe für behinderte Menschen.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die eine wirksame Hilfe für geistig behinderte Menschen aller Altersstufen und ihre Familien bedeuten, wie zum Beispiel die Einrichtung von Trainingswochen für behinderte Menschen und die Beschaffung von Therapiematerial für behinderte Kinder in der Frühförderung.
Zudem übernimmt die Stiftung insbesondere alle Aufwendungen für eine angemessene Bestattung beim Ableben von Betreuten, Bewohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen oder Mitglieder und Angestellte der Lebenshilfe e.V. Regionalvereinigung Oschatz, die hilfebedürftig sind.
Die Stiftung Lebenshilfe Oschatz ist die vierte, neu anerkannte Stiftung in diesem Jahr. Insgesamt werden sechsundsiebzig Stiftungen im Stiftungsverzeichnis des Direktionsbezirkes Leipzig geführt.