Medieninformationen 2008 [LDL]
[131/2008 - 15.10.2008]
Freistaat unterstützt Ausstattung von Wasserwehren
Landesdirektion bewilligt 380.000 Euro
26 Gemeinden des Direktionsbezirkes Leipzig erhielten in den letzten Tagen erfreuliche Nachricht von der Landesdirektion Leipzig (vgl. Anlage). Die Landesdirektion übergab Fördermittelbescheide mit einem finanziellen Gesamtumfang in Höhe von 380.000,00 Euro, mit deren Hilfe Ausrüstungen für die Wasserwehren dieser Gemeinden angeschafft werden können. Dem voraus gegangen waren entsprechende Antragstellungen der Kommunen gegenüber der Landesdirektion bzw. dem früheren Regierungspräsidium.
Entscheidend für die Förderung war, dass die gemeindlichen Wasserwehren Grundausstattungen benötigen, um ihre Aufgaben gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Wassergesetzes sowie ihrer Wasserwehrsatzungen erfüllen zu können. Die Ausrüstungsgegenstände müssen noch im Jahr 2008 durch die geförderten Gemeinden beschafft werden, um die Einsatzbereitschaft der Wasserwehren zu gewährleisten. Zur Förderung beantragt wurden insbesondere die Anschaffung von Stiefeln, Regenjacken, Wathosen, Pumpen und Beleuchtungseinrichtungen mit Notstromaggregaten. Die zweckentsprechende Verwendung der ausgereichten Mittel ist gegenüber der Landesdirektion nachzuweisen.
Der Freistaat stellt für die Ausstattung von Wasserwehren im Rahmen der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur „Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes" im Jahr 2008 insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beläuft sich auf 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zu den Aufgaben der Wasserwehren gehören die Abwehr von Gefahren bei Hochwasser und Eisgang durch erforderliche personelle, sachliche und organisatorische Maßnahmen.
Entscheidend für die Förderung war, dass die gemeindlichen Wasserwehren Grundausstattungen benötigen, um ihre Aufgaben gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Wassergesetzes sowie ihrer Wasserwehrsatzungen erfüllen zu können. Die Ausrüstungsgegenstände müssen noch im Jahr 2008 durch die geförderten Gemeinden beschafft werden, um die Einsatzbereitschaft der Wasserwehren zu gewährleisten. Zur Förderung beantragt wurden insbesondere die Anschaffung von Stiefeln, Regenjacken, Wathosen, Pumpen und Beleuchtungseinrichtungen mit Notstromaggregaten. Die zweckentsprechende Verwendung der ausgereichten Mittel ist gegenüber der Landesdirektion nachzuweisen.
Der Freistaat stellt für die Ausstattung von Wasserwehren im Rahmen der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur „Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes" im Jahr 2008 insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beläuft sich auf 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zu den Aufgaben der Wasserwehren gehören die Abwehr von Gefahren bei Hochwasser und Eisgang durch erforderliche personelle, sachliche und organisatorische Maßnahmen.