Medieninformationen 2008 [LDL]
[110/2008 - 02.09.2008]
Landesdirektion genehmigt grundhafte Deichinstandsetzung
Weiterer Deichabschnitt an der Elbe wird erhöht
Die Landesdirektion Leipzig hat der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster, jetzt den Planfeststellungsbeschluss für die grundhafte Instandsetzung des Elbedeiches zwischen Kranichau und dem Hafen Torgau, 4. Bauabschnitt, erteilt.
Damit kann nun die Ausführungsplanung erarbeitet werden und im Anschluss können die grundhaften Deichinstandsetzungs- und –stabilisierungsmaßnahmen auf einer Länge von 2.840 Metern erfolgen.
Die Erhöhung des Hochwasserschutzdeiches in diesem Abschnitt stellt insbesondere den nachhaltigen Hochwasserschutz für die Ortslagen Kunzwerda, Weßnig, Loßwig und südliche Teile der Stadt Torgau sicher. Der Ausbau ist so konzipiert, dass im Falle eines statistisch alle 100 Jahre auftretenden Hochwassers immer noch ein Meter bis zur Deichkrone verbleibt.
Das Gesamtvorhaben befindet sich im linken Elbvorland auf dem Gebiet der Stadt Torgau und der Gemeinde Pflückuff (Landkreis Nordsachsen) und betrifft Flurstücke der Gemarkungen Weßnig, Loßwig und Torgau. Der Deich „Kranichau bis Hafen Torgau“ beginnt am Hochufer Kranichau und endet am südlichen Rand des Torgauer Hafens nach Westen schwenkend in der Nähe des Schwarzen Grabens. Die Landestalsperrenverwaltung unterteilte das insgesamt 8,04 km lange Vorhaben in acht Bauabschnitte. Der instand zu setzende und nun zugelassene 4. Bauabschnitt beginnt am bereits planfestgestellten (siehe hierzu PM 025/2007 vom 19.03.2007), aber noch nicht begonnenen 3. Bauabschnitt unmittelbar nördlich der Ortslage Kunzwerda und endet nordöstlich der Ortslage Loßwig am fertig gestellten und wasserrechtlich abgenommenen Folgeabschnitt.
Die Deichinstandsetzung des 4. Bauabschnitts orientiert sich an der alten Trasse und erfolgt damit entsprechend dem Hochwasserschutzkonzept Elbe.
Die wesentlichen Maßnahmen der Deichinstandsetzung liegen in dem abschnittsweisen Einbau einer wasserseitigen Dichtung einschließlich DIN-gerechter Böschungsneigungen, der Deicherhöhung von 1,00 m, der Verbreiterung der Deichkrone, der Errichtung eines Deichverteidigungswegs sowie der abschnittsweisen Herstellung von Sickerschlitzen. Wasserseitig wird die vorhandene Deichböschung abschnittsweise erhalten. Mit der Maßnahme wird die Herstellung eines stand- und funktionssicheren Deiches gewährleistet.
Im Verlauf des Verfahrens machten sich zwei Planänderungen erforderlich, die letzte erfolgte mit Schreiben der Antragstellerin vom 11.04.2008. Dabei wurde u.a. auch die Umsetzung bzw. der Rückbau luftseitiger Grundwasser- und Gütepegel der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH berücksichtigt, die sich andernfalls nach erfolgter Deichinstandsetzung im Bereich der Hochwasserschutzanlage befinden würden.
Das Planfeststellungsverfahren erfolgte unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, darunter der anerkannten acht Naturschutzvereine, sowie von 77 Eigentümern und Pächtern betroffener Flächen. Es ging eine Einwendung ein, die geprüft, jedoch mit dem Beschluss zurückgewiesen wurde.
Der unvermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft wird durch ausreichende, zum Teil durch Nebenbestimmungen ergänzte Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Das Vorhaben ist mit den Belangen des nationalen und des europäischen Gebietsschutzes sowie mit den Belangen des Artenschutzes vereinbar.
Der festgestellte Plan wird voraussichtlich im Oktober für zwei Wochen in der Stadt Torgau, der Gemeinde Pflückuff und in der Landesdirektion Leipzig zur Einsicht ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum wird in der Torgauer Zeitung und den Aushängekästen der Gemeinde Pflückuff bekannt gegeben werden.
Damit kann nun die Ausführungsplanung erarbeitet werden und im Anschluss können die grundhaften Deichinstandsetzungs- und –stabilisierungsmaßnahmen auf einer Länge von 2.840 Metern erfolgen.
Die Erhöhung des Hochwasserschutzdeiches in diesem Abschnitt stellt insbesondere den nachhaltigen Hochwasserschutz für die Ortslagen Kunzwerda, Weßnig, Loßwig und südliche Teile der Stadt Torgau sicher. Der Ausbau ist so konzipiert, dass im Falle eines statistisch alle 100 Jahre auftretenden Hochwassers immer noch ein Meter bis zur Deichkrone verbleibt.
Das Gesamtvorhaben befindet sich im linken Elbvorland auf dem Gebiet der Stadt Torgau und der Gemeinde Pflückuff (Landkreis Nordsachsen) und betrifft Flurstücke der Gemarkungen Weßnig, Loßwig und Torgau. Der Deich „Kranichau bis Hafen Torgau“ beginnt am Hochufer Kranichau und endet am südlichen Rand des Torgauer Hafens nach Westen schwenkend in der Nähe des Schwarzen Grabens. Die Landestalsperrenverwaltung unterteilte das insgesamt 8,04 km lange Vorhaben in acht Bauabschnitte. Der instand zu setzende und nun zugelassene 4. Bauabschnitt beginnt am bereits planfestgestellten (siehe hierzu PM 025/2007 vom 19.03.2007), aber noch nicht begonnenen 3. Bauabschnitt unmittelbar nördlich der Ortslage Kunzwerda und endet nordöstlich der Ortslage Loßwig am fertig gestellten und wasserrechtlich abgenommenen Folgeabschnitt.
Die Deichinstandsetzung des 4. Bauabschnitts orientiert sich an der alten Trasse und erfolgt damit entsprechend dem Hochwasserschutzkonzept Elbe.
Die wesentlichen Maßnahmen der Deichinstandsetzung liegen in dem abschnittsweisen Einbau einer wasserseitigen Dichtung einschließlich DIN-gerechter Böschungsneigungen, der Deicherhöhung von 1,00 m, der Verbreiterung der Deichkrone, der Errichtung eines Deichverteidigungswegs sowie der abschnittsweisen Herstellung von Sickerschlitzen. Wasserseitig wird die vorhandene Deichböschung abschnittsweise erhalten. Mit der Maßnahme wird die Herstellung eines stand- und funktionssicheren Deiches gewährleistet.
Im Verlauf des Verfahrens machten sich zwei Planänderungen erforderlich, die letzte erfolgte mit Schreiben der Antragstellerin vom 11.04.2008. Dabei wurde u.a. auch die Umsetzung bzw. der Rückbau luftseitiger Grundwasser- und Gütepegel der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH berücksichtigt, die sich andernfalls nach erfolgter Deichinstandsetzung im Bereich der Hochwasserschutzanlage befinden würden.
Das Planfeststellungsverfahren erfolgte unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, darunter der anerkannten acht Naturschutzvereine, sowie von 77 Eigentümern und Pächtern betroffener Flächen. Es ging eine Einwendung ein, die geprüft, jedoch mit dem Beschluss zurückgewiesen wurde.
Der unvermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft wird durch ausreichende, zum Teil durch Nebenbestimmungen ergänzte Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Das Vorhaben ist mit den Belangen des nationalen und des europäischen Gebietsschutzes sowie mit den Belangen des Artenschutzes vereinbar.
Der festgestellte Plan wird voraussichtlich im Oktober für zwei Wochen in der Stadt Torgau, der Gemeinde Pflückuff und in der Landesdirektion Leipzig zur Einsicht ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum wird in der Torgauer Zeitung und den Aushängekästen der Gemeinde Pflückuff bekannt gegeben werden.