Medieninformationen 2008 [LDL]
[097/2008 - 06.08.2008]
Landesdirektion genehmigt Errichtung und Betrieb eines Presswerkes im BMW Werk Leipzig
BMW investiert 145 Millionen Euro
Im Rahmen des Empfangs zur Eröffnung der Landesdirektion Leipzig am 01.08.2008 übergab Präsident Walter Christian Steinbach an den Werksleiter Leipzig der BMW AG, Herrn Peter Claussen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Presswerkes mit zugeordneter Fertigung von Türen und Klappen.
„Auch als Landesdirektion werden wir im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten und Zuständigkeiten nicht nachlassen, die Entwicklung der Leipziger Wirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Dass wir zum Start unserer Behörde ein Vorhaben genehmigen, welches eine weitere Investition in einem strukturbestimmenden Unternehmen unserer Region ermöglicht, mag hierfür als verlässliches Zeichen gelten“, so der Präsident der Landesdirektion Leipzig, Walter Christian Steinbach, bei der Übergabe des Genehmigungsbescheides an Herrn Peter Claussen.
Die Erweiterung des BMW Werkes Leipzig erfolgt unter Beibehaltung der Gesamtkapazität des Werkes von 195.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. von 650 Einheiten pro Tag. Auch die Kapazität der Rohkarossenfertigung von 216.000 Stück pro Jahr bleibt konstant. Wurden bisher für die Karosseriefertigung vorgepresste Blechteile angeliefert, werden diese künftig im neuen Presswerk gepresst.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf ca. 145 Millionen Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden dem Unternehmen Auflagen zur Einhaltung des Immissionsschutz-, Abfall-, Arbeitsschutz-, Bauordnungs- und Brandschutzrechtes erteilt. Die Einhaltung der Auflagen wird durch die Fachbehörden überwacht.
Das Presswerk soll im 2. Halbjahr 2009 in Betrieb genommen werden.
Für Jedermann besteht die Möglichkeit, den Genehmigungsbescheid ab dem 22.08.2008 in der Landesdirektion einzusehen. Dazu wird noch eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse erfolgen.
„Auch als Landesdirektion werden wir im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten und Zuständigkeiten nicht nachlassen, die Entwicklung der Leipziger Wirtschaft zu unterstützen und zu fördern. Dass wir zum Start unserer Behörde ein Vorhaben genehmigen, welches eine weitere Investition in einem strukturbestimmenden Unternehmen unserer Region ermöglicht, mag hierfür als verlässliches Zeichen gelten“, so der Präsident der Landesdirektion Leipzig, Walter Christian Steinbach, bei der Übergabe des Genehmigungsbescheides an Herrn Peter Claussen.
Die Erweiterung des BMW Werkes Leipzig erfolgt unter Beibehaltung der Gesamtkapazität des Werkes von 195.000 Fahrzeugen pro Jahr bzw. von 650 Einheiten pro Tag. Auch die Kapazität der Rohkarossenfertigung von 216.000 Stück pro Jahr bleibt konstant. Wurden bisher für die Karosseriefertigung vorgepresste Blechteile angeliefert, werden diese künftig im neuen Presswerk gepresst.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf ca. 145 Millionen Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden dem Unternehmen Auflagen zur Einhaltung des Immissionsschutz-, Abfall-, Arbeitsschutz-, Bauordnungs- und Brandschutzrechtes erteilt. Die Einhaltung der Auflagen wird durch die Fachbehörden überwacht.
Das Presswerk soll im 2. Halbjahr 2009 in Betrieb genommen werden.
Für Jedermann besteht die Möglichkeit, den Genehmigungsbescheid ab dem 22.08.2008 in der Landesdirektion einzusehen. Dazu wird noch eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse erfolgen.