Medieninformationen 2008 [LDL]
[108/2008 - 28.08.2008]
Freistaat unterstützt Eingemeindung von Lobstädt nach Neukieritzsch
Gebietsverwaltung erfolgt künftig effizienter
Der Freistaat Sachsen unterstützt die zum 01.04.2008 vollzogene freiwillige Eingemeindung der Gemeinde Lobstädt in die Gemeinde Neukieritzsch mit einem Betrag in Höhe von 298.700 Euro. Einen entsprechenden Bescheid hat jetzt die Landesdirektion Leipzig der Gemeinde Neukieritzsch übersandt.
Die bereitgestellten finanziellen Mittel sollen für investive Maßnahmen eingesetzt werden.
Die Gemeinden Neukieritzsch und Lobstädt haben mit Wirkung zum 01.04.2008 eine Gebietsänderung in Form einer freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Lobstädt in die Gemeinde Neukieritzsch vereinbart und vollzogen. Dazu beantragte die Gemeinde Neukieritzsch im Juli 2008 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 298.700 Euro.
Entsprechend den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetztes werden den Gemeinden Bedarfszuweisungen zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse gewährt. Die Förderung beträgt bis zu 50 Euro für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.
Die bereitgestellten finanziellen Mittel sollen für investive Maßnahmen eingesetzt werden.
Die Gemeinden Neukieritzsch und Lobstädt haben mit Wirkung zum 01.04.2008 eine Gebietsänderung in Form einer freiwilligen Eingliederung der Gemeinde Lobstädt in die Gemeinde Neukieritzsch vereinbart und vollzogen. Dazu beantragte die Gemeinde Neukieritzsch im Juli 2008 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 298.700 Euro.
Entsprechend den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetztes werden den Gemeinden Bedarfszuweisungen zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse gewährt. Die Förderung beträgt bis zu 50 Euro für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.