Medieninformationen 2008 [LDL]
[055/2008 - 05.05.2008]
Regierungspräsidium schließt wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Tagebauterritorium Espenhain ab
Das Regierungspräsidium Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung des Markkleeberger und des Störmthaler Sees erlassen. Damit wird die Herstellung der beiden Seen auf dem Territorium des ehemaligen Tagebaus Espenhain wasserrechtlich gestattet. Zudem werden für den Bau damit verbundener Anlagen, wie zum Beispiel Straßen- und Wegedurchlässe, Auslassbauwerk aus dem Markkleeberger See, in die Seen einbindende kleine Vorfluter (zum Beispiel Silbergraben, Cröbernbach) sowie zur Ableitung des Überschusswassers über die Kleine Pleiße die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Träger der Vorhaben und Adressat des Planfeststellungsbeschlusses ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen weiteren wichtigen Baustein zur rechtlich sicheren Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums im Leipziger Südraum dar.
Mit den im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Entscheidungen zur Herstellung der Seen und der Realisierung der Maßnahmen in der Kleinen Pleiße wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlenbergbau in Anspruch genommenen Fläche hergestellt.
Der Markkleeberger See soll einen Wasserspiegel von 113,0 m NHN („Normalhöhennull“) erhalten, der Störmthaler See soll um einen Mittelwert von 117,0 m NHN schwanken.
Sichtbar haben sich am Markkleeberger See im Rahmen zugelassener Einzelmaßnahmen bereits Folgenutzungen etabliert. So betreibt die Stadt Markkleeberg eine Kanu-Wildwasseranlage und hat eine Promenade erstellt. Ein weiteres Projekt, das durch das Regierungspräsidium Leipzig bereits im Vorgriff auf den Planfeststellungsbeschluss genehmigt werden konnte, ist der Bau des kombinierten Schleusen- und Regulierungsbauwerks im Verbindungsgraben zwischen den beiden Seen (s. hierzu PM 099/2007). Dieses soll die kontrollierte Ableitung von Überschusswasser aus dem Störmthaler See gewährleisten, aber auch die Schleusung von Ausflugs- und Sportbooten ermöglichen. Bauherr wird auch hier die Stadt Markkleeberg sein, Projektträger und damit Planer, Ausschreibender und die Baumaßnahmen Ausführender ist die LMBV.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges, die unter Verantwortung des Sächsischen Oberbergamts getroffen werden, die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentliche behördliche Zulassung.
Der Planfeststellungsbeschluss und die genehmigten Pläne werden in den örtlich betroffenen Gemeinden und im Regierungspräsidium Leipzig öffentlich ausgelegt. Zum genauen Ort und Zeitpunkt der Auslegung wird es noch eine ortsübliche Veröffentlichung der Gemeinden geben.
Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen weiteren wichtigen Baustein zur rechtlich sicheren Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums im Leipziger Südraum dar.
Mit den im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Entscheidungen zur Herstellung der Seen und der Realisierung der Maßnahmen in der Kleinen Pleiße wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlenbergbau in Anspruch genommenen Fläche hergestellt.
Der Markkleeberger See soll einen Wasserspiegel von 113,0 m NHN („Normalhöhennull“) erhalten, der Störmthaler See soll um einen Mittelwert von 117,0 m NHN schwanken.
Sichtbar haben sich am Markkleeberger See im Rahmen zugelassener Einzelmaßnahmen bereits Folgenutzungen etabliert. So betreibt die Stadt Markkleeberg eine Kanu-Wildwasseranlage und hat eine Promenade erstellt. Ein weiteres Projekt, das durch das Regierungspräsidium Leipzig bereits im Vorgriff auf den Planfeststellungsbeschluss genehmigt werden konnte, ist der Bau des kombinierten Schleusen- und Regulierungsbauwerks im Verbindungsgraben zwischen den beiden Seen (s. hierzu PM 099/2007). Dieses soll die kontrollierte Ableitung von Überschusswasser aus dem Störmthaler See gewährleisten, aber auch die Schleusung von Ausflugs- und Sportbooten ermöglichen. Bauherr wird auch hier die Stadt Markkleeberg sein, Projektträger und damit Planer, Ausschreibender und die Baumaßnahmen Ausführender ist die LMBV.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges, die unter Verantwortung des Sächsischen Oberbergamts getroffen werden, die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentliche behördliche Zulassung.
Der Planfeststellungsbeschluss und die genehmigten Pläne werden in den örtlich betroffenen Gemeinden und im Regierungspräsidium Leipzig öffentlich ausgelegt. Zum genauen Ort und Zeitpunkt der Auslegung wird es noch eine ortsübliche Veröffentlichung der Gemeinden geben.