Medieninformationen 2009 [LDL]
[113/2009 - 22.10.2009]
Landesdirektion Leipzig erklärt Wahl zum Stadtrat von Leipzig sowie zum Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln für gültig
Die Landesdirektion Leipzig hat die Wahl zum Stadtrat von Leipzig sowie zum Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln für gültig erklärt. Die Wahl zum Stadtrat von Leipzig wurde am 27.09.2009 in fünf, die Wahl zum Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln in einem Wahlbezirk wiederholt. Die Wahlergebnisse für beide Räte wurden durch den Gemeindewahlausschuss darauf hin unter Berücksichtigung der Ergebnisse in den Wahlbezirken, in denen Wiederholungswahlen stattfanden, am 29.09.2009 festgestellt. Im Leipziger Amtsblatt vom 10.10.2009 wurden beide Wahlergebnisse öffentlich bekannt gemacht.
Die Landesdirektion Leipzig prüfte die Gültigkeit beider Wahlen. Nach Durchführung der Wiederholungswahlen wurden keine Fehler festgestellt, die die Wahlergebnisse hätten beeinflussen können. Der neu gewählte Stadtrat kann nunmehr wie geplant im November zusammentreten.
Die Landesdirektion Leipzig prüfte die Gültigkeit beider Wahlen. Nach Durchführung der Wiederholungswahlen wurden keine Fehler festgestellt, die die Wahlergebnisse hätten beeinflussen können. Der neu gewählte Stadtrat kann nunmehr wie geplant im November zusammentreten.