Medieninformationen 2009 [LDL]
[080/2009 - 15.07.2009]
Landesdirektion Leipzig erklärt Wahl des Ortschaftsrates von Lützschena-Stahmeln für ungültig
Wiederholungswahl in diesem Wahlbezirk erforderlich
Im Zuge der fortlaufenden rechtsaufsichtlichen Prüfung der Kommunalwahlen vom 07.06.2009 hat die Landesdirektion jetzt Unregelmäßigkeiten bei der Wahl des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln festgestellt.
Im Wahlbezirk 8229 nahm ein Wähler an der Wahl des Ortschaftsrates von Lützschena-Stahmeln teil, der dafür nicht stimmberechtigt war. Sein Wahlrecht beschränkte sich auf die Europawahl.
Das knappe Ergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln führt dazu, dass bereits die Stimme dieser einen Person das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnte. Dies auszuschließen oder zu belegen ist nicht möglich.
Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes kam die Landesdirektion somit nicht umhin, die Ortschaftsratswahl in Lützschen-Stahmeln für ungültig zu erklären. Der Stadtrat muss in diesem Wahlbezirk die Wiederholungswahl anordnen.
Das Ergebnis der Ortschaftsratswahl wird nach der Wiederholungswahl neu festgelegt.
Bis zum Zeitpunkt der Wiederholungswahl und der abschließenden Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch die Landesdirektion bleibt der Ortschaftsrat in Lützschena-Stahmeln in seiner bisherigen Zusammensetzung weiterhin bestehen.
In den Wahlbezirken 7529, 3409 und 3529 der Ortschaften Rückmarsdorf, Liebertwolkwitz und Holzhausen wurde je eine Unregelmäßigkeit festgestellt, die sich in fehlender Stimmberechtigung bzw. Wählen im falschen Wahlbezirk begründet. Diese festgestellten Unregelmäßigkeiten haben jedoch keinen Einfluss auf das Wahlergebnis, da der Ausgang der Wahl dort nicht so knapp wie bei der Wahl zum Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln ausfiel.
Die Wahl der Ortschaftsräte in diesen drei Ortschaften sowie in Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knauthain, Lindenthal, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Seehausen und Wiederitzsch konnte demnach für gültig erklärt werden.
Angesichts der im Zusammenhang mit der Stadtratswahl Leipzig und der Wahl der Ortschaftsräte festgestellten Unregelmäßigkeiten und mit dem Ziel der künftigen Vermeidung derartiger Unzulänglichkeiten, wird die Landesdirektion in allernächster Zeit ein Gespräch mit dem Wahlleiter der Stadt Leipzig führen.
Im Wahlbezirk 8229 nahm ein Wähler an der Wahl des Ortschaftsrates von Lützschena-Stahmeln teil, der dafür nicht stimmberechtigt war. Sein Wahlrecht beschränkte sich auf die Europawahl.
Das knappe Ergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln führt dazu, dass bereits die Stimme dieser einen Person das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnte. Dies auszuschließen oder zu belegen ist nicht möglich.
Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes kam die Landesdirektion somit nicht umhin, die Ortschaftsratswahl in Lützschen-Stahmeln für ungültig zu erklären. Der Stadtrat muss in diesem Wahlbezirk die Wiederholungswahl anordnen.
Das Ergebnis der Ortschaftsratswahl wird nach der Wiederholungswahl neu festgelegt.
Bis zum Zeitpunkt der Wiederholungswahl und der abschließenden Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch die Landesdirektion bleibt der Ortschaftsrat in Lützschena-Stahmeln in seiner bisherigen Zusammensetzung weiterhin bestehen.
In den Wahlbezirken 7529, 3409 und 3529 der Ortschaften Rückmarsdorf, Liebertwolkwitz und Holzhausen wurde je eine Unregelmäßigkeit festgestellt, die sich in fehlender Stimmberechtigung bzw. Wählen im falschen Wahlbezirk begründet. Diese festgestellten Unregelmäßigkeiten haben jedoch keinen Einfluss auf das Wahlergebnis, da der Ausgang der Wahl dort nicht so knapp wie bei der Wahl zum Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln ausfiel.
Die Wahl der Ortschaftsräte in diesen drei Ortschaften sowie in Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knauthain, Lindenthal, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Seehausen und Wiederitzsch konnte demnach für gültig erklärt werden.
Angesichts der im Zusammenhang mit der Stadtratswahl Leipzig und der Wahl der Ortschaftsräte festgestellten Unregelmäßigkeiten und mit dem Ziel der künftigen Vermeidung derartiger Unzulänglichkeiten, wird die Landesdirektion in allernächster Zeit ein Gespräch mit dem Wahlleiter der Stadt Leipzig führen.