Medieninformationen 2009 [LDL]
[020/2009 - 05.03.2009]
Fläche der ehemaligen Industriellen Absetzanlage Böhlen kann renaturiert werden
Präsident der Landesdirektion übergibt Plangenehmigung
Der Präsident der Landesdirektion Leipzig hat heute die Plangenehmigung für Maßnahmen der Stilllegung und Rekultivierung der Industriellen Absetzanlage Böhlen an den Kraftwerksleiter Lippendorf der Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG, Herrn Joachim Kahlert, übergeben.
Die Industrielle Absetzanlage (IAA) Ostausfahrt Böhlen umfasst eine Fläche von ca. 112 Hektar.
In den Jahren 1968 bis 2000 wurden hier ca. 20,4 Millionen Kubikmeter Aschen aus dem ehemaligen Kraftwerk Lippendorf in die Hohlform des ehemaligen Tagebaus Böhlen verspült.
Hauptziel der jetzt genehmigten Maßnahmen ist neben der Wiedereingliederung der Fläche der IAA Ostausfahrt Böhlen in die Landschaft die Herstellung der Tragfähigkeit für das Gesamtareal. Ohne diese wäre eine Nachnutzung generell nicht möglich.
Gegenstand der Plangenehmigung ist demzufolge die Errichtung einer Trag- und Ausgleichsschicht, die Aufbringung einer Rekultivierungsschicht sowie die Gestaltung und Bepflanzung des Areals der Industriellen Absetzanlage Ostausfahrt Böhlen.
In die Trag- und Ausgleichsschicht einschließlich Rekultivierungsschicht sollen insgesamt ca. 2,457 Millionen Kubikmeter Boden und andere mineralische Materialien eingebaut werden. Die Rekultivierungsschicht wird vorrangig aus den bereits bestehenden Aushubmassenhalden hergestellt.
Im Rahmen der Rekultivierung entstehen ca. 76 Hektar Sukzessionsflächen, das heißt im Wesentlichen Rasenflächen mit einzelnen Gehölzgruppen zur Strukturierung der Landschaft und ca. 25 Hektar Wald. Gleichzeitig soll ein Wegenetz entstehen, welches die Stadt Böhlen zukünftig mit der „Neuen Harth“ und dem Zwenkauer See verbindet.
Im Verlauf des Plangenehmigungsverfahrens wurden die erforderlichen Abstimmungen zwischen der Landesdirektion Leipzig, der Stadt Böhlen, dem Zweckverband, dem Sächsischen Oberbergamt sowie weiteren Beteiligten durchgeführt.
Die Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2015 abgeschlossen werden.
Im Ergebnis wird der Stadt Böhlen und dem Zweckverband Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen - Lippendorf ein rekultiviertes Gebiet zurückgegeben, dass für die Bürger zur Erholung genutzt werden kann.
Die Industrielle Absetzanlage (IAA) Ostausfahrt Böhlen umfasst eine Fläche von ca. 112 Hektar.
In den Jahren 1968 bis 2000 wurden hier ca. 20,4 Millionen Kubikmeter Aschen aus dem ehemaligen Kraftwerk Lippendorf in die Hohlform des ehemaligen Tagebaus Böhlen verspült.
Hauptziel der jetzt genehmigten Maßnahmen ist neben der Wiedereingliederung der Fläche der IAA Ostausfahrt Böhlen in die Landschaft die Herstellung der Tragfähigkeit für das Gesamtareal. Ohne diese wäre eine Nachnutzung generell nicht möglich.
Gegenstand der Plangenehmigung ist demzufolge die Errichtung einer Trag- und Ausgleichsschicht, die Aufbringung einer Rekultivierungsschicht sowie die Gestaltung und Bepflanzung des Areals der Industriellen Absetzanlage Ostausfahrt Böhlen.
In die Trag- und Ausgleichsschicht einschließlich Rekultivierungsschicht sollen insgesamt ca. 2,457 Millionen Kubikmeter Boden und andere mineralische Materialien eingebaut werden. Die Rekultivierungsschicht wird vorrangig aus den bereits bestehenden Aushubmassenhalden hergestellt.
Im Rahmen der Rekultivierung entstehen ca. 76 Hektar Sukzessionsflächen, das heißt im Wesentlichen Rasenflächen mit einzelnen Gehölzgruppen zur Strukturierung der Landschaft und ca. 25 Hektar Wald. Gleichzeitig soll ein Wegenetz entstehen, welches die Stadt Böhlen zukünftig mit der „Neuen Harth“ und dem Zwenkauer See verbindet.
Im Verlauf des Plangenehmigungsverfahrens wurden die erforderlichen Abstimmungen zwischen der Landesdirektion Leipzig, der Stadt Böhlen, dem Zweckverband, dem Sächsischen Oberbergamt sowie weiteren Beteiligten durchgeführt.
Die Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2015 abgeschlossen werden.
Im Ergebnis wird der Stadt Böhlen und dem Zweckverband Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen - Lippendorf ein rekultiviertes Gebiet zurückgegeben, dass für die Bürger zur Erholung genutzt werden kann.