Medieninformationen 2009 [LDL]
[017/2009 - 23.02.2009]
Landesdirektion weist Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe zurück
Die Landesdirektion Leipzig weist die am Freitag durch die Deutsche Umwelthilfe e.V. veröffentlichten Vorwürfe, wonach das damalige Regierungspräsidium seiner Sorgfaltspflicht bzgl. der Anlagenüberwachung der Firma S.D.R. Biotec in Pohritzsch nicht nachgekommen und in Bezug auf Forderungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (nachfolgend DUH) untätig gewesen sei, zurück.
Im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform wurden zahlreiche bis dahin staatliche Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen. So ging auch die Überwachungsfunktion und die Zuständigkeit für die Kontrolle der S.D.R. Biotec in Pohritzsch am 01.08.2008 auf das Landratsamt Nordsachsen über.
Die Überwachungszuständigkeit für die Firma S.D.R. Biotec in Pohritzsch lag bis 31.07.2008 beim damaligen Regierungspräsidium (jetzt Landesdirektion) Leipzig. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für Anlagen, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, führte das Regierungspräsidium mehrfach Kontrollen der Anlage, auch unangemeldet, durch. Kontrolliert wurde dabei der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage, wobei hier auch den Hinweisen der DUH gezielt nachgegangen wurde.
Das Angebot an die DUH, bei Kontrollen der Anlage teilzunehmen, wurde von dieser nicht wahrgenommen.
In Auswertung der Kontrollergebnisse wurden keine Anhaltspunkte festgestellt, dass der Anlagenbetrieb entgegen einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen geführt wurde. Vorsorglich hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Leipzig dann durch die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft im Umfeld der Anlage Immissionsmessungen des Staubniederschlages veranlasst, da nur so ein Bezug zu einem möglichen Verursacher hergestellt werden kann. Damit war die Entnahme von Bodenproben zu diesem Zeitpunkt nicht angesagt. Die Messungen dauern momentan noch an.
Das SMUL, die Landesdirektion Leipzig und das Landratsamt Nordsachsen werden morgen das weitere Vorgehen besprechen. Sollten sich Unregelmäßigkeiten beim Anlagenbetrieb bestätigen, ist das Landratsamt Nordsachsen gehalten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform wurden zahlreiche bis dahin staatliche Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen. So ging auch die Überwachungsfunktion und die Zuständigkeit für die Kontrolle der S.D.R. Biotec in Pohritzsch am 01.08.2008 auf das Landratsamt Nordsachsen über.
Die Überwachungszuständigkeit für die Firma S.D.R. Biotec in Pohritzsch lag bis 31.07.2008 beim damaligen Regierungspräsidium (jetzt Landesdirektion) Leipzig. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für Anlagen, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, führte das Regierungspräsidium mehrfach Kontrollen der Anlage, auch unangemeldet, durch. Kontrolliert wurde dabei der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage, wobei hier auch den Hinweisen der DUH gezielt nachgegangen wurde.
Das Angebot an die DUH, bei Kontrollen der Anlage teilzunehmen, wurde von dieser nicht wahrgenommen.
In Auswertung der Kontrollergebnisse wurden keine Anhaltspunkte festgestellt, dass der Anlagenbetrieb entgegen einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen geführt wurde. Vorsorglich hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Leipzig dann durch die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft im Umfeld der Anlage Immissionsmessungen des Staubniederschlages veranlasst, da nur so ein Bezug zu einem möglichen Verursacher hergestellt werden kann. Damit war die Entnahme von Bodenproben zu diesem Zeitpunkt nicht angesagt. Die Messungen dauern momentan noch an.
Das SMUL, die Landesdirektion Leipzig und das Landratsamt Nordsachsen werden morgen das weitere Vorgehen besprechen. Sollten sich Unregelmäßigkeiten beim Anlagenbetrieb bestätigen, ist das Landratsamt Nordsachsen gehalten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.