Medieninformationen 2009 [LDL]
[085/2009 - 05.08.2009]
Bund fördert Sicherung, Instandsetzung und Restaurierung von Kulturdenkmalen
Landesdirektion bewilligt 240.000 Euro für Notsicherung des Hôtel de Pologne
Die Landesdirektion hat jetzt der Firma RUBIN 25. GmbH den Zuwendungsbescheid für die Notsicherung von Fassade, Dach und neobarocken Ballsälen am Ensemble Hainstraße 16/18 - Hôtel de Pologne - in Leipzig erteilt.
Die geplanten Notsicherungsmaßnahmen umfassen Kosten von insgesamt 480.000 Euro und werden mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 240.000 € unterstützt. Sie dienen dem Erhalt eines Zeugnisses der Baukunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts, für dessen Form und Reichtum sich heute deutschlandweit nur wenig Vergleichbares finden lässt.
Die finanziellen Mittel stammen aus dem Denkmalschutzsonderprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Mit diesem Programm werden grundsätzlich nur dringende Substanzsicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Baudenkmalen gefördert, die ungeachtet ihrer Größe allgemein das nationale und kulturelle Erbe mit prägen und in ihrem baulichen Bestand ohne die Förderung des Bundes nicht ausreichend erhalten und gesichert werden können.
Bewilligungsbehörden für die Vergabe der Mittel sind im Freistaat Sachsen die Landesdirektionen.
Der polnische König STANISŁAW I. LESZCZYŃSKI weilte im Jahr 1706 im Gebäude Hainstraße 16/18 in Leipzig. In Erinnerung an diesen Aufenthalt führte der hier befindliche Gasthof seit 1828 den Namen Hôtel de Pologne. Die heutigen Baulichkeiten auf dem Grundstück entstanden nach einem Brand im Jahr 1846. In den Jahren 1891/92 wurde das Gebäude tiefgreifend durch den Leipziger Architekten Arved Rossbach umgebaut.
Durch die im Stil des Historismus erfolgte Neugestaltung ist das Gebäude heute noch im Wesentlichen geprägt. Einen herausragenden architektonischen Wert hat das Kulturdenkmal vor allem durch seine zwei Festsäle, die eine üppige neobarocke Ausstattung zeigen.
Um den Bestand wirtschaftlich zu unterhalten, hat der Eigentümer ein viergeteiltes Nutzungskonzept entworfen. Es sieht die Schaffung von Einzelhandels- und Gastronomieflächen im Erdgeschoss, die Einrichtung einer Passage, die Wiederaufnahme des Hotelbetriebs sowie eine davon unabhängige Bewirtschaftung der historischen Säle vor.
Die geplanten Notsicherungsmaßnahmen umfassen Kosten von insgesamt 480.000 Euro und werden mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 240.000 € unterstützt. Sie dienen dem Erhalt eines Zeugnisses der Baukunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts, für dessen Form und Reichtum sich heute deutschlandweit nur wenig Vergleichbares finden lässt.
Die finanziellen Mittel stammen aus dem Denkmalschutzsonderprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Mit diesem Programm werden grundsätzlich nur dringende Substanzsicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Baudenkmalen gefördert, die ungeachtet ihrer Größe allgemein das nationale und kulturelle Erbe mit prägen und in ihrem baulichen Bestand ohne die Förderung des Bundes nicht ausreichend erhalten und gesichert werden können.
Bewilligungsbehörden für die Vergabe der Mittel sind im Freistaat Sachsen die Landesdirektionen.
Der polnische König STANISŁAW I. LESZCZYŃSKI weilte im Jahr 1706 im Gebäude Hainstraße 16/18 in Leipzig. In Erinnerung an diesen Aufenthalt führte der hier befindliche Gasthof seit 1828 den Namen Hôtel de Pologne. Die heutigen Baulichkeiten auf dem Grundstück entstanden nach einem Brand im Jahr 1846. In den Jahren 1891/92 wurde das Gebäude tiefgreifend durch den Leipziger Architekten Arved Rossbach umgebaut.
Durch die im Stil des Historismus erfolgte Neugestaltung ist das Gebäude heute noch im Wesentlichen geprägt. Einen herausragenden architektonischen Wert hat das Kulturdenkmal vor allem durch seine zwei Festsäle, die eine üppige neobarocke Ausstattung zeigen.
Um den Bestand wirtschaftlich zu unterhalten, hat der Eigentümer ein viergeteiltes Nutzungskonzept entworfen. Es sieht die Schaffung von Einzelhandels- und Gastronomieflächen im Erdgeschoss, die Einrichtung einer Passage, die Wiederaufnahme des Hotelbetriebs sowie eine davon unabhängige Bewirtschaftung der historischen Säle vor.