Medieninformationen 2009 [LDL]
[015/2009 - 18.02.2009]
Sächsische Apotheken gewährleisten hohes qualitatives Niveau
Die Landesdirektion Leipzig nimmt als sogenannte „Vor-Ort-Aufgabe“ die Kontrolle und Aufsicht über alle Apotheken im Freistaat Sachsen wahr.
In Ausübung dieser Funktion hat die Landesdirektion etwa aller 3 Jahre in jeder Apotheke vor Ort oder anlassbezogen aufgrund von Verbraucherbeschwerden oder Anzeigen Sonstiger (Ärzte, Apotheker, andere Behörden) die pharmazeutische Beratung, die Warenlagerhaltung, die Herstellung und die Qualitätskontrolle von Arzneimitteln sowie den Umgang mit Betäubungsmitteln zu prüfen. Dabei bedient sie sich auch der Unterstützung ehrenamtlicher Pharmazieräte, um ein hohes Niveau beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zu sichern.
Der Pharmazierat ist approbierter Apotheker, entweder Inhaber oder als Angestellter in einer öffentlichen Apotheke tätig. Die Landesdirektion prüft vor der Berufung in das Ehrenamt, ob hinsichtlich der Berufsausübung und der Betriebsführung der eigenen Apotheke Beanstandungen auftraten. Der zukünftige Pharmazierat wird durch einen Referenten der Landesdirektion theoretisch und praktisch trainiert und absolviert unter Aufsicht eine „Abschlussbesichtigung“. Die Qualifikation wird durch eine jährliche Schulung (=Arbeitsberatung) aufrechterhalten.
Vor Ort prüfen die Pharmazieräte anhand einer von der Landesdirektion vorgegebenen Checkliste die Übereinstimmung der Apothekenbetriebsführung mit den gesetzlichen Vorgaben. Werden Verstöße festgestellt, werden diese im Protokoll dokumentiert, mit Beweismitteln versehen, vom Apotheker gegengezeichnet und an die Landesdirektion zur Veranlassung von entsprechenden Maßnahmen gesandt. Hierbei kommen verwaltungsrechtliche (Verwarnungen, Bußgelder) oder strafrechtliche Maßnahmen (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) in Betracht.
Im Zuge der Kontrollen mussten bisher zwei Apotheken wegen rechtskräftiger Verurteilung bzw. wegen gesundheitlicher Nichteignung des Inhabers geschlossen werden.
Somit leisten die insgesamt 20 ehrenamtlichen Sachverständigen für die Besichtigung öffentlicher Apotheken im Auftrag der Landesdirektion Leipzig einen wichtigen Beitrag für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln im Freistaat Sachsen.
Dies permanent zu gewährleisten und, wo erforderlich auch zu qualifizieren, ist besonderes Anliegen jährlicher auf Einladung der Aufsichtsbehörde stattfindender Arbeitsberatungen mit den Pharmazieräten.
Apotheker müssen sehr strenge gesetzliche Auflagen einhalten, um ihre Aufgabe in der gebotenen hohen Qualität zu erfüllen und deren Einhaltung Gegenstand der Kontrolltätigkeit, auch durch die ehrenamtlichen Pharmazieräte, ist. Grundlage hierfür bilden das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz, die als Verbraucherschutzgesetze diese öffentliche Aufgabe festlegen.
So müssen Apotheken in Deutschland über gesetzlich vorgegebene Räumlichkeiten, insbesondere ein Laboratorium, sowie ausreichendes, qualifiziertes pharmazeutisches Personal verfügen. Jede Apotheke muss vor ihrer Eröffnung eine Betriebserlaubnis von der zuständigen Behörde - für Sachsen ist dies die Landesdirektion Leipzig - erwirken und die vorgeschriebenen Voraussetzungen nachweisen.
Ein Teil der Medikamente wird auch heute noch in der Apotheke selbst hergestellt, z. B. wenn dem Patienten individuell vom Arzt Rezepturen verordnet werden. Apotheken stellen auch für die hoch spezialisierte medizinische Betreuung z. B. Spezialpräparate für Krebs-Patienten her, die wie in der industriellen Produktion dem hohen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen müssen. Zudem versorgen Apotheken die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln und unterstützen durch Schulungen und Beratungen das im Heim tätige Team aus Ärzten und Pflegekräften.
Auch der Versandhandel durch sächsische Apotheken unterliegt der staatlichen Kontrolle. Damit ist garantiert, dass gesetzlich vorgeschriebene Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Beim Bezug aus einer sächsischen Versandapotheke ist das Risiko, gefälschte Medikamente zu erhalten, nahezu ausgeschlossen.
In Sachsen gibt es derzeit 998 öffentliche Apotheken und 23 Krankenhausapotheken. Das bedeutet, dass eine sächsische Apotheke im Durchschnitt ca. 4.300 Einwohner betreut, bundesweit liegt der Durchschnitt bei ca. 3.800 Einwohnern.
In Ausübung dieser Funktion hat die Landesdirektion etwa aller 3 Jahre in jeder Apotheke vor Ort oder anlassbezogen aufgrund von Verbraucherbeschwerden oder Anzeigen Sonstiger (Ärzte, Apotheker, andere Behörden) die pharmazeutische Beratung, die Warenlagerhaltung, die Herstellung und die Qualitätskontrolle von Arzneimitteln sowie den Umgang mit Betäubungsmitteln zu prüfen. Dabei bedient sie sich auch der Unterstützung ehrenamtlicher Pharmazieräte, um ein hohes Niveau beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zu sichern.
Der Pharmazierat ist approbierter Apotheker, entweder Inhaber oder als Angestellter in einer öffentlichen Apotheke tätig. Die Landesdirektion prüft vor der Berufung in das Ehrenamt, ob hinsichtlich der Berufsausübung und der Betriebsführung der eigenen Apotheke Beanstandungen auftraten. Der zukünftige Pharmazierat wird durch einen Referenten der Landesdirektion theoretisch und praktisch trainiert und absolviert unter Aufsicht eine „Abschlussbesichtigung“. Die Qualifikation wird durch eine jährliche Schulung (=Arbeitsberatung) aufrechterhalten.
Vor Ort prüfen die Pharmazieräte anhand einer von der Landesdirektion vorgegebenen Checkliste die Übereinstimmung der Apothekenbetriebsführung mit den gesetzlichen Vorgaben. Werden Verstöße festgestellt, werden diese im Protokoll dokumentiert, mit Beweismitteln versehen, vom Apotheker gegengezeichnet und an die Landesdirektion zur Veranlassung von entsprechenden Maßnahmen gesandt. Hierbei kommen verwaltungsrechtliche (Verwarnungen, Bußgelder) oder strafrechtliche Maßnahmen (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) in Betracht.
Im Zuge der Kontrollen mussten bisher zwei Apotheken wegen rechtskräftiger Verurteilung bzw. wegen gesundheitlicher Nichteignung des Inhabers geschlossen werden.
Somit leisten die insgesamt 20 ehrenamtlichen Sachverständigen für die Besichtigung öffentlicher Apotheken im Auftrag der Landesdirektion Leipzig einen wichtigen Beitrag für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln im Freistaat Sachsen.
Dies permanent zu gewährleisten und, wo erforderlich auch zu qualifizieren, ist besonderes Anliegen jährlicher auf Einladung der Aufsichtsbehörde stattfindender Arbeitsberatungen mit den Pharmazieräten.
Apotheker müssen sehr strenge gesetzliche Auflagen einhalten, um ihre Aufgabe in der gebotenen hohen Qualität zu erfüllen und deren Einhaltung Gegenstand der Kontrolltätigkeit, auch durch die ehrenamtlichen Pharmazieräte, ist. Grundlage hierfür bilden das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz, die als Verbraucherschutzgesetze diese öffentliche Aufgabe festlegen.
So müssen Apotheken in Deutschland über gesetzlich vorgegebene Räumlichkeiten, insbesondere ein Laboratorium, sowie ausreichendes, qualifiziertes pharmazeutisches Personal verfügen. Jede Apotheke muss vor ihrer Eröffnung eine Betriebserlaubnis von der zuständigen Behörde - für Sachsen ist dies die Landesdirektion Leipzig - erwirken und die vorgeschriebenen Voraussetzungen nachweisen.
Ein Teil der Medikamente wird auch heute noch in der Apotheke selbst hergestellt, z. B. wenn dem Patienten individuell vom Arzt Rezepturen verordnet werden. Apotheken stellen auch für die hoch spezialisierte medizinische Betreuung z. B. Spezialpräparate für Krebs-Patienten her, die wie in der industriellen Produktion dem hohen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen müssen. Zudem versorgen Apotheken die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln und unterstützen durch Schulungen und Beratungen das im Heim tätige Team aus Ärzten und Pflegekräften.
Auch der Versandhandel durch sächsische Apotheken unterliegt der staatlichen Kontrolle. Damit ist garantiert, dass gesetzlich vorgeschriebene Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Beim Bezug aus einer sächsischen Versandapotheke ist das Risiko, gefälschte Medikamente zu erhalten, nahezu ausgeschlossen.
In Sachsen gibt es derzeit 998 öffentliche Apotheken und 23 Krankenhausapotheken. Das bedeutet, dass eine sächsische Apotheke im Durchschnitt ca. 4.300 Einwohner betreut, bundesweit liegt der Durchschnitt bei ca. 3.800 Einwohnern.