Medieninformationen 2009 [LDL]
[005/2009 - 13.01.2009]
Anhörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmeprogramms der Elbe läuft
Derzeit findet die Anhörung zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmeprogramms für den deutschen Einzugsbereich der Elbe nebst deren Zuflüssen statt. Bis 22. Juni 2009 hat Jedermann die Möglichkeit, zu diesen Entwürfen und dem zugehörigen Umweltbericht schriftlich gegenüber dem Landratsamt, der Stadt Leipzig oder dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Stellung zu nehmen.
Die Anhörungsdokumente können für den Direktionsbezirk Leipzig bei den Umweltämtern der Landratsämter Leipzig (in Grimma, Karl-Marx-Straße 22) und Nordsachsen (in Eilenburg, Dr.-Belian-Straße 4) und bei der Stadt Leipzig (Amt für Umweltschutz, Nonnenstraße 5c) sowie im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Zur Wetterwarte 11 in Dresden eingesehen werden. Ebenso sind diese Dokumente im Internet unter www.umwelt.sachsen.de einsehbar.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmeprogramm betreffen das gesamte Einzugsgebiet der Elbe. Da die sächsischen Beiträge nur in aggregierter Form sichtbar sind, hat das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sogenannte Hintergrunddokumente zu beiden Papieren erarbeitet, mit denen detaillierte Informationen zu den sächsischen Flussabschnitten gegeben werden. Damit soll eine sachgerechte Diskussion der sächsischen Bewirtschaftungs- und Maßnahmeplanung in der notwendigen Tiefe mit einer breiten Öffentlichkeit ermöglicht werden. Formal sind die Hintergrundpapiere nicht Gegenstand der Anhörung, da Stellungnahmen ausschließlich zu den Dokumenten der nationalen und internationalen Flussgebietseinheiten möglich sind. Jedoch kann man sich in Stellungnahmen auf Informationen aus den Hintergrunddokumenten beziehen.
Für die sächsischen Gewässer ist das Erreichen eines guten Zustandes bzw. eines gutes ökologischen Potenzials bis zum Jahr 2015 Zielsetzung. Wo dies trotz Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht möglich sein wird, ist eine Fristverlängerung bis zu den Jahren 2021 bzw. 2027 notwendig.
Die im Entwurf zum Maßnahmeprogramm aufgeführten grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen wurden nach einheitlichem Schema ermittelt. Aufbauend auf den erhobenen biologischen und chemischen Informationen wurde für den Ist-Zustand eine Bewertung vorgenommen. Die Belastungs- und Ursachenanalyse sowie der Abgleich mit den qualitativen und quantitativen Umweltzielen führte dann zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Nach Einarbeitung der Anhörungsergebnisse werden Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Elbe von den jeweiligen Bundesländern und Mitgliedsstaaten beschlossen. Anschließend werden die sächsischen Plan- und Programmbestandteile gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Wassergesetzes durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberste Wasserbehörde für verbindlich erklärt und spätestens bis zum 22. Dezember 2009 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit ist wünschenswert, um das Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam mit den Betroffenen und interessierten Bürgern voranzubringen.
Die Anhörungsdokumente können für den Direktionsbezirk Leipzig bei den Umweltämtern der Landratsämter Leipzig (in Grimma, Karl-Marx-Straße 22) und Nordsachsen (in Eilenburg, Dr.-Belian-Straße 4) und bei der Stadt Leipzig (Amt für Umweltschutz, Nonnenstraße 5c) sowie im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Zur Wetterwarte 11 in Dresden eingesehen werden. Ebenso sind diese Dokumente im Internet unter www.umwelt.sachsen.de einsehbar.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmeprogramm betreffen das gesamte Einzugsgebiet der Elbe. Da die sächsischen Beiträge nur in aggregierter Form sichtbar sind, hat das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sogenannte Hintergrunddokumente zu beiden Papieren erarbeitet, mit denen detaillierte Informationen zu den sächsischen Flussabschnitten gegeben werden. Damit soll eine sachgerechte Diskussion der sächsischen Bewirtschaftungs- und Maßnahmeplanung in der notwendigen Tiefe mit einer breiten Öffentlichkeit ermöglicht werden. Formal sind die Hintergrundpapiere nicht Gegenstand der Anhörung, da Stellungnahmen ausschließlich zu den Dokumenten der nationalen und internationalen Flussgebietseinheiten möglich sind. Jedoch kann man sich in Stellungnahmen auf Informationen aus den Hintergrunddokumenten beziehen.
Für die sächsischen Gewässer ist das Erreichen eines guten Zustandes bzw. eines gutes ökologischen Potenzials bis zum Jahr 2015 Zielsetzung. Wo dies trotz Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht möglich sein wird, ist eine Fristverlängerung bis zu den Jahren 2021 bzw. 2027 notwendig.
Die im Entwurf zum Maßnahmeprogramm aufgeführten grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen wurden nach einheitlichem Schema ermittelt. Aufbauend auf den erhobenen biologischen und chemischen Informationen wurde für den Ist-Zustand eine Bewertung vorgenommen. Die Belastungs- und Ursachenanalyse sowie der Abgleich mit den qualitativen und quantitativen Umweltzielen führte dann zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Nach Einarbeitung der Anhörungsergebnisse werden Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Elbe von den jeweiligen Bundesländern und Mitgliedsstaaten beschlossen. Anschließend werden die sächsischen Plan- und Programmbestandteile gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Wassergesetzes durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberste Wasserbehörde für verbindlich erklärt und spätestens bis zum 22. Dezember 2009 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit ist wünschenswert, um das Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam mit den Betroffenen und interessierten Bürgern voranzubringen.