Medieninformationen 2009 [LDL]
[104/2009 - 09.09.2009]
Straßenbahnlinie 11 kann zwischen Friederikenstraße und Newtonstraße ausgebaut werden
Landesdirektion erteilt Plangenehmigung und wird das Vorhaben fördern
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt die Plangenehmigung für den Umbau der Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH in der Bornaischen Straße im Süden Leipzigs erteilt.
Die Straßenbahnlinie 11 verkehrt zwischen Markkleeberg-Ost und Schkeuditz und verbindet den Süden Leipzigs über die Bornaische Straße mit dem Stadtzentrum und den Ortsteilen Gohlis, Möckern und Wahren.
Der Umbau ist Teil des LVB-Konzeptes zum - unter anderem behindertengerechten - Ausbau von Straßenbahnlinien auf Stadtbahnniveau. Dafür sollen die Haltestellen Friederikenstraße und Leinestraße unter Anlegung überfahrbarer Haltestellenkaps für einen höhengleichen Aus- und Zustieg der Fahrgäste umgebaut werden. Die Haltestellenbereiche für die beiden Fahrtrichtungen sollen einander künftig unmittelbar gegenüber liegen. Für den perspektivisch vorgesehenen Einsatz von 2,40 m breiten Straßenbahnfahrzeugen sollen Aufweitungen des Gleismittenabstandes erfolgen.
Die LVB hat die Planung während des Verfahrens erheblich geändert. Neben Änderungen für die Haltestelle Leinestraße hat die LVB die Planung für die Fahrleitungsanlage im gesamten Gleisbaubereich und über dessen nördliches und südliches Ende hinaus neu gefasst. Sie sieht nunmehr den Rückbau der alten Fahrleitungsanlage und den Bau einer neuen Kettenwerksfahrleitungsanlage vor.
Die Planung umfasst zudem notwendige Folgemaßnahmen an der Bornaischen Straße ein-schließlich der Einmündungsbereiche anderer Straßen sowie am Anlagenbestand Dritter, insbesondere an Telekommunikations-, Elektroenergie-, Gas- und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Abwasserentsorgungsanlagen, vor.
Das Bauvorhaben ist durch die LVB mit städtischen Planungen zur Straßenerneuerung abgeglichen. Im Plangenehmigungsverfahren wurden umfangreiche Abstimmungen zwischen der Landesdirektion, der LVB, der Stadt Leipzig, den Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie privaten Betroffenen vorgenommen.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme seitens des Freistaates Sachsen aus Mitteln des sog. Entflechtungsgesetzes in Höhe von 2,2 Mio. Euro zu bezuschussen.
Die Straßenbahnlinie 11 verkehrt zwischen Markkleeberg-Ost und Schkeuditz und verbindet den Süden Leipzigs über die Bornaische Straße mit dem Stadtzentrum und den Ortsteilen Gohlis, Möckern und Wahren.
Der Umbau ist Teil des LVB-Konzeptes zum - unter anderem behindertengerechten - Ausbau von Straßenbahnlinien auf Stadtbahnniveau. Dafür sollen die Haltestellen Friederikenstraße und Leinestraße unter Anlegung überfahrbarer Haltestellenkaps für einen höhengleichen Aus- und Zustieg der Fahrgäste umgebaut werden. Die Haltestellenbereiche für die beiden Fahrtrichtungen sollen einander künftig unmittelbar gegenüber liegen. Für den perspektivisch vorgesehenen Einsatz von 2,40 m breiten Straßenbahnfahrzeugen sollen Aufweitungen des Gleismittenabstandes erfolgen.
Die LVB hat die Planung während des Verfahrens erheblich geändert. Neben Änderungen für die Haltestelle Leinestraße hat die LVB die Planung für die Fahrleitungsanlage im gesamten Gleisbaubereich und über dessen nördliches und südliches Ende hinaus neu gefasst. Sie sieht nunmehr den Rückbau der alten Fahrleitungsanlage und den Bau einer neuen Kettenwerksfahrleitungsanlage vor.
Die Planung umfasst zudem notwendige Folgemaßnahmen an der Bornaischen Straße ein-schließlich der Einmündungsbereiche anderer Straßen sowie am Anlagenbestand Dritter, insbesondere an Telekommunikations-, Elektroenergie-, Gas- und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Abwasserentsorgungsanlagen, vor.
Das Bauvorhaben ist durch die LVB mit städtischen Planungen zur Straßenerneuerung abgeglichen. Im Plangenehmigungsverfahren wurden umfangreiche Abstimmungen zwischen der Landesdirektion, der LVB, der Stadt Leipzig, den Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie privaten Betroffenen vorgenommen.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme seitens des Freistaates Sachsen aus Mitteln des sog. Entflechtungsgesetzes in Höhe von 2,2 Mio. Euro zu bezuschussen.