Medieninformationen 2009 [LDL]
[094/2009 - 11.08.2009]
Vopelius Chemie AG darf zweite Anlage zur Herstellung von Edelstahlbeizpasten betreiben
Landesdirektion erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der Firma Vopelius Chemie AG, Geschäftsbereich Galvano Chemie Leipzig, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer zweiten Anlage zur Herstellung von Edelstahlbeizpasten am Standort Torgauer Straße 76 d in Leipzig erteilt. Zugelassen wurde in dieser Anlage die Lagerung von giftigen und Brand fördernden Stoffen oder deren Zubereitungen (Chemikalienlager).
Die neue Anlage hat eine Kapazität von 176 Tonnen pro Jahr. Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf ca. 33.000 Euro. Durch das Vorhaben werden bestehende Arbeitsplätze gesichert. Edelstahlbeizpasten kommen insbesondere in der metallverarbeitenden Industrie (z.B. Automobilbau) zum Einsatz.
Der Antrag wurde im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Auflagen zum Immissionsschutzrecht, zum Wasserrecht, zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutzrecht und zum Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
So wurde unter anderem bestimmt, dass am Abgasrohr der Beizpastenherstellung für die Zeit der Abfüllung der Fertigprodukte (3 Stunden pro Charge) maximal 4,5 Gramm pro Stunde Fluor und seine gasförmigen Verbindungen, angegeben als Fluorwasserstoff, emittiert werden dürfen.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im 2. Halbjahr 2009 in Betrieb genommen werden.
Die neue Anlage hat eine Kapazität von 176 Tonnen pro Jahr. Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf ca. 33.000 Euro. Durch das Vorhaben werden bestehende Arbeitsplätze gesichert. Edelstahlbeizpasten kommen insbesondere in der metallverarbeitenden Industrie (z.B. Automobilbau) zum Einsatz.
Der Antrag wurde im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Auflagen zum Immissionsschutzrecht, zum Wasserrecht, zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutzrecht und zum Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
So wurde unter anderem bestimmt, dass am Abgasrohr der Beizpastenherstellung für die Zeit der Abfüllung der Fertigprodukte (3 Stunden pro Charge) maximal 4,5 Gramm pro Stunde Fluor und seine gasförmigen Verbindungen, angegeben als Fluorwasserstoff, emittiert werden dürfen.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im 2. Halbjahr 2009 in Betrieb genommen werden.