Medieninformationen 2009 [LDL]
[121/2009 - 17.11.2009]
Landesdirektion erteilt Delicia Freyberg GmbH immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Landesdirektion erteilt Delicia Freyberg GmbH immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Die Landesdirektion Leipzig hat der Firma Delicia Freyberg GmbH am 16.11.2009 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der Anlage zur Herstellung und Konfektionierung metallphosphidhaltiger Mischungen am Standort Delitzsch, Dübener Straße 147 erteilt. Genehmigt wurden die Errichtung und der Betrieb einer aus zwei Containern bestehenden stationären Begasungsanlage für diskontinuierliche Begasungen mit Phosphorwasserstoff. Die jährliche Leistung der Anlage beläuft sich auf 50 Begasungen pro Container. Durch die Begasung wird die Qualität der in der Firma hergestellten Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel verbessert. Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf etwa 10.000 Euro. Durch das Vorhaben werden die bestehenden Arbeitsplätze gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft und genehmigt. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutzrecht und zum Baurecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass die Container nach dem Begasungsvorgang erst frei zugeben sind, wenn sichergestellt ist, dass keine Gefährdung durch etwaig austretendes Begasungsmittel besteht.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft und genehmigt. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutzrecht und zum Baurecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass die Container nach dem Begasungsvorgang erst frei zugeben sind, wenn sichergestellt ist, dass keine Gefährdung durch etwaig austretendes Begasungsmittel besteht.