Medieninformationen 2009 [LDL]
[105/2009 - 14.09.2009]
Kontaminierte Altlastenfläche der ehemaligen chemischen Reinigung in Leipzig kann saniert werden
Landesdirektion Leipzig bewilligt rund 650.000 EUR
Die Landesdirektion Leipzig unterstützt mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen in Höhe von 649.258,48 Euro die Stadt Leipzig bei der Sanierung der kontaminierten Fläche auf dem Gelände der ehemaligen chemischen Reinigung Merseburger Straße 122 / Spittastr. 23 in Leipzig. Der Abschluss der Baumaßnahmen ist im Jahr 2010 geplant. Die Gesamtsinvestition für die Sanierungsleistungen auf dem Gelände beträgt 887.692,98 EUR.
Im Hinterhofareal der Grundstücke Merseburger Str. 122 und Spittastr. 23 ist zwischen 1965 und Oktober 1990 eine chemische Reinigung betrieben worden. Durch Handhabungsverluste beim Anliefern, Umfüllen und Anwenden von Lösungsmittel kam es nach Durchdringung des Betonfußbodens über Jahre hinweg zu einem erheblichen Eintrag von LCKW (leicht-flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe) in den natürlichen Untergrund.
Im Ergebnis vorliegender umfangreicher Untersuchungen wurde festgestellt, dass auf dem Standort wegen erheblicher Überschreitung der zutreffenden Grenzwerte für die Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser nach Bundesbodenschutzrecht ein akuter Sanierungsbedarf besteht.
Die Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung von Maßnahmen des Boden- und Grundwasserschutzes zur Verfügung. Im Mittelpunkt des geförderten Projektes steht die Schadstoffquellensanierung mittels Bodenaustausch. Dieser soll auf einer Grundfläche von insgesamt 430 m² und bis zu einer Tiefe von maximal 7 Meter unter Gelände in ei-nem Umfang von insgesamt ca. 2.700 m³ erfolgen.
Mit der Realisierung des Gesamtvorhabens wird das Gefährdungspotential für die Schutzgüter Boden, Bodenluft und Grundwasser auf diesem Gelände beseitigt.
Im Hinterhofareal der Grundstücke Merseburger Str. 122 und Spittastr. 23 ist zwischen 1965 und Oktober 1990 eine chemische Reinigung betrieben worden. Durch Handhabungsverluste beim Anliefern, Umfüllen und Anwenden von Lösungsmittel kam es nach Durchdringung des Betonfußbodens über Jahre hinweg zu einem erheblichen Eintrag von LCKW (leicht-flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe) in den natürlichen Untergrund.
Im Ergebnis vorliegender umfangreicher Untersuchungen wurde festgestellt, dass auf dem Standort wegen erheblicher Überschreitung der zutreffenden Grenzwerte für die Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser nach Bundesbodenschutzrecht ein akuter Sanierungsbedarf besteht.
Die Fördermittel stellt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung von Maßnahmen des Boden- und Grundwasserschutzes zur Verfügung. Im Mittelpunkt des geförderten Projektes steht die Schadstoffquellensanierung mittels Bodenaustausch. Dieser soll auf einer Grundfläche von insgesamt 430 m² und bis zu einer Tiefe von maximal 7 Meter unter Gelände in ei-nem Umfang von insgesamt ca. 2.700 m³ erfolgen.
Mit der Realisierung des Gesamtvorhabens wird das Gefährdungspotential für die Schutzgüter Boden, Bodenluft und Grundwasser auf diesem Gelände beseitigt.