Medieninformationen 2009 [LDL]
[124/2009 - 27.11.2009]
Baurecht für Ausbau des Knotenpunktes S 4/K 7422 südwestlich von Zschettgau
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Knotenpunktes Staatsstraße 4/Kreisstraße 7422 erlassen. Damit wurde dem Antrag des Straßenbauamtes Leipzig von Ende März 2009 entsprochen. Diese Straßenkreuzung befindet sich südwestlich der zur Stadt Eilenburg gehörenden Ortslage Zschettgau im Landkreis Nordsachsen.
Bisher verfügt die Staatsstraße 4 im Bereich des Knotenpunktes über keine Linksabbiegespuren. Zudem sind die Einmündungen der Kreisstraße zu gering dimensioniert; die Fahrbahnen der K 7422 haben eine Breite von nur ca. 5 m. Gleichfalls ist die gesamte Geometrie des Knotenpunktes ungünstig, so dass auch das Rechtsabbiegen größerer Fahrzeuge nicht risikofrei ist. Bei den im Zeitraum Januar 2005 bis August 2008 registrierten 8 Verkehrsunfällen, war in 4 Fällen schwerer Personen- bzw. Sachschaden zu verzeichnen. So kam es unter anderem zu Auffahrunfällen, die auf das Nichtvorhandensein von Linksabbiegespuren für wartepflichtige Kraftfahrzeuge auf der Staatsstraße und unangepasste Geschwindigkeit des nachfolgenden Verkehrs zurückzuführen waren. Zu den weiteren Unfallursachen zählten das Nichtbeachten der Vorfahrt bei Annäherung an die bevorrechtigte Staatsstraße und Fahrfehler beim Abbiegen.
Mit der jetzt zugelassenen Ausbaumaßnahme wird die Verkehrssicherheit erhöht. In die Staatsstraße werden Linksabbiegestreifen eingeordnet. Die nördliche Knotenpunktzufahrt wird geringfügig nach Westen verschoben, wodurch sich die Geometrie des Knotenpunktes erheblich verbessert. Die Kreisstraße erhält im Kreuzungsbereich jeweils einen Fahrbahnteiler, der den Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt des auf der Staatsstraße fahrenden Verkehrs sowie ihre Haltepflicht verdeutlicht. Eine Lichtzeichenanlage ist nicht erforderlich.
Mit dem Straßenausbau ist keine Zunahme an Verkehrslärm und Luftschadstoffen verbunden. Die zulässigen Grenzwerte werden deutlich unterschritten.
Die durch die Ausbaumaßnahme verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild werden vor Ort ausgeglichen. Insgesamt 6 Bäume müssen gefällt werden; 7 erhaltenswürdige Bäume können verpflanzt werden. Zum Ausgleich hat das Straßenbauamt die Anpflanzung von weiteren 38 Winterlinden vorgesehen. Außerdem werden nicht mehr benötigte Verkehrsflächen entsiegelt sowie ein ebenfalls überflüssig werdender Straßengraben rekultiviert.
Das Straßenbauamt Leipzig wird das Vorhaben voraussichtlich im nächsten Jahr realisieren.
Bisher verfügt die Staatsstraße 4 im Bereich des Knotenpunktes über keine Linksabbiegespuren. Zudem sind die Einmündungen der Kreisstraße zu gering dimensioniert; die Fahrbahnen der K 7422 haben eine Breite von nur ca. 5 m. Gleichfalls ist die gesamte Geometrie des Knotenpunktes ungünstig, so dass auch das Rechtsabbiegen größerer Fahrzeuge nicht risikofrei ist. Bei den im Zeitraum Januar 2005 bis August 2008 registrierten 8 Verkehrsunfällen, war in 4 Fällen schwerer Personen- bzw. Sachschaden zu verzeichnen. So kam es unter anderem zu Auffahrunfällen, die auf das Nichtvorhandensein von Linksabbiegespuren für wartepflichtige Kraftfahrzeuge auf der Staatsstraße und unangepasste Geschwindigkeit des nachfolgenden Verkehrs zurückzuführen waren. Zu den weiteren Unfallursachen zählten das Nichtbeachten der Vorfahrt bei Annäherung an die bevorrechtigte Staatsstraße und Fahrfehler beim Abbiegen.
Mit der jetzt zugelassenen Ausbaumaßnahme wird die Verkehrssicherheit erhöht. In die Staatsstraße werden Linksabbiegestreifen eingeordnet. Die nördliche Knotenpunktzufahrt wird geringfügig nach Westen verschoben, wodurch sich die Geometrie des Knotenpunktes erheblich verbessert. Die Kreisstraße erhält im Kreuzungsbereich jeweils einen Fahrbahnteiler, der den Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt des auf der Staatsstraße fahrenden Verkehrs sowie ihre Haltepflicht verdeutlicht. Eine Lichtzeichenanlage ist nicht erforderlich.
Mit dem Straßenausbau ist keine Zunahme an Verkehrslärm und Luftschadstoffen verbunden. Die zulässigen Grenzwerte werden deutlich unterschritten.
Die durch die Ausbaumaßnahme verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild werden vor Ort ausgeglichen. Insgesamt 6 Bäume müssen gefällt werden; 7 erhaltenswürdige Bäume können verpflanzt werden. Zum Ausgleich hat das Straßenbauamt die Anpflanzung von weiteren 38 Winterlinden vorgesehen. Außerdem werden nicht mehr benötigte Verkehrsflächen entsiegelt sowie ein ebenfalls überflüssig werdender Straßengraben rekultiviert.
Das Straßenbauamt Leipzig wird das Vorhaben voraussichtlich im nächsten Jahr realisieren.