Medieninformationen 2009 [LDL]
[069/2009 - 29.06.2009]
Straßenbahnhaltestelle Neues Rathaus kann umgebaut werden
Landesdirektion erteilt Plangenehmigung und bewilligt rund 1,4 Mio. Euro
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt die Plangenehmigung für den behindertengerechten Umbau der Straßenbahnhaltestelle Neues Rathaus erteilt.
Im normalen Linienbetrieb dient die Haltestelle Neues Rathaus dem Fahrgastwechsel der Straßenbahnlinie 9 und der Buslinie 89. Zusätzlich ist die Gleistrasse im Zuge des Martin-Luther-Rings für alle aus Süden und Südosten kommenden Straßenbahn- und Stadtbahnlinien (10, 11, 15, 16) eine unverzichtbare Umleitungstrasse, ohne die auf Dauer bei Bauarbeiten oder veranstaltungsbedingten Sperrungen von Streckenabschnitten im Bereich des übrigen Zentrumsrings der Straßenbahnbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigt den behindertengerechten Umbau der Haltestelle Neues Rathaus zu einer barrierefreien Haltestelle im Streckennetz der LVB. Bei Einsatz von Niederflurfahrzeugen im Straßenbahn- und Busbetrieb soll ein praktisch stufenloses Ein- und Aussteigen ermöglicht werden. Der behindertengerechte Umbau der Haltestelle Neues Rathaus berücksichtigt den in der 36. Ratsversammlung am 20.06.2007 (Beschluss Nr. RB IV-900/07) beschlossenen Nahverkehrsplan. Dieser sieht als Grundlage für die ständigen Verbesserungen im Leipziger ÖPNV-Netz eine Reihe von Zielstandards vor, zu denen u.a. der weitere Ausbau von behindertengerechten Haltestellen gehört. Die Modernisierung der Haltestelle Neues Rathaus bis 2012 ist im Nahverkehrsplan als Einzelmaßnahme mit besonderer Priorität ausdrücklich genannt.
In den letzten Jahren wurde mit 234 ca. die Hälfte der Haltestellen der LVB mit Hochbahnsteigen ausgerüstet, welche in Verbindung mit Niederflurfahrzeugen einen praktisch barrierefreien Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglichen. Die Umgestaltung der Haltestelle Neues Rathaus ist ein weiterer Beitrag zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu den Haltestellen des ÖPNV.
Von der Plangenehmigung nicht umfasst sind verkehrsleitplanerische und -organisatorische Änderungen, die von der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestelle Neues Rathaus angestrebt werden. Hierzu gehört insbesondere die Signalisierung des Kno-tens Martin-Luther-Ring / Lotterstraße / Rudolphstraße durch eine Lichtzeichenanlage.
Für den Umbau der Haltestelle Neues Rathaus hat die Landesdirektion Leipzig der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit Bescheid vom 23.06.2009 eine Zuwendung in Höhe von 1.397.255 Euro aus Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) bewilligt. Der Freistaat Sachsen fördert damit 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben betragen 2.502.546 Euro.
Die Baumaßnahme soll im Zeitraum Oktober / November 2009 realisiert werden.
Im normalen Linienbetrieb dient die Haltestelle Neues Rathaus dem Fahrgastwechsel der Straßenbahnlinie 9 und der Buslinie 89. Zusätzlich ist die Gleistrasse im Zuge des Martin-Luther-Rings für alle aus Süden und Südosten kommenden Straßenbahn- und Stadtbahnlinien (10, 11, 15, 16) eine unverzichtbare Umleitungstrasse, ohne die auf Dauer bei Bauarbeiten oder veranstaltungsbedingten Sperrungen von Streckenabschnitten im Bereich des übrigen Zentrumsrings der Straßenbahnbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigt den behindertengerechten Umbau der Haltestelle Neues Rathaus zu einer barrierefreien Haltestelle im Streckennetz der LVB. Bei Einsatz von Niederflurfahrzeugen im Straßenbahn- und Busbetrieb soll ein praktisch stufenloses Ein- und Aussteigen ermöglicht werden. Der behindertengerechte Umbau der Haltestelle Neues Rathaus berücksichtigt den in der 36. Ratsversammlung am 20.06.2007 (Beschluss Nr. RB IV-900/07) beschlossenen Nahverkehrsplan. Dieser sieht als Grundlage für die ständigen Verbesserungen im Leipziger ÖPNV-Netz eine Reihe von Zielstandards vor, zu denen u.a. der weitere Ausbau von behindertengerechten Haltestellen gehört. Die Modernisierung der Haltestelle Neues Rathaus bis 2012 ist im Nahverkehrsplan als Einzelmaßnahme mit besonderer Priorität ausdrücklich genannt.
In den letzten Jahren wurde mit 234 ca. die Hälfte der Haltestellen der LVB mit Hochbahnsteigen ausgerüstet, welche in Verbindung mit Niederflurfahrzeugen einen praktisch barrierefreien Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglichen. Die Umgestaltung der Haltestelle Neues Rathaus ist ein weiterer Beitrag zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu den Haltestellen des ÖPNV.
Von der Plangenehmigung nicht umfasst sind verkehrsleitplanerische und -organisatorische Änderungen, die von der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit dem Umbau der Haltestelle Neues Rathaus angestrebt werden. Hierzu gehört insbesondere die Signalisierung des Kno-tens Martin-Luther-Ring / Lotterstraße / Rudolphstraße durch eine Lichtzeichenanlage.
Für den Umbau der Haltestelle Neues Rathaus hat die Landesdirektion Leipzig der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit Bescheid vom 23.06.2009 eine Zuwendung in Höhe von 1.397.255 Euro aus Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) bewilligt. Der Freistaat Sachsen fördert damit 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben betragen 2.502.546 Euro.
Die Baumaßnahme soll im Zeitraum Oktober / November 2009 realisiert werden.