Medieninformationen 2009 [LDL]
[125/2009 - 04.12.2009]
Landesdirektion genehmigt Zweckvereinbarungen zwischen der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen zur Unterhaltung von Bundes- und Staatsstraßen
Die Landesdirektion Leipzig hat die Zweckvereinbarungen über die Durchführung der Unterhaltung und Instandsetzung im Bereich der Bundes- und Staatsstraßen zwischen der Stadt und dem Landkreis Leipzig sowie dem Landkreis Nordsachsen genehmigt.
Auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Leipzig befinden sich insgesamt rund 53,5 Kilometer Bundes- und Staatsstraßen. Bei diesen Straßen gibt es in vielen Fällen die Besonderheit, dass die Gemarkungsgrenzen nicht mit der Ortsdurchfahrtsgrenze übereinstimmen. Insofern entstehen so genannte freie Strecken zwischen der optisch nicht sichtbaren Gemarkungsgrenze und der Ortsdurchfahrtsgrenze, die durch das Ortseingangs- bzw. –ausgangsschild markiert ist. In den jetzt getroffenen und genehmigten Vereinbarungen haben sich die Landkreise Leipzig und Nordsachsen bereit erklärt, die Aufgaben der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung für diese freien Strecken zu übernehmen. Im Gegenzug überlässt die Stadt Leipzig den Landkreisen den für diese Aufgabenerledigung vom Freistaat Sachsen festgesetzten anteiligen Mehrbelastungsausgleich.
Der Abschluss der Zweckvereinbarungen war erforderlich, weil die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Instandsetzung der Bundes- und Staatsstraßen im Zuge der Verwaltungsreform zum 01.08.2008 von den Straßenbauämtern des Freistaates Sachsen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen wurde.
Auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Leipzig befinden sich insgesamt rund 53,5 Kilometer Bundes- und Staatsstraßen. Bei diesen Straßen gibt es in vielen Fällen die Besonderheit, dass die Gemarkungsgrenzen nicht mit der Ortsdurchfahrtsgrenze übereinstimmen. Insofern entstehen so genannte freie Strecken zwischen der optisch nicht sichtbaren Gemarkungsgrenze und der Ortsdurchfahrtsgrenze, die durch das Ortseingangs- bzw. –ausgangsschild markiert ist. In den jetzt getroffenen und genehmigten Vereinbarungen haben sich die Landkreise Leipzig und Nordsachsen bereit erklärt, die Aufgaben der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung für diese freien Strecken zu übernehmen. Im Gegenzug überlässt die Stadt Leipzig den Landkreisen den für diese Aufgabenerledigung vom Freistaat Sachsen festgesetzten anteiligen Mehrbelastungsausgleich.
Der Abschluss der Zweckvereinbarungen war erforderlich, weil die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Instandsetzung der Bundes- und Staatsstraßen im Zuge der Verwaltungsreform zum 01.08.2008 von den Straßenbauämtern des Freistaates Sachsen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen wurde.