Medieninformationen 2009 [LDL]
[045/2009 - 04.05.2009]
Sächsische Staatsregierung vereinheitlicht Förderung im Bereich Kindertagesstätten
Landesdirektion Leipzig bewilligte bereits fast 95 Millionen Euro für das laufende Jahr
Die Sächsische Staatsregierung hat das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit Wirkung vom 01.01.2009 geändert.
Demnach wurde die Landesförderung der Betriebskosten der Kindertagesbetreuung nach dem Sächsischen Kindertagesstätten Gesetz, die Landesförderung für zusätzliches Personal für die Schulvorbereitung nach der Schulvorbereitungsverordnung und die Landesförderung für zusätzliches Personal im Kindergarten nach der Richtlinie zur Finanzierung des Einsatzes von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften im Kindergarten im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zusammengefasst. Zudem wurde die bis zum 31.12.2008 geltende Jahrespauschale von 1.800 Euro auf 1.875 Euro ab 01.01.2009 erhöht.
In Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes konnten durch die Landesdirektion Leipzig bereits im Januar 2009 für insgesamt 46.937 Kinder, die in den 1.072 Kindertageseinrichtungen durch 446 Tagespflegepersonen des Direktionsbezirkes voll betreut werden, Landeszuschüsse in Höhe von 88.006.987 Euro für das laufende Jahr ausgereicht werden.
Im Übrigen ist geregelt, dass in den Kindertageseinrichtungen innerhalb der von den Kommunen verfassten Bedarfspläne ab März 2009 für das letzte Kindergartenjahr (Schulvorbereitungsjahr) Elternbeitragsfreiheit gilt. Die hierdurch ausfallenden Einnahmen werden den Gemeinden durch einen zusätzlichen Landeszuschuss ersetzt.
Dem Rechnung tragend, wurden im Direktionsbezirk Leipzig über die Landesdirektion Leipzig zur Finanzierung der Elternbeitragsfreiheit für das Jahr 2009 Landeszuschüsse in Höhe von 6.914.683,70 Euro ausgereicht.
Demnach wurde die Landesförderung der Betriebskosten der Kindertagesbetreuung nach dem Sächsischen Kindertagesstätten Gesetz, die Landesförderung für zusätzliches Personal für die Schulvorbereitung nach der Schulvorbereitungsverordnung und die Landesförderung für zusätzliches Personal im Kindergarten nach der Richtlinie zur Finanzierung des Einsatzes von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften im Kindergarten im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zusammengefasst. Zudem wurde die bis zum 31.12.2008 geltende Jahrespauschale von 1.800 Euro auf 1.875 Euro ab 01.01.2009 erhöht.
In Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes konnten durch die Landesdirektion Leipzig bereits im Januar 2009 für insgesamt 46.937 Kinder, die in den 1.072 Kindertageseinrichtungen durch 446 Tagespflegepersonen des Direktionsbezirkes voll betreut werden, Landeszuschüsse in Höhe von 88.006.987 Euro für das laufende Jahr ausgereicht werden.
Im Übrigen ist geregelt, dass in den Kindertageseinrichtungen innerhalb der von den Kommunen verfassten Bedarfspläne ab März 2009 für das letzte Kindergartenjahr (Schulvorbereitungsjahr) Elternbeitragsfreiheit gilt. Die hierdurch ausfallenden Einnahmen werden den Gemeinden durch einen zusätzlichen Landeszuschuss ersetzt.
Dem Rechnung tragend, wurden im Direktionsbezirk Leipzig über die Landesdirektion Leipzig zur Finanzierung der Elternbeitragsfreiheit für das Jahr 2009 Landeszuschüsse in Höhe von 6.914.683,70 Euro ausgereicht.