Medieninformationen 2009 [LDL]
[038/2009 - 08.04.2009]
Landesdirektion erlässt Anordnung zur Notsicherung einer Deichanlage zum Schutz des Stadtgebietes Leipzig und zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt gegenüber der Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster in Rötha (LTV) die Anordnung erlassen, für den Deich der Neuen Luppe, in Fließrichtung rechtsseitig vom Bereich Pferdeweide/Domwiese nähe Gundorfer Linie bis zur Stadtgrenze auf einer Länge von 1.100 Metern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zu beantragen und Notsicherungsmaßnahmen zu veranlassen. Für die Notsicherungsmaßnahmen ist bis zum 29.05.2009 die Ausführungsplanung in der Landesdirektion einzureichen.
Diese Anordnung ist notwendig, da zahlreiche Defizite des Deiches unverzügliches Handeln erfordern; ein milderes Mittel der Gefahrenabwehr ist nicht gegeben.
Durch eine Notsicherung, die in Form des Einbaus einer wasserseitigen Spundwand vorgenommen werden soll, wird der bestehenden Gefahr eines Deichbruches und damit einer Überflutung von Teilen des Leipziger Stadtgebietes bis zum rechtskräftigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens begegnet. Diese Spundwand wird darüber hinaus in der Bauausführung zur Gewährleistung des bauzeitlichen Hochwasserschutzes dienen.
Von der reinen Notsicherung sind nur Grundstücke des Freistaates Sachsen betroffen. Die gewässernahen Flurstücke sind alle verpachtet, der Pächter hat sich mit der DIN-gerechten Instandsetzung des Deiches und somit auch mit der kurzfristig umzusetzenden Notsicherung einverstanden erklärt.
Als Nebenbestimmung wurde eine ökologische Baubegleitung festgeschrieben, um durch einen vor Ort anwesenden Naturschutzfachmann sicher zu stellen, dass Natur und Landschaft während der Bauphase weitestgehend geschont werden.
Die Kosten der Notsicherung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 2 Millionen Euro, die reine Bauzeit wird mit 2 Monaten veranschlagt.
Eine weitere Anordnung zur Gefahrenabwehr wird zeitnah auch für den anschließenden Abschnitt der Neuen Luppe, ebenfalls rechtsseitig, auf dem Stadtgebiet Leipzig von der Stadtgrenze bis etwa Höhe Polenz/Hundewasser ergehen.
Diese Anordnung ist notwendig, da zahlreiche Defizite des Deiches unverzügliches Handeln erfordern; ein milderes Mittel der Gefahrenabwehr ist nicht gegeben.
Durch eine Notsicherung, die in Form des Einbaus einer wasserseitigen Spundwand vorgenommen werden soll, wird der bestehenden Gefahr eines Deichbruches und damit einer Überflutung von Teilen des Leipziger Stadtgebietes bis zum rechtskräftigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens begegnet. Diese Spundwand wird darüber hinaus in der Bauausführung zur Gewährleistung des bauzeitlichen Hochwasserschutzes dienen.
Von der reinen Notsicherung sind nur Grundstücke des Freistaates Sachsen betroffen. Die gewässernahen Flurstücke sind alle verpachtet, der Pächter hat sich mit der DIN-gerechten Instandsetzung des Deiches und somit auch mit der kurzfristig umzusetzenden Notsicherung einverstanden erklärt.
Als Nebenbestimmung wurde eine ökologische Baubegleitung festgeschrieben, um durch einen vor Ort anwesenden Naturschutzfachmann sicher zu stellen, dass Natur und Landschaft während der Bauphase weitestgehend geschont werden.
Die Kosten der Notsicherung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 2 Millionen Euro, die reine Bauzeit wird mit 2 Monaten veranschlagt.
Eine weitere Anordnung zur Gefahrenabwehr wird zeitnah auch für den anschließenden Abschnitt der Neuen Luppe, ebenfalls rechtsseitig, auf dem Stadtgebiet Leipzig von der Stadtgrenze bis etwa Höhe Polenz/Hundewasser ergehen.