Medieninformationen 2009 [LDL]
[077/2009 - 10.07.2009]
Landesdirektion Leipzig erklärt Leipziger Stadtratswahl in fünf Wahlbezirken für ungültig
Wiederholungswahl in diesen Wahlbezirken erforderlich
Bei der Leipziger Stadtratswahl vom 07.06.2009 kam es zu einem denkbar knappen Wahlergebnis. Bereits eine Stimme würde sich auf die Sitzverteilung im Stadtrat auswirken.
Im Ergebnis der Prüfung einer Wahlanfechtung stellte die Landesdirektion jetzt Fehler fest, die die beschriebenen Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben könnten.
Nachweislich sind in zwei Stimmbezirken zwei Stimmzettel zu viel in die Wahlurnen gelangt, da in einem Wahllokal ein Wähler zwei Stimmzettel in die Wahlurne einwarf und in einem anderen Wahllokal ein für die Wahl des Stadtrates nicht Wahlberechtigter wählte. Zwar ist es bei 420 697 Wahlberechtigten sehr unwahrscheinlich, dass sich zwei Stimmzettel zu viel auf das Wahlergebnis auswirken können. Dieser unwahrscheinliche Fall ist jedoch durch das denkbar knappe Wahlergebnis, bei dem bereits eine Stimme für die Sitzverteilung entschei-dend sein kann, eingetreten.
In drei weiteren Wahlbezirken traten Fehler auf, bei denen Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden können. Hier wurde festgestellt, dass in einem Briefwahlbezirk die Zahl der Wahlscheine von der Zahl der Stimmzettel abweicht, dass ein Wähler gewählt hat, ohne seinen Wahlschein abzugeben und dass zwei Wähler im falschen Wahlkreis gewählt haben.
Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und das Ergebnis der Prüfung der vorgelegten Wahlanfechtung, erklärte die Landesdirektion die Stadtratswahl in den betroffenen fünf Wahlbezirken für ungültig. Der Stadtrat muss in diesen fünf Wahlbezirken Wiederholungswahlen anordnen. Notwendig wird die Wiederholungswahl in den Wahlbezirken 3409 in Liebertwolkwitz, 6529 in Grünau-Nord, 7239 in Neulindenau, 9109 in Gohlis-Mitte sowie im Briefwahlbezirk 8105 in Wahren.
Das Ergebnis der Stadtratswahl wird nach den Wiederholungswahlen neu festgelegt. Auf die Gültigkeit der Stimmen in den übrigen Wahlbezirken hat die Durchführung der Wiederholungswahlen in den betroffenen fünf Wahlbezirken keine Auswirkungen.
Bis zum Zeitpunkt der Wiederholungswahl und der abschließenden Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch die Landesdirektion bleibt der Stadtrat in seiner bisherigen Zusammensetzung weiterhin bestehen.
Im Ergebnis der Prüfung einer Wahlanfechtung stellte die Landesdirektion jetzt Fehler fest, die die beschriebenen Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben könnten.
Nachweislich sind in zwei Stimmbezirken zwei Stimmzettel zu viel in die Wahlurnen gelangt, da in einem Wahllokal ein Wähler zwei Stimmzettel in die Wahlurne einwarf und in einem anderen Wahllokal ein für die Wahl des Stadtrates nicht Wahlberechtigter wählte. Zwar ist es bei 420 697 Wahlberechtigten sehr unwahrscheinlich, dass sich zwei Stimmzettel zu viel auf das Wahlergebnis auswirken können. Dieser unwahrscheinliche Fall ist jedoch durch das denkbar knappe Wahlergebnis, bei dem bereits eine Stimme für die Sitzverteilung entschei-dend sein kann, eingetreten.
In drei weiteren Wahlbezirken traten Fehler auf, bei denen Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden können. Hier wurde festgestellt, dass in einem Briefwahlbezirk die Zahl der Wahlscheine von der Zahl der Stimmzettel abweicht, dass ein Wähler gewählt hat, ohne seinen Wahlschein abzugeben und dass zwei Wähler im falschen Wahlkreis gewählt haben.
Bezug nehmend auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und das Ergebnis der Prüfung der vorgelegten Wahlanfechtung, erklärte die Landesdirektion die Stadtratswahl in den betroffenen fünf Wahlbezirken für ungültig. Der Stadtrat muss in diesen fünf Wahlbezirken Wiederholungswahlen anordnen. Notwendig wird die Wiederholungswahl in den Wahlbezirken 3409 in Liebertwolkwitz, 6529 in Grünau-Nord, 7239 in Neulindenau, 9109 in Gohlis-Mitte sowie im Briefwahlbezirk 8105 in Wahren.
Das Ergebnis der Stadtratswahl wird nach den Wiederholungswahlen neu festgelegt. Auf die Gültigkeit der Stimmen in den übrigen Wahlbezirken hat die Durchführung der Wiederholungswahlen in den betroffenen fünf Wahlbezirken keine Auswirkungen.
Bis zum Zeitpunkt der Wiederholungswahl und der abschließenden Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch die Landesdirektion bleibt der Stadtrat in seiner bisherigen Zusammensetzung weiterhin bestehen.