Medieninformationen 2009 [LDL]
[096/2009 - 14.08.2009]
Landesdirektion vergrößert Nachtschutzgebiet für den Bereich des Flughafens Leipzig/Halle um 44 km²
Ansprüche auf bauliche Lärmschutzmaßnahmen der Bürger werden erweitert Erneute Überprüfung des Nachtschutzgebietes im Frühjahr 2010
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt die Überprüfung des Nachtschutzgebietes für den Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen.
In Erfüllung einer Nebenbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld hat die Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf der Grundlage ihr vorliegender Prognosen zum Flugverkehrsaufkommen, dem mutmaßlichen Flugzeugmix und den aktuell festgesetzten Flugrouten ein aktualisiertes Datenerfassungssystem sowie eine darauf aufbauende Prognose der Entwicklung des Nachtfluglärms nach Maßgabe der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Kriterien bei der Landesdirektion Leipzig als Planfeststellungsbehörde vorgelegt. Die Prognose bezieht sich auf das Jahr 2020.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Landesdirektion Leipzig nun entschieden, dass das bisher planfestgestellte Nachtschutzgebiet um ca. 44 km² auf dann insgesamt ca. 256 km² erweitert wird. Die Erweiterung des Nachtschutzgebietes betrifft im Land Sachsen-Anhalt die Ortslagen Burgliebenau, Dörstewitz, Ermlitz, Oberthau, Raßnitz, Pritschöna und Schkopau (sämtlich Gemeinde Schkopau). Auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der Erweiterung des Nachtschutzgebietes die Ortslagen Altscherbitz, Modelwitz, Papitz, Schkeuditz und Wehlitz (sämtlich Stadt Schkeuditz), Breitenfeld, Seehausen und Wiederitzsch (Stadt Leipzig), Merkwitz und Pönitz (Stadt Taucha) sowie Bötzen, Gallen, Gordemitz, Jesewitz, Weltewitz und Wölpern (sämtlich Gemeinde Jesewitz) betroffen. Die genannten Ortslagen liegen entweder vollständig oder teilweise in dem nunmehr planfestgestellten Nachtschutzgebiet. Die Eigentümer der dort gelegenen Wohngebäude bzw. Wohnungen haben damit Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen die Flughafen Leipzig/Halle GmbH nach Maßgabe der bisherigen Regelungen, die das Bundesverwaltungsgericht überprüft und in seinen Entscheidungen bestätigt hatte. Die Ansprüche müssen bis spätestens 31.12.2012 geltend gemacht werden.
Die Änderungen am Nachtschutzgebiet waren notwendig, da die der Landesdirektion vorgelegten Unterlagen eine deutliche Dominanz der Nutzung der südlichen Start- und Landebahn im Nachtzeitraum insbesondere durch den Luftfrachtverkehr ausweisen. Dies war für die Planfeststellungsbehörde bei ihren bisherigen Entscheidungen nicht absehbar, da die noch im Jahr 2006 von Luftverkehrssachverständigen erwarteten Verkehrsspitzen zwischen 0.00 und 1.30 Uhr (Landungen) und 4.00 und 5.30 Uhr (Starts), die zwingend eine ausgewogenere Nutzung beider Bahnen erfordert hätten, bislang nicht eingetreten sind. Vielmehr haben sich die Flugbewegungen des Luftfrachtverkehrs gleichmäßiger über den gesamten Nachtzeitraum bis in den Tagzeitraum hinein verteilt und zu einer stärkeren Nutzung der Südbahn geführt. Ferner ist das im Jahr 2004 für das Prognosejahr 2015 prognostizierte Flugbewegungsaufkommen noch lange nicht erreicht und wird nach aktuellen Prognosen mittelfristig auch nicht erreicht werden. Die Entscheidung zur Verteilung der Nutzung der Start – und Landebahnen erfolgt durch die Flugsicherung und ist von der Planfeststellungsbehörde Landesdirektion Leizig nicht beeinflussbar.
Weitere Änderungen ergaben sich insbesondere durch die vom Luftfahrt-Bundesamt mit Rechtsverordnung vom 04.06.2007 neu festgesetzten Abflugstrecken sowie durch den weitestgehenden Ausschluss von Passagierflügen im Zeitraum von 23.30 bis 5.30 Uhr wegen Fehlens eines standortspezifischen Nachtflugbedarfs für solche Flüge.
Obwohl die geänderten Annahmen, insbesondere zu dem Flugbewegungsaufkommen im Jahr 2015 bzw. 2020 sowie zur Verteilung des Verkehrs auf die beiden Start- und Landebahnen im nördlichen Raum zu geringeren Lärmbelastungen führen, als dies bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 erwartet worden war, hat die Landesdirektion Leipzig trotzdem davon abgesehen, das Nachtschutzgebiet im nördlichen Teil zu verkleinern. Die bisher Anspruchsberechtigten aus diesen Ortslagen behalten daher ihre Ansprüche im bisherigen Umfang und können diese, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls noch bis einschließlich 31.12.2012 geltend machen.
Aufgrund neuer, seit dem 30.12.2008 verbindlicher Berechnungsvorschriften für den Bodenlärm, der durch rollende Flugzeuge verursacht wird, ist auch die Bodenlärmbelastung neu berechnet worden. Insoweit ergeben sich für weitere Teile der Ortslagen Modelwitz und Papitz ebenfalls Ansprüche auf baulichen Schallschutz, die auch bis zum 31.12.2012 geltend gemacht werden können.
Weitere Einzelheiten zu den betroffenen Ortslagen ergeben sich aus dem der Entscheidung beigefügten Lageplan. Diese Dokumente – ergänzt durch Detailpläne für die Ortslagen, die nur teilweise im neuen Nachtschutzgebiet liegen – werden vom 24.08. bis einschließlich 07.09.2009 in den betroffenen Städten und Gemeinden zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt. Hierüber wurde bereits bzw. wird durch ortsübliche Bekanntmachungen informiert.
Die nächste turnusgemäße Überprüfung des Nachtschutzgebietes ist im Frühjahr 2010 vorgesehen. Die Flughafengesellschaft hat die erforderlichen Unterlagen bis Ende Februar 2010 bei der Landesdirektion vorzulegen.
In Erfüllung einer Nebenbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld hat die Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf der Grundlage ihr vorliegender Prognosen zum Flugverkehrsaufkommen, dem mutmaßlichen Flugzeugmix und den aktuell festgesetzten Flugrouten ein aktualisiertes Datenerfassungssystem sowie eine darauf aufbauende Prognose der Entwicklung des Nachtfluglärms nach Maßgabe der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Kriterien bei der Landesdirektion Leipzig als Planfeststellungsbehörde vorgelegt. Die Prognose bezieht sich auf das Jahr 2020.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Landesdirektion Leipzig nun entschieden, dass das bisher planfestgestellte Nachtschutzgebiet um ca. 44 km² auf dann insgesamt ca. 256 km² erweitert wird. Die Erweiterung des Nachtschutzgebietes betrifft im Land Sachsen-Anhalt die Ortslagen Burgliebenau, Dörstewitz, Ermlitz, Oberthau, Raßnitz, Pritschöna und Schkopau (sämtlich Gemeinde Schkopau). Auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der Erweiterung des Nachtschutzgebietes die Ortslagen Altscherbitz, Modelwitz, Papitz, Schkeuditz und Wehlitz (sämtlich Stadt Schkeuditz), Breitenfeld, Seehausen und Wiederitzsch (Stadt Leipzig), Merkwitz und Pönitz (Stadt Taucha) sowie Bötzen, Gallen, Gordemitz, Jesewitz, Weltewitz und Wölpern (sämtlich Gemeinde Jesewitz) betroffen. Die genannten Ortslagen liegen entweder vollständig oder teilweise in dem nunmehr planfestgestellten Nachtschutzgebiet. Die Eigentümer der dort gelegenen Wohngebäude bzw. Wohnungen haben damit Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen die Flughafen Leipzig/Halle GmbH nach Maßgabe der bisherigen Regelungen, die das Bundesverwaltungsgericht überprüft und in seinen Entscheidungen bestätigt hatte. Die Ansprüche müssen bis spätestens 31.12.2012 geltend gemacht werden.
Die Änderungen am Nachtschutzgebiet waren notwendig, da die der Landesdirektion vorgelegten Unterlagen eine deutliche Dominanz der Nutzung der südlichen Start- und Landebahn im Nachtzeitraum insbesondere durch den Luftfrachtverkehr ausweisen. Dies war für die Planfeststellungsbehörde bei ihren bisherigen Entscheidungen nicht absehbar, da die noch im Jahr 2006 von Luftverkehrssachverständigen erwarteten Verkehrsspitzen zwischen 0.00 und 1.30 Uhr (Landungen) und 4.00 und 5.30 Uhr (Starts), die zwingend eine ausgewogenere Nutzung beider Bahnen erfordert hätten, bislang nicht eingetreten sind. Vielmehr haben sich die Flugbewegungen des Luftfrachtverkehrs gleichmäßiger über den gesamten Nachtzeitraum bis in den Tagzeitraum hinein verteilt und zu einer stärkeren Nutzung der Südbahn geführt. Ferner ist das im Jahr 2004 für das Prognosejahr 2015 prognostizierte Flugbewegungsaufkommen noch lange nicht erreicht und wird nach aktuellen Prognosen mittelfristig auch nicht erreicht werden. Die Entscheidung zur Verteilung der Nutzung der Start – und Landebahnen erfolgt durch die Flugsicherung und ist von der Planfeststellungsbehörde Landesdirektion Leizig nicht beeinflussbar.
Weitere Änderungen ergaben sich insbesondere durch die vom Luftfahrt-Bundesamt mit Rechtsverordnung vom 04.06.2007 neu festgesetzten Abflugstrecken sowie durch den weitestgehenden Ausschluss von Passagierflügen im Zeitraum von 23.30 bis 5.30 Uhr wegen Fehlens eines standortspezifischen Nachtflugbedarfs für solche Flüge.
Obwohl die geänderten Annahmen, insbesondere zu dem Flugbewegungsaufkommen im Jahr 2015 bzw. 2020 sowie zur Verteilung des Verkehrs auf die beiden Start- und Landebahnen im nördlichen Raum zu geringeren Lärmbelastungen führen, als dies bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 erwartet worden war, hat die Landesdirektion Leipzig trotzdem davon abgesehen, das Nachtschutzgebiet im nördlichen Teil zu verkleinern. Die bisher Anspruchsberechtigten aus diesen Ortslagen behalten daher ihre Ansprüche im bisherigen Umfang und können diese, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls noch bis einschließlich 31.12.2012 geltend machen.
Aufgrund neuer, seit dem 30.12.2008 verbindlicher Berechnungsvorschriften für den Bodenlärm, der durch rollende Flugzeuge verursacht wird, ist auch die Bodenlärmbelastung neu berechnet worden. Insoweit ergeben sich für weitere Teile der Ortslagen Modelwitz und Papitz ebenfalls Ansprüche auf baulichen Schallschutz, die auch bis zum 31.12.2012 geltend gemacht werden können.
Weitere Einzelheiten zu den betroffenen Ortslagen ergeben sich aus dem der Entscheidung beigefügten Lageplan. Diese Dokumente – ergänzt durch Detailpläne für die Ortslagen, die nur teilweise im neuen Nachtschutzgebiet liegen – werden vom 24.08. bis einschließlich 07.09.2009 in den betroffenen Städten und Gemeinden zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt. Hierüber wurde bereits bzw. wird durch ortsübliche Bekanntmachungen informiert.
Die nächste turnusgemäße Überprüfung des Nachtschutzgebietes ist im Frühjahr 2010 vorgesehen. Die Flughafengesellschaft hat die erforderlichen Unterlagen bis Ende Februar 2010 bei der Landesdirektion vorzulegen.