Medieninformationen 2009 [LDL]
[134/2009 - 29.12.2009]
Einheitlicher Ansprechpartner des Freistaates Sachsen nimmt in Landesdirektion Leipzig Arbeit auf
Heute nahm der Einheitliche Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Landesdirektion Leipzig seine Arbeit auf. Zuständig für den gesamten Freistaat Sachsen bietet er europaweit als Service aus einer Hand umfassende Unterstützungsleistungen für jeden Dienstleister, der in Sachsen eine Dienstleistung aufnehmen oder ausüben möchte.
Bisher musste ein Dienstleister alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme seiner Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, selbst regeln. Dazu zählen zum Beispiel Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, die Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder die Beantragung der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.
Diese Wege nimmt ihm auf Wunsch in Zukunft der Einheitliche Ansprechpartner ab.
Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 12. Dezember 2006 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union über Dienstleistungen im Binnenmarkt verabschiedet wurde. Ihr Ziel ist es, die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen. Dadurch soll eine Liberalisierung des Binnenmarktes und somit eine wirtschaftsfördernde Ausweitung des innereuropäischen Wettbewerbs erreicht werden.
Der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates mit Sitz in der Landesdirektion Leipzig ist erreichbar:
Zudem kann man sich über das Leistungsspektrum des Einheitlichen Ansprechpartners unter www.ldl.sachsen.de/ea im Detail informieren.
„Dass der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates Sachsen in der Landesdirektion Leipzig angesiedelt wurde, werte ich als einen Vertrauensbeweis und –vorschuss der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtages an unsere Behörde. Ich bin dankbar für diese Entscheidung, bietet sie doch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses erneut die Gelegenheit, ihre Leistungsbereitschaft und Funktionalität als eine moderne Verwaltungs- und Servicebehörde unter Beweis zu stellen“, so der Präsident der Landesdirektion Walter Christian Steinbach aus Anlass der Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners in seinem Haus.
Bisher musste ein Dienstleister alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme seiner Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, selbst regeln. Dazu zählen zum Beispiel Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, die Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder die Beantragung der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.
Diese Wege nimmt ihm auf Wunsch in Zukunft der Einheitliche Ansprechpartner ab.
Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 12. Dezember 2006 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union über Dienstleistungen im Binnenmarkt verabschiedet wurde. Ihr Ziel ist es, die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen. Dadurch soll eine Liberalisierung des Binnenmarktes und somit eine wirtschaftsfördernde Ausweitung des innereuropäischen Wettbewerbs erreicht werden.
Der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates mit Sitz in der Landesdirektion Leipzig ist erreichbar:
- Telefonisch unter 0341/9771080
- per E-Mail unter ea@ldl.sachsen.de oder
- auf dem Postweg über Landesdirektion Leipzig, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Zudem kann man sich über das Leistungsspektrum des Einheitlichen Ansprechpartners unter www.ldl.sachsen.de/ea im Detail informieren.
„Dass der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates Sachsen in der Landesdirektion Leipzig angesiedelt wurde, werte ich als einen Vertrauensbeweis und –vorschuss der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtages an unsere Behörde. Ich bin dankbar für diese Entscheidung, bietet sie doch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses erneut die Gelegenheit, ihre Leistungsbereitschaft und Funktionalität als eine moderne Verwaltungs- und Servicebehörde unter Beweis zu stellen“, so der Präsident der Landesdirektion Walter Christian Steinbach aus Anlass der Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners in seinem Haus.