Medieninformationen 2009 [LDL]
[029/2009 - 20.03.2009]
Freistaat unterstützt Eingliederung der Gemeinde Pflückuff in die Große Kreisstadt Torgau
Die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Pflückuff in die Große Kreisstadt Torgau zum 01.01.2009 unterstützt der Freistaat mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 740.400 Euro. Beide Gemeinden hatten bereits längere Zeit in der Verwaltungsgemeinschaft Torgau zusammengearbeitet.
„Ich freue mich, dass im Ergebnis gemeinsamer Bemühungen die Eingliederung der Gemeinde Pflückuff in die Stadt Torgau erfolgt ist und konkrete Unterstützung findet. Damit sind die Grundlagen für eine dauerhafte Stärkung der Leistungs-, Verwaltungs- und Finanz-kraft des Mittelzentrums Torgau geschaffen“, so das zusammenfassende Fazit des Präsidenten der Landesdirektion, Walter Christian Steinbach.
Die Landesdirektion Leipzig gewährte der Großen Kreisstadt Torgau auf deren Antrag vom 05.02.2009 finanzielle Mittel in Höhe von 740.400 Euro, die die Gemeinde für investive Maßnahmen verwenden will.
Nach den Regelungen des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes werden für die Förderung von Eingliederungen und Vereinigungen von Gemeinden Bedarfszuweisungen gewährt. Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2009 beträgt die Förderung bis zu 100 Euro für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde. Zuvor lag die Förderung bei 50 Euro.
„Ich freue mich, dass im Ergebnis gemeinsamer Bemühungen die Eingliederung der Gemeinde Pflückuff in die Stadt Torgau erfolgt ist und konkrete Unterstützung findet. Damit sind die Grundlagen für eine dauerhafte Stärkung der Leistungs-, Verwaltungs- und Finanz-kraft des Mittelzentrums Torgau geschaffen“, so das zusammenfassende Fazit des Präsidenten der Landesdirektion, Walter Christian Steinbach.
Die Landesdirektion Leipzig gewährte der Großen Kreisstadt Torgau auf deren Antrag vom 05.02.2009 finanzielle Mittel in Höhe von 740.400 Euro, die die Gemeinde für investive Maßnahmen verwenden will.
Nach den Regelungen des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes werden für die Förderung von Eingliederungen und Vereinigungen von Gemeinden Bedarfszuweisungen gewährt. Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2009 beträgt die Förderung bis zu 100 Euro für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde. Zuvor lag die Förderung bei 50 Euro.