Medieninformationen 2009 [LDL]
[122/2009 - 24.11.2009]
Baurecht für Ausbau der Staatsstraße S 43 in Waldsteinberg
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den vom Straßenbauamt Döbeln - nunmehr Straßenbauamt Chemnitz- beantragten Ausbau der Staatsstraße S 43 in Waldsteinberg mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses genehmigt.
Mit der Realisierung des Vorhabens wird auf einer Länge von 1.450 m der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrt von Waldsteinberg mit einer Straßenbreite von 6,50 m erfolgen. Zudem werden zur sicheren Führung des Fußgängerverkehrs beidseitig der S 43 erstmalig Gehwege in einer Breite von 1,50 m bis 1,70 m errichtet. Im Bereich zwischen Rotkehlchenweg und Forstweg wird auf der S 43 eine Querungshilfe angeordnet. Das Vorhaben beinhaltet weiterhin den Neubau eines geschlossenen Entwässerungssystems für die Straße und die Straßennebenflächen.
Im derzeitigen baulichen Zustand wird die S 43 in Waldsteinberg den bestehenden und künftigen verkehrlichen Anforderungen an eine Staatsstraße nicht mehr gerecht. Sie weist erhebliche Schäden am Straßenoberbau auf. Mit einer Fahrbahnbreite zwischen 5,20 m und 6,28 m ist die S 43 im Bestand untertrassiert, sodass die knapp 0,50 m breiten Bankette durch Überfahrungen bei Begegnungsverkehren erheblich beschädigt sind. Die Oberflächenentwässerung über die nur teilweise vorhandenen beidseitigen Gräben ist mangelhaft.
Darüber hinaus besteht derzeit für den Fußgängerverkehr an der S 43 in Waldsteinberg durch die fehlenden straßenbegleitenden Gehwege insbesondere bei Begegnungsverkehr von Lastkraftwagen ein erhebliches Sicherheitsdefizit. Die aufgrund der vorhandenen baulichen Mängel auf 30 km/h begrenzte zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt führt zu häufigen Geschwindigkeitsübertretungen und in deren Folge zu einem erhöhten Unfallrisiko.
Mit der planfestgestellten Baumaßnahme wird eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und eine Verbesserung des Verkehrsablaufes auf der S 43 erreicht. Insbesondere durch die Verbreiterung der Fahrbahn auf insgesamt 6,50 m und die Herstellung einer funktionsfähigen Entwässerung werden die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs auf der S 43 auch in ihrer Funktion als Autobahnzubringer zur A 14 geschaffen.
Die Errichtung beidseitiger Gehwege mit einer Breite von 1,50 m bis 1,70 m führt zu einer klaren Abgrenzung der Fahrbahn von den Straßennebenflächen. Die Gehwege ermöglichen zusammen mit der vorgesehenen Errichtung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich der S 43 mit dem Rotkehlchenweg und dem Forstweg eine gefahrlose Führung des Fußgängerverkehrs entlang der Ortsdurchfahrt von Waldsteinberg.
Das Vorhaben stellt in Teilen eine wesentliche Änderung des vorhandenen Verkehrsweges im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) dar. Dem Rechnung tragend, wurde für ein Gebäude ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen festgestellt. Die Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr bleibt für die Anwohner unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung des Vorhabens an.
Mit der Realisierung des Vorhabens wird auf einer Länge von 1.450 m der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrt von Waldsteinberg mit einer Straßenbreite von 6,50 m erfolgen. Zudem werden zur sicheren Führung des Fußgängerverkehrs beidseitig der S 43 erstmalig Gehwege in einer Breite von 1,50 m bis 1,70 m errichtet. Im Bereich zwischen Rotkehlchenweg und Forstweg wird auf der S 43 eine Querungshilfe angeordnet. Das Vorhaben beinhaltet weiterhin den Neubau eines geschlossenen Entwässerungssystems für die Straße und die Straßennebenflächen.
Im derzeitigen baulichen Zustand wird die S 43 in Waldsteinberg den bestehenden und künftigen verkehrlichen Anforderungen an eine Staatsstraße nicht mehr gerecht. Sie weist erhebliche Schäden am Straßenoberbau auf. Mit einer Fahrbahnbreite zwischen 5,20 m und 6,28 m ist die S 43 im Bestand untertrassiert, sodass die knapp 0,50 m breiten Bankette durch Überfahrungen bei Begegnungsverkehren erheblich beschädigt sind. Die Oberflächenentwässerung über die nur teilweise vorhandenen beidseitigen Gräben ist mangelhaft.
Darüber hinaus besteht derzeit für den Fußgängerverkehr an der S 43 in Waldsteinberg durch die fehlenden straßenbegleitenden Gehwege insbesondere bei Begegnungsverkehr von Lastkraftwagen ein erhebliches Sicherheitsdefizit. Die aufgrund der vorhandenen baulichen Mängel auf 30 km/h begrenzte zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt führt zu häufigen Geschwindigkeitsübertretungen und in deren Folge zu einem erhöhten Unfallrisiko.
Mit der planfestgestellten Baumaßnahme wird eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und eine Verbesserung des Verkehrsablaufes auf der S 43 erreicht. Insbesondere durch die Verbreiterung der Fahrbahn auf insgesamt 6,50 m und die Herstellung einer funktionsfähigen Entwässerung werden die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs auf der S 43 auch in ihrer Funktion als Autobahnzubringer zur A 14 geschaffen.
Die Errichtung beidseitiger Gehwege mit einer Breite von 1,50 m bis 1,70 m führt zu einer klaren Abgrenzung der Fahrbahn von den Straßennebenflächen. Die Gehwege ermöglichen zusammen mit der vorgesehenen Errichtung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich der S 43 mit dem Rotkehlchenweg und dem Forstweg eine gefahrlose Führung des Fußgängerverkehrs entlang der Ortsdurchfahrt von Waldsteinberg.
Das Vorhaben stellt in Teilen eine wesentliche Änderung des vorhandenen Verkehrsweges im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) dar. Dem Rechnung tragend, wurde für ein Gebäude ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen festgestellt. Die Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr bleibt für die Anwohner unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung des Vorhabens an.