Medieninformationen 2009 [LDL]
[090/2009 - 06.08.2009]
Landesdirektion genehmigt Straßenbahnausbau in Leipzig-Stötteritz
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt auf Antrag der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) eine Plangenehmigung für den weiteren Um- und Ausbau von Straßenbahnbetriebsanlagen im Zuge der Straßenbahnlinie 4 in Leipzig-Stötteritz erteilt und damit Baurecht für diese Maßnahmen geschaffen.
Den Schwerpunkt der Planung bildet hier der behindertengerechte Ausbau der Haltestelle in der Weißestraße und in der Arnoldstraße (Weißeplatz) zu sogenannten Haltestellenkaps. Dabei ist die Ausrüstung der Haltestellenbereich mit Anlagen zur Fahrgastinformation, mit Fahrgastunterstand und Fahrkartenautomat vorgesehen. Im Rahmen des Vorhabens werden auch die Fahrleitungsanlagen angepasst sowie insgesamt rund 500 Meter Gleise und zwei Weichen ausgetauscht, die aufgrund der neuen Haltestellenkaps zum Teil in ihrer Lage verändert werden. Zur Lärm- und Verschleißminimierung an der stadtauswärtigen Gleiskurve von der Weißestraße in die Arnoldstraße ist der Einbau einer Schienenkopfbehandlungsanlage (Schmieranlage) genehmigt worden. Notwendige Anpassungsänderungen an öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen waren ebenfalls zu berücksichtigen.
Den Schwerpunkt der Planung bildet hier der behindertengerechte Ausbau der Haltestelle in der Weißestraße und in der Arnoldstraße (Weißeplatz) zu sogenannten Haltestellenkaps. Dabei ist die Ausrüstung der Haltestellenbereich mit Anlagen zur Fahrgastinformation, mit Fahrgastunterstand und Fahrkartenautomat vorgesehen. Im Rahmen des Vorhabens werden auch die Fahrleitungsanlagen angepasst sowie insgesamt rund 500 Meter Gleise und zwei Weichen ausgetauscht, die aufgrund der neuen Haltestellenkaps zum Teil in ihrer Lage verändert werden. Zur Lärm- und Verschleißminimierung an der stadtauswärtigen Gleiskurve von der Weißestraße in die Arnoldstraße ist der Einbau einer Schienenkopfbehandlungsanlage (Schmieranlage) genehmigt worden. Notwendige Anpassungsänderungen an öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen waren ebenfalls zu berücksichtigen.