Medieninformationen 2013
[021/2013 - 21.02.2013]
Große Kreisstadt Döbeln erhält zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Große Kreisstadt Döbeln 103.300 EUR
Zuwendung wird in Infrastrukturmaßnahmen in den einzugliedernden Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf investiert
Zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Große Kreisstadt Döbeln hat die Landesdirektion Sachsen der Großen Kreisstadt Döbeln auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes eine Bedarfszuweisung in Höhe von 103.300 EUR bewilligt.
Entsprechend der am 14. November 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf und der Großen Kreisstadt Döbeln soll die Bedarfszuwendung für folgende Investitionsvorhaben eingesetzt werden:
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Döbeln und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt. Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Döbeln und der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf sollen die Mittel jedoch zu 100 % in Infrastrukturmaßnahmen in den einzugliedernden Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf investiert werden.
Entsprechend der am 14. November 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf und der Großen Kreisstadt Döbeln soll die Bedarfszuwendung für folgende Investitionsvorhaben eingesetzt werden:
- Feuerwehr (Umstellung der Funktechnik)
- Neubau/Umbau Feuerwehrgerätehaus Limmritz einschließlich Erwerb beweglicher Einrichtungsgegenstände
- Sanierung Spielplätze
- Straße Stockhausen – Masten
- Verbindungsstraße Limmritz -Stockhausen
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Döbeln und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt. Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Döbeln und der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf sollen die Mittel jedoch zu 100 % in Infrastrukturmaßnahmen in den einzugliedernden Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf investiert werden.