Medieninformationen 2013
[023/2013 - 25.02.2013]
Der Kettenschluss im Seenland rückt näher
Landesdirektion Sachsen genehmigt Bau des schiffbaren Überleiters zwischen Spreetaler und Sabrodter See
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Ausbau des hydraulischen Überleiters zwischen den Tagebaufolgeseen Spreetal-Nordost (Spreetaler See) und Nordrandschlauch (Sabrodter See) zu einem schiffbaren Überleiter 1 genehmigt. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Änderungsplanfeststellungsverfahrens, das die Behörde auf Antrag der Lausitzer Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV mbH) durchgeführt hat.
Der Überleiter 1 war 2002 zunächst als nur hydraulischer Überleiter genehmigt worden, wurde inzwischen teilrealisiert und sollte - als Instrument der Regulierung von Wasserständen und -qualitäten - vor allem der Erhaltung und der Wiederherstellung der ökologischen Funktion der Gewässer im Bergbaufolgegebiet dienen.
Mit dem gemeinsamen Konzept des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg zur Steigerung der touristischen Attraktivität des entstehenden Lausitzer Seenlandes kommt dem Überleiter 1 jedoch eine neue Funktion zu. Er wird künftig auch die Passage von Fahrgastschiffen und sonstigen Booten ermöglichen und damit Teil einer länderübergreifenden schiffbaren Seenkette.
Der Überleiter 1 - gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide - wird dabei mit 2,8 Kilometern der längste und zugleich der östlichste der durch insgesamt 12 Überleiter realisierten Seenkette sein. Gegenüber der ursprünglich genehmigten Lage des hydraulischen Überleiters erfolgen Begradigungen im Gewässerverlauf und insgesamt eine geringfügige Verschiebung in Richtung Norden.
Im Endausbau wird die Seenverbindung über eine Kronenbreite von 80 Metern verfügen und bis zu zwölf Meter tief ins Gelände einschneiden. Um die etwa 4 Meter Wasserspiegeldifferenz zwischen den zu verbindenden Seen zu überwinden, wird sie über eine Schleuse unweit der Mündung des Überleiters in den Sabrodter See verfügen. Die einfache, elektromechanisch betriebene Kammerschleuse mit Stahlbetontrog und Stahlstemmtoren wird bei einer Gesamtlänge von 49,5 Metern über eine nutzbare Länge von 29,5 Metern verfügen. Östlich und westlich der Schleuse werden Liegeplätze eingerichtet. Auf der Nordseite der Schleuse entsteht eine Bootsschleppe für kleinere Sport- und Freizeitboote.
Eine Querung des Überleiters wird künftig durch eine Brücke in Verlängerung der ehemaligen B 97 (heute Gemeindestraße „Schwarzlugk“) in einer Breite von 3,5 Metern gewährleistet. Eine weitere Querungsmöglichkeit besteht für Fußgänger und Radfahrer über den Bediensteg der Schleuse.
Schwerpunkt der Änderungsplanfeststellung waren Maßnahmen zur Reduzierung und Kompensierung der Umweltauswirkungen der Gewässerbaumaßnahme. Beispielsweise minimieren Festlegungen zum Bauablauf Lärm- und Staubeinwirkungen für Bewohner im Umfeld der Baustelle. Zur Gewährleistung des Artenschutzes werden Nisthilfen für den Steinschmätzer eingerichtet und durch einen jahreszeitlich abgestimmten Baustellenbetrieb die Störung der im Umfeld des Überleiters lebenden Wolfspopulation während ihrer Fortpflanzungszeit verhindert.
Einen weiteren wichtigen Aspekt des Genehmigungsverfahrens stellte die Gewährleistung der Standsicherheit der Seenverbindung dar. Aus der Lage im Wiederanstiegsbereich des bergbaubedingt abgesenkten Grundwassers sowie der unmittelbaren Nachbarschaft zu bergbaulich überformten Geländebereichen resultierten besonders hohe Anforderungen an die Planung.
Um trotz der geotechnischen Besonderheiten und der schifffahrtsrechtlichen Anforderungen auch den landschafts- und naturschutzfachlichen Belangen zu entsprechen, wird der Überleiter 1 durch landschaftsgärtnerische Maßnahmen aufgewertet. So entstehen aus verbleibenden Restbereichen des ehemaligen hydraulischen Überleiters sogenannte Altgewässer mit Biotopfunktion. Außerdem werden Baumgruppen künftig den Verlauf des Überleiters in der Landschaft markieren und damit in der Fläche ablesbar machen.
Erste den Bau vorbereitende Maßnahmen wurden bereits im Herbst 2009 begonnen. Einzelne Teilvorhaben, wie die Profilierung des Überleiterkanals, sind nach der Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Landesdirektion seit diesem Zeitpunkt in Angriff genommen worden. Der Ausbau zum schiffbaren Gewässer soll voraussichtlich bis 2014/15 abgeschlossen sein. Eine Nutzung mit Schiffen oder Booten setzt dann jedoch noch in einem besonderen Verfahren die Erklärung der Schiffbarkeit des Überleiters voraus.
Zur Einsichtnahme werden Ausfertigungen des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen in den Gemeinden Elsterheide, Spreetal, Hoyerswerda, Arnstadt, Guttau und Großharthau ausgelegt. Dazu sind in den nächsten Wochen die ortsüblichen Bekanntmachungen der genannten Kommunen zu beachten.
Der Überleiter 1 war 2002 zunächst als nur hydraulischer Überleiter genehmigt worden, wurde inzwischen teilrealisiert und sollte - als Instrument der Regulierung von Wasserständen und -qualitäten - vor allem der Erhaltung und der Wiederherstellung der ökologischen Funktion der Gewässer im Bergbaufolgegebiet dienen.
Mit dem gemeinsamen Konzept des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg zur Steigerung der touristischen Attraktivität des entstehenden Lausitzer Seenlandes kommt dem Überleiter 1 jedoch eine neue Funktion zu. Er wird künftig auch die Passage von Fahrgastschiffen und sonstigen Booten ermöglichen und damit Teil einer länderübergreifenden schiffbaren Seenkette.
Der Überleiter 1 - gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide - wird dabei mit 2,8 Kilometern der längste und zugleich der östlichste der durch insgesamt 12 Überleiter realisierten Seenkette sein. Gegenüber der ursprünglich genehmigten Lage des hydraulischen Überleiters erfolgen Begradigungen im Gewässerverlauf und insgesamt eine geringfügige Verschiebung in Richtung Norden.
Im Endausbau wird die Seenverbindung über eine Kronenbreite von 80 Metern verfügen und bis zu zwölf Meter tief ins Gelände einschneiden. Um die etwa 4 Meter Wasserspiegeldifferenz zwischen den zu verbindenden Seen zu überwinden, wird sie über eine Schleuse unweit der Mündung des Überleiters in den Sabrodter See verfügen. Die einfache, elektromechanisch betriebene Kammerschleuse mit Stahlbetontrog und Stahlstemmtoren wird bei einer Gesamtlänge von 49,5 Metern über eine nutzbare Länge von 29,5 Metern verfügen. Östlich und westlich der Schleuse werden Liegeplätze eingerichtet. Auf der Nordseite der Schleuse entsteht eine Bootsschleppe für kleinere Sport- und Freizeitboote.
Eine Querung des Überleiters wird künftig durch eine Brücke in Verlängerung der ehemaligen B 97 (heute Gemeindestraße „Schwarzlugk“) in einer Breite von 3,5 Metern gewährleistet. Eine weitere Querungsmöglichkeit besteht für Fußgänger und Radfahrer über den Bediensteg der Schleuse.
Schwerpunkt der Änderungsplanfeststellung waren Maßnahmen zur Reduzierung und Kompensierung der Umweltauswirkungen der Gewässerbaumaßnahme. Beispielsweise minimieren Festlegungen zum Bauablauf Lärm- und Staubeinwirkungen für Bewohner im Umfeld der Baustelle. Zur Gewährleistung des Artenschutzes werden Nisthilfen für den Steinschmätzer eingerichtet und durch einen jahreszeitlich abgestimmten Baustellenbetrieb die Störung der im Umfeld des Überleiters lebenden Wolfspopulation während ihrer Fortpflanzungszeit verhindert.
Einen weiteren wichtigen Aspekt des Genehmigungsverfahrens stellte die Gewährleistung der Standsicherheit der Seenverbindung dar. Aus der Lage im Wiederanstiegsbereich des bergbaubedingt abgesenkten Grundwassers sowie der unmittelbaren Nachbarschaft zu bergbaulich überformten Geländebereichen resultierten besonders hohe Anforderungen an die Planung.
Um trotz der geotechnischen Besonderheiten und der schifffahrtsrechtlichen Anforderungen auch den landschafts- und naturschutzfachlichen Belangen zu entsprechen, wird der Überleiter 1 durch landschaftsgärtnerische Maßnahmen aufgewertet. So entstehen aus verbleibenden Restbereichen des ehemaligen hydraulischen Überleiters sogenannte Altgewässer mit Biotopfunktion. Außerdem werden Baumgruppen künftig den Verlauf des Überleiters in der Landschaft markieren und damit in der Fläche ablesbar machen.
Erste den Bau vorbereitende Maßnahmen wurden bereits im Herbst 2009 begonnen. Einzelne Teilvorhaben, wie die Profilierung des Überleiterkanals, sind nach der Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Landesdirektion seit diesem Zeitpunkt in Angriff genommen worden. Der Ausbau zum schiffbaren Gewässer soll voraussichtlich bis 2014/15 abgeschlossen sein. Eine Nutzung mit Schiffen oder Booten setzt dann jedoch noch in einem besonderen Verfahren die Erklärung der Schiffbarkeit des Überleiters voraus.
Zur Einsichtnahme werden Ausfertigungen des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen in den Gemeinden Elsterheide, Spreetal, Hoyerswerda, Arnstadt, Guttau und Großharthau ausgelegt. Dazu sind in den nächsten Wochen die ortsüblichen Bekanntmachungen der genannten Kommunen zu beachten.