Medieninformationen 2013
[134/2013 - 28.10.2013]
Landesdirektion versiegelt Geräte zur Sportwettvermittlung
Untersagungsverfügung wurde vollstreckt
Im Rahmen der glücksspielrechtlichen Aufsichtstätigkeit hat die Landesdirektion Sachsen als Obere Glücksspielaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen am 22.10.2013 eine glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung zur Vermittlung von Sportwetten in Chemnitz vollstreckt, indem die Geräte zur Sportwettvermittlung versiegelt wurden. Dies wurde erforderlich, da der Betreiber selbst nicht bereit war, den Spielbetrieb gemäß der behördlichen Anordnung einzustellen.
Vorausgegangen war dem eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz, welches die Vollziehbarkeit der Verfügung in einem Beschluss vom 25.09.2013 bestätigt hat.
Der Betreiber hatte gegen das Verbot des gleichzeitigen Betriebes einer Spielhalle und einer Wettvermittlungsstelle in einem Gebäude verstoßen, da sich im selben Gebäude eine Spielhalle befindet.