Medieninformationen 2013
[135/2013 - 29.10.2013]
Landesdirektion ahndet illegale Vermittlung von Sportwetten
Bußgeld von 60.000 EUR wurde verhängt
Im Rahmen der glücksspielrechtlichen Aufsichtstätigkeit hat die Landesdirektion Sachsen als Obere Glücksspielaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen durch Bescheid vom 30.09.2013 gegen ein Wettbüro, welches ohne die erforderliche Konzession zu besitzen, Sportwetten vermittelt hat, einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60.000,00 EUR erlassen.
Der Bescheid basiert auf dem seit dem 01.07.2012 geltenden Glücksspielstaatsvertrag, nach dem private Sportwetten nur dann vermittelt werden dürfen, wenn der Veranstalter dazu eine Konzession der hessischen Glücksspielaufsicht besitzt. Obwohl das Konzessionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gibt es Firmen, die bereits eine Ablehnung erhalten haben oder nie einen Antrag gestellt haben. Diese scheiden als zukünftige Konzessionsinhaber aus.
Der Bußgeldbescheid wurde gegenüber einem Wettvermittler verhängt. Dieser hatte an eine Firma aus Malta, die keinen Antrag im Konzessionsverfahren gestellt hat und damit bereits heute als möglicher zukünftiger Konzessionsinhaber ausscheidet, Wetten vermittelt.
Für die Festsetzung der Höhe des Bußgeldes hat die Landesdirektion ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet, in dessen Folge sämtliche aus der illegalen Tätigkeit erzielten Gewinne eingezogen werden. Da der Betreiber keine Angaben zur Höhe der erzielten Gewinne gemacht hat, war die Landesdirektion gezwungen, die erzielten Gewinne zu schätzen.
Gegen den Bescheid wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass dieser mittlerweile rechtskräftig ist.