Medieninformationen 2013
[077/2013 - 10.06.2013]
Hochwasser-Soforthilfe des Freistaates für Kommunen ist verteilt
Erstes Aufräumen in flutgeschädigten Landkreisen und Gemeinden wird mit 30 Mio. Euro unterstützt
Der Freistaat Sachsen stattet die vom Junihochwasser 2013 betroffenen Landkreise und Kreisfreien Städte mit Finanzmitteln bei einer ersten Beseitigung von Hochwasserschäden aus. Die Landesdirektion Sachsen hat dazu am 7. Juni 2013 Zuwendungsbescheide für eine kommunale Soforthilfepauschale an die zehn Landkreise und die drei kreisfreien Städte des Freistaates erlassen.
Die aus dem Fonds für Bedarfszuweisung gespeisten Mittel belaufen sich auf insgesamt 30 Mio. Euro. Die Höhe der Zuwendung verteilt sich in Abhängigkeit vom derzeit geschätzten Schadensausmaß auf die Gemeinden und Landkreise. Über die weitere Verteilung der Mittel in ihrem Zuständigkeitsgebiet entscheiden die Landkreise und Kreisfreien Städte in eigener Verantwortung.
Das Geld sollen die Kommunen nutzen, um die Säuberung der vom Hochwasser betroffenen Gebiete und Naturräume sowie den kurzfristigen Wiederaufbau zerstörter kommunaler Infrastruktur in den Bereichen Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung durchzuführen. Für die aus den Soforthilfemitteln mitfinanzierten Maßnahmen wird gleichzeitig der vorzeitige fördermittelunschädliche Maßnahmebeginn zum Tage des Hochwasserschadens zugelassen.
Jeweils 3,75 Mio. Euro stellt der Freistaat für die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig und Nordsachsen zur Verfügung. 2,5 Mio. Euro gehen in den Erzgebirgskreis und in den Vogtlandkreis und jeweils 150.000 Euro an die Landkreise Görlitz und Bautzen. Die Landeshauptstadt Dresden erhält 1,5 Mio. Euro Soforthilfe, nach Chemnitz gehen 500.000 Euro und nach Leipzig 200.000 Euro.
Die aus dem Fonds für Bedarfszuweisung gespeisten Mittel belaufen sich auf insgesamt 30 Mio. Euro. Die Höhe der Zuwendung verteilt sich in Abhängigkeit vom derzeit geschätzten Schadensausmaß auf die Gemeinden und Landkreise. Über die weitere Verteilung der Mittel in ihrem Zuständigkeitsgebiet entscheiden die Landkreise und Kreisfreien Städte in eigener Verantwortung.
Das Geld sollen die Kommunen nutzen, um die Säuberung der vom Hochwasser betroffenen Gebiete und Naturräume sowie den kurzfristigen Wiederaufbau zerstörter kommunaler Infrastruktur in den Bereichen Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung durchzuführen. Für die aus den Soforthilfemitteln mitfinanzierten Maßnahmen wird gleichzeitig der vorzeitige fördermittelunschädliche Maßnahmebeginn zum Tage des Hochwasserschadens zugelassen.
Jeweils 3,75 Mio. Euro stellt der Freistaat für die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig und Nordsachsen zur Verfügung. 2,5 Mio. Euro gehen in den Erzgebirgskreis und in den Vogtlandkreis und jeweils 150.000 Euro an die Landkreise Görlitz und Bautzen. Die Landeshauptstadt Dresden erhält 1,5 Mio. Euro Soforthilfe, nach Chemnitz gehen 500.000 Euro und nach Leipzig 200.000 Euro.