Medieninformationen 2013
[128/2013 - 11.10.2013]
Stromnetzumbau im Vogtland nimmt Verfahrenshürde ohne Mühe
Raumordnungsverfahren für den „Vogtlandring“ nicht erforderlich
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) wird zum Vorhaben „Vogtlandring“ der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbh (MITNETZ STROM) kein Raumordnungsverfahren durchführen. Dies ist das Ergebnis einer Erforderlichkeitsprüfung, die von der LDS auf Antrag des Netzbetreibers durchgeführt wurde.
Um die Versorgung mit Elektroenergie im sächsischen Vogtland auch künftig stabil und sicher bei veränderten Netzanforderungen gewährleisten zu können, plant die MITNETZ STROM den Bau des sogenannten „Vogtlandringes“. MITZNETZ STROM hat dafür zwei Varianten erarbeitet. Bei Variante 1 soll der Ringschluss zur vorhandenen Freileitung Herlasgrün-Markneukirchen mit einem ca. 12 Kilometer langen Erdkabel zwischen Gunzen (nördlich von Markneukirchen) und der bestehenden Freileitung Falkenstein – Klingenthal hergestellt werden. Das 110-kV-Erdkabel soll weitestgehend unter vorhandenen Wegen westlich (Variante 1a) oder östlich (Variante 1b) um die Talsperre Muldenberg herumgeführt werden. Bei Variante 1 ist der Ersatzneubau eines Abschnittes der vorhandenen Freileitung vom Umspannwerk Falkenstein bis zum jeweiligen Anbindepunkt des Erdkabels nach Gunzen erforderlich. Bei Variante 2 soll der Bau eines 110-kV-Erdkabels zwischen den Umspannwerken Falkenstein und Droßdorf mit einer Länge von ca. 14 Kilometer erfolgen.
Nach der Raumordnungsverordnung (RoV) sind Raumordnungsverfahren für Hochspannungsleitungen in der Ausführung als Erdkabel nicht vorgesehen. Hingegen sind für die Errichtung von Freileitungen mit einer Nennspannung von 110 kV und mehr Raumordnungsverfahren durchzuführen. Dies trifft beim „Vogtlandring“ für den möglichen Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung auf der Trasse der vorhandenen 30-kV-Freileitung Falkenstein – Klingenthal bei Variante 1 zu.
Der Ersatzneubau dieser 110-kV-Freileitung soll jedoch genau auf der Trasse der vorhandenen 30-kV-Freileitung erfolgen. Zudem werden die neuen Masten standortgleich zu den vorhandenen Masten der 30-kV-Freileitung errichtet und in Erscheinungsbild und Dimensionierung den vorhandenen Masten angeglichen. Deshalb ist nicht mit neuen Raumnutzungskonflikten zu rechnen, die einer Raumverträglichkeitsprüfung bedürfen. Für das Vorhaben kann auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden.
Falls sich MITNETZ STROM für die Planungsvariante 1 entscheidet, muss für den Ersatzneubau der Freileitung von Falkenstein in Richtung Muldenberg ein Planfeststellungsverfahren angeschlossen werden. Für die Verlegung der Erdkabel ist ein solches Verfahren nicht zwingend erforderlich, kann auf Antrag des Vorhabenträgers aber durchgeführt werden.
Um die Versorgung mit Elektroenergie im sächsischen Vogtland auch künftig stabil und sicher bei veränderten Netzanforderungen gewährleisten zu können, plant die MITNETZ STROM den Bau des sogenannten „Vogtlandringes“. MITZNETZ STROM hat dafür zwei Varianten erarbeitet. Bei Variante 1 soll der Ringschluss zur vorhandenen Freileitung Herlasgrün-Markneukirchen mit einem ca. 12 Kilometer langen Erdkabel zwischen Gunzen (nördlich von Markneukirchen) und der bestehenden Freileitung Falkenstein – Klingenthal hergestellt werden. Das 110-kV-Erdkabel soll weitestgehend unter vorhandenen Wegen westlich (Variante 1a) oder östlich (Variante 1b) um die Talsperre Muldenberg herumgeführt werden. Bei Variante 1 ist der Ersatzneubau eines Abschnittes der vorhandenen Freileitung vom Umspannwerk Falkenstein bis zum jeweiligen Anbindepunkt des Erdkabels nach Gunzen erforderlich. Bei Variante 2 soll der Bau eines 110-kV-Erdkabels zwischen den Umspannwerken Falkenstein und Droßdorf mit einer Länge von ca. 14 Kilometer erfolgen.
Nach der Raumordnungsverordnung (RoV) sind Raumordnungsverfahren für Hochspannungsleitungen in der Ausführung als Erdkabel nicht vorgesehen. Hingegen sind für die Errichtung von Freileitungen mit einer Nennspannung von 110 kV und mehr Raumordnungsverfahren durchzuführen. Dies trifft beim „Vogtlandring“ für den möglichen Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung auf der Trasse der vorhandenen 30-kV-Freileitung Falkenstein – Klingenthal bei Variante 1 zu.
Der Ersatzneubau dieser 110-kV-Freileitung soll jedoch genau auf der Trasse der vorhandenen 30-kV-Freileitung erfolgen. Zudem werden die neuen Masten standortgleich zu den vorhandenen Masten der 30-kV-Freileitung errichtet und in Erscheinungsbild und Dimensionierung den vorhandenen Masten angeglichen. Deshalb ist nicht mit neuen Raumnutzungskonflikten zu rechnen, die einer Raumverträglichkeitsprüfung bedürfen. Für das Vorhaben kann auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden.
Falls sich MITNETZ STROM für die Planungsvariante 1 entscheidet, muss für den Ersatzneubau der Freileitung von Falkenstein in Richtung Muldenberg ein Planfeststellungsverfahren angeschlossen werden. Für die Verlegung der Erdkabel ist ein solches Verfahren nicht zwingend erforderlich, kann auf Antrag des Vorhabenträgers aber durchgeführt werden.