Medieninformationen 2013
[101/2013 - 02.08.2013]
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für Leitungsbaumaßnahmen der Mitnetz Strom GmbH
Die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, hat jetzt auf den Antrag der Mitnetz Strom GmbH im Auftrag der enviaM AG den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „110-kV-Leitung Taucha – Eula, Ersatzneubau, Mast 5 bis 100“ erlassen. Die Leitungsbaumaßnahmen sind notwendig geworden, da die bestehende Leitung bereits im Jahr 1940 errichtet worden ist und nur eine den heutigen Anforderungen nicht mehr genügende Stromübertragung gewährleisten kann.
Die planfestgestellte 110-kV-Hochspannungsfreileitung Taucha – Eula dient als Haupteinspeisung in das 110-kV-Netz im Großraum Taucha/Leipzig-Ost. Sie ist großen Belastungen ausgesetzt, insbesondere auch durch die verstärkte Einspeisung erneuerbarer Energien (überwiegend aus Windkraftanlagen). Das überfordert die Kapazität der vorhandenen, vor allem älteren Freileitungsnetze.
Bei dem planfestgestellten Vorhaben handelt es sich um einen 23,5 Kilometer langen Leitungsabschnitt, dessen Beginn südlich des Tauchaer „Gewerbegebietes an der Autobahn“ liegt und dann in einem leichten Bogen in südöstliche Richtung verläuft. Ab Mast 24 verläuft die Trasse mit nur leichten Abweichungen nach Süden. Im Ortsteil Thierbach, südöstlich der ehemaligen Halde Trages, wird der letzte auszutauschende Mast 100 erreicht. Die Hochspannungsfreileitung verbindet die beiden Umspannwerke Taucha und Eula. Insgesamt werden 92 Masten erneuert, 88 werden an demselben Standort wieder errichtet. Eine lokale Abweichung von den bisherigen Standorten erfolgt an den Masten 8, 23, 61 und 62. Damit wird öffentlichen und privaten Belangen Rechnung getragen.
Mit dem Vorhaben verbunden sind Erweiterungen des Schutzstreifens für die Leitung, der zur Befahrung der von der Leitung überspannten Fläche bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen benötigt wird. Für die Inanspruchnahme der Flächen, die als Schutzstreifen für die Leitung dienen, ist ein Vollerwerb des Eigentums nicht erforderlich. Als geringerer Eingriff genügt die Belastung mit einer dinglichen Sicherung der persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der enviaM AG. Mit der Planfest-stellungsentscheidung sind die Flächen für die enviaM AG verbindlich ausgewiesen. Solange der Schutzstreifen nicht für die benannten Maßnahmen beansprucht werden muss, ist eine Nutzung, insbesondere die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, weiterhin möglich.
Das Vorhaben hat von keiner Seite eine grundsätzliche Ablehnung erfahren. Soweit möglich, wurde den Hinweisen und Forderungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatbetroffenen nachgekommen.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ersatzneubau der 110-KV-Freileitung wird zu je-dermanns Einsicht in allen betroffenen Städten und Gemeinden (Leipzig, Taucha, Kitz-scher, Naunhof, Borsdorf, Espenhain, Belgershain und Großpösna) öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort werden rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.