Medieninformationen 2013
[011/2013 - 30.01.2013]
„Hochzeitsprämie“ für die Eingliederung von Zöblitz in Marienberg
Die Große Kreisstadt Marienberg erhält für den freiwilligen Zusammenschluss 281.000 EUR
Die Landesdirektion Sachsen hat zur Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses der Großen Kreisstadt Marienberg und der Stadt Zöblitz mit Bescheid vom 28.01.2013 der Großen Kreisstadt Marienberg eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 281.000 EUR bewilligt.
Durch diese Eingliederung wird eine moderne, effiziente Verwaltungsstruktur geschaffen, die den Aufgaben der Zukunft nachhaltig gerecht wird. Die Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft wird dauerhaft gestärkt.
Der Vorteil eines zentralen Ortes soll mit den eigenständigen Belangen der ehemaligen Stadt Zöblitz verbunden werden. Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in der Stadt Zöblitz sollen weiter gepflegt werden und sich ungehindert entfalten können.
Nach der am 24.09.2012 geschlossenen Eingliederungsvereinbarung soll die vom Freistaat gewährte „Hochzeitsprämie“ vorrangig für die Finanzierung der Kosten der Eingliederung und die verbleibenden Mittel für zusätzliche Maßnahmen auf dem Gebiet der ehemaligen Stadt Zöblitz verwendet werden. Als zusätzliche Maßnahmen gelten die Sanierung der Grundschule, die Herrichtung der notwendigen Anlagen zur Sicherung des Bauhofstandortes, Straßenbaumaßnahmen.
Durch diese Eingliederung wird eine moderne, effiziente Verwaltungsstruktur geschaffen, die den Aufgaben der Zukunft nachhaltig gerecht wird. Die Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft wird dauerhaft gestärkt.
Der Vorteil eines zentralen Ortes soll mit den eigenständigen Belangen der ehemaligen Stadt Zöblitz verbunden werden. Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in der Stadt Zöblitz sollen weiter gepflegt werden und sich ungehindert entfalten können.
Nach der am 24.09.2012 geschlossenen Eingliederungsvereinbarung soll die vom Freistaat gewährte „Hochzeitsprämie“ vorrangig für die Finanzierung der Kosten der Eingliederung und die verbleibenden Mittel für zusätzliche Maßnahmen auf dem Gebiet der ehemaligen Stadt Zöblitz verwendet werden. Als zusätzliche Maßnahmen gelten die Sanierung der Grundschule, die Herrichtung der notwendigen Anlagen zur Sicherung des Bauhofstandortes, Straßenbaumaßnahmen.