Medieninformationen 2013
[051/2013 - 11.04.2013]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt 2013 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Mit Bescheid vom 10. April 2013 hat die Landesdirektion Sachsen den Haushalt 2013 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Vollzug freigegeben.
Der Haushalt hat ein Volumen von ca. 240 Mio. EUR und folgt erstmals den doppischen Grundsätzen. An Investitionen sind ca. 9 Mio. EUR vorgesehen und die Kreditaufnahme beläuft sich auf ca. 2,4 Mio. EUR. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 32,98 v. H. festgesetzt.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 ist nach der geltenden Übergangsregelung ausgeglichen und versetzt den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in die Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Folglich konnte auch die Aufnahme von neuen Krediten in der beantragten Höhe genehmigt werden. Die Kredite werden hauptsächlich für Investitionen im Bereich der infrastrukturellen Grundversorgung wie Schulhaus- und Straßenbau verwendet. Da der Landkreis gleichzeitig alte Kredite tilgt, verbleibt die Verschuldung bei moderaten 135 EUR pro Einwohner und damit deutlich unter dem als kritisch geltenden Wert von 250 EUR.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch im Jahr 2014 seinen Haushalt ausgeglichen gestalten. Für die Folgejahre gilt dies jedoch nicht mehr. Bereits im Haushaltsjahr 2015 reichen die erwarteten Einzahlungen nicht mehr aus, um sämtlichen Auszahlungsverpflichtungen nachzukommen. Da ab 2015 auch die Liquiditätsreserve erschöpft ist, wäre der Landkreis von da an dauerhaft auf die Aufnahme von Kassenkrediten angewiesen, um seine Zahlungsfähigkeit zu sichern.
Um dies zu verhindern, gibt die Landesdirektion Sachsen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf, mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 die mittelfristige Finanzplanung so fortzuschreiben, dass der Haushaltsausgleich auch für die folgenden Jahre gewährleistet wird.
Kritisch merkt die Landesdirektion in ihrem Haushaltsbescheid an, dass der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in den Haushaltsjahren 2013, 2015 und 2016 keine Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften kann und für Haushaltsrisiken - etwa aus dem Bereich der Hilfen für Asylbewerber oder der Jugendhilfe - keine Reserven vorgesehen sind. Der Landkreis ist deshalb weiter zu sparsamer Haushaltsführung und zur Ausschöpfung der bestehenden Einnahmemöglichkeiten angehalten.
Die Landesdirektion Sachsen genehmigt dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verpflichtungsermächtigungen nur in Höhe von einer Mio. EUR und nicht - wie beantragt - in Höhe von drei Mio. EUR. Die teilweise Versagung erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis. Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die aber erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen. Die für die versagten Ermächtigungen ursächlichen Baumaßnahmen fallen in die Haushaltsjahre ab 2015. Dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bleibt deshalb ausreichend Zeit, durch Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung die benötigten Finanzmittel anderweitig sicherzustellen.
Der Haushalt hat ein Volumen von ca. 240 Mio. EUR und folgt erstmals den doppischen Grundsätzen. An Investitionen sind ca. 9 Mio. EUR vorgesehen und die Kreditaufnahme beläuft sich auf ca. 2,4 Mio. EUR. Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 32,98 v. H. festgesetzt.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 ist nach der geltenden Übergangsregelung ausgeglichen und versetzt den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in die Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Folglich konnte auch die Aufnahme von neuen Krediten in der beantragten Höhe genehmigt werden. Die Kredite werden hauptsächlich für Investitionen im Bereich der infrastrukturellen Grundversorgung wie Schulhaus- und Straßenbau verwendet. Da der Landkreis gleichzeitig alte Kredite tilgt, verbleibt die Verschuldung bei moderaten 135 EUR pro Einwohner und damit deutlich unter dem als kritisch geltenden Wert von 250 EUR.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch im Jahr 2014 seinen Haushalt ausgeglichen gestalten. Für die Folgejahre gilt dies jedoch nicht mehr. Bereits im Haushaltsjahr 2015 reichen die erwarteten Einzahlungen nicht mehr aus, um sämtlichen Auszahlungsverpflichtungen nachzukommen. Da ab 2015 auch die Liquiditätsreserve erschöpft ist, wäre der Landkreis von da an dauerhaft auf die Aufnahme von Kassenkrediten angewiesen, um seine Zahlungsfähigkeit zu sichern.
Um dies zu verhindern, gibt die Landesdirektion Sachsen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf, mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 die mittelfristige Finanzplanung so fortzuschreiben, dass der Haushaltsausgleich auch für die folgenden Jahre gewährleistet wird.
Kritisch merkt die Landesdirektion in ihrem Haushaltsbescheid an, dass der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in den Haushaltsjahren 2013, 2015 und 2016 keine Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften kann und für Haushaltsrisiken - etwa aus dem Bereich der Hilfen für Asylbewerber oder der Jugendhilfe - keine Reserven vorgesehen sind. Der Landkreis ist deshalb weiter zu sparsamer Haushaltsführung und zur Ausschöpfung der bestehenden Einnahmemöglichkeiten angehalten.
Die Landesdirektion Sachsen genehmigt dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Verpflichtungsermächtigungen nur in Höhe von einer Mio. EUR und nicht - wie beantragt - in Höhe von drei Mio. EUR. Die teilweise Versagung erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis. Verpflichtungsermächtigungen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr finanzielle Verpflichtungen, die aber erst in den Folgejahren zu Auszahlungen führen. Die für die versagten Ermächtigungen ursächlichen Baumaßnahmen fallen in die Haushaltsjahre ab 2015. Dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bleibt deshalb ausreichend Zeit, durch Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung die benötigten Finanzmittel anderweitig sicherzustellen.